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Heimliche Nacktaufnahmen verbieten

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Re: Heimliche Nacktaufnahmen verbieten

Beitrag von Wendelin1971 » Do 4. Dez 2025, 10:41

Ich denke, daß das anfertigen von Bildern/Fotos von Personen - bekleidet oder unbekleidet - nicht verboten werden kann. Weil, dann dürfte man ja fast nirgends mehr fotografieren.
Was unter Strafe gestellt werden sollte, ist das Veröffentlichen von Bildern/Fotos. Aber, da greift dann wieder die DSGVO als rechtliche Grundlage zur Verhinderung. Doch, es ist wohl kaum kontrollierbar!

Mit den heutigen Möglichkeiten der KI braucht man auch nur noch das Gesicht, um daraus Nacktbilder oder gar pornografische Bilder zu erstellen.

Abhilfe wäre vielleicht, wenn die Kamerasoftware in Smartphones selbständig Nacktfotos erkennt und sofort pixelt oder unterbindet. Aber, das würde auch die FKK-/Naturistencommunity hart treffen. ;)

Abgesehen davon, wenn ich bemerke, daß jemand Fotos von mir macht, ist das nicht mehr heimlich, oder?

 
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Re: Heimliche Nacktaufnahmen verbieten

Beitrag von Konrad R. » Do 4. Dez 2025, 10:48

regenmacher hat geschrieben:
knipser hat geschrieben:Es ist verboten, ohne Erlaubnis ein Foto von Menschen zu machen..
Das würde ich - abgesehen von den unstrittigen Ausnahmen - vermutlich gerne sehen. Allein : ich kann (z.B. bezüglich fkk-Strände) keinen passenden Paragraphen finden.
.

Hier besteht noch Nachholbedarf. Dazu auch:
viewtopic.php?f=11&t=38215&p=296789&hilit=heimlich+sauna#p296789

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Re: Heimliche Nacktaufnahmen verbieten

Beitrag von Arno Nühm » Do 4. Dez 2025, 10:58

Wendelin1971 hat geschrieben: Was unter Strafe gestellt werden sollte, ist das Veröffentlichen von Bildern/Fotos.

Ist es, mit gewissen Ausnahmen, bereits - §22 Kunsturhebergesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html). Für die Ausnahmen siehe §23 (https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html), bzgl. des Strafrahmens ("Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe") siehe §33 (https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__33.html).
Dazu kommen u.U. noch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Aber das ist dann Zivilrecht.

Das entscheidenden Problem ist, wie schon in mehreren Posts festgestellt, nicht die Gesetzeslage sondern deren Durchsetzung bzw. Durchsetzbarkeit. Bei der illegalen Veröffentlichung von Bildern im Netz dürfte in vielen Fällen die Beweisbarkeit der Täterschaft ein unüberwindliches Problem darstellen.

A.

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Re: Heimliche Nacktaufnahmen verbieten

Beitrag von Wendelin1971 » Do 4. Dez 2025, 12:24

Trotz aller Gesetze: warum aber bleiben, in der Sauna gefertigte Medien straffrei?
Warum ist eine öffentliche Sauna kein "höchstpersönlicher" Bereich, der ja per Gesetz geschützt ist? Selbst ein Verstoß gegen die Hausordnung war hier nicht wirkungsvoll, wenn ich die Berichterstattung richtig erinnere.

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Re: Heimliche Nacktaufnahmen verbieten

Beitrag von regenmacher » Do 4. Dez 2025, 13:48

Wendelin1971 hat geschrieben: Warum ist eine öffentliche Sauna kein "höchstpersönlicher" Bereich, der ja per Gesetz geschützt ist?
Sie ist sogar nicht einmal ein "persönlicher" Bereich, weil sie öffentlich ist ("öffentlich" = du hast kein Recht zu bestimmen, welche Personen mit dir die Sauna nutzen.)

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