von Naturliebhaber » Mi 25. Mär 2026, 16:50
Hiermit möchte ich mit zwei Sachen an das Forum und seine Mitglieder herantreten.
Nacktaufnahmen sind aus zweifacher Hinsicht verboten:
1.) StGB §201a
2.) Kunsturhebergesetz KUB §§ 22 und 23 (Gesetz betzr. des Urheberrechts an Werken der bildenden Künste und der Fotografie).
Es können zwar von jeglichen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Fotos gemacht und an die Politei weiter gegeben werden, jedoch zählt Nacktwandern und Nacktspazieren gehen in der Natur sowie in der Öffentlichkeit weder zu einer Straftat gem. 183 StGB noch zu einer Ordnungswidrigkeit gem.§118 des OwiG. Von Daher trifft es nicht zu, dass das die POlizei damit abtut, dass es sich ja um Straftaten bzw. OrdnungswidrigKeiten handelt. Es ist demnach ein großer Unterschied, ob es sich um eine gefühlte (...,, Ich fühle mich belästigt...") oder um eine tatsächlich stattgefundene Belästigung handelt. Man stelle sich vor, man nimmt mir das Auto weg, weil theoretisch die Möglichkeit besteht, ich könnte damit einen Unfall bauen oder Leute totfahren. Sich besoffen ins Auto zu setzen, ist ein Zustand. besoffen loszufahren, wäre dagegen die Handlung! Die Bediensteten lügen uns an, ohne dabei rot zu werden...
OwiG aufgehoben:
Am 28.9.1990 wurde mit der Aufhebung des Art.23 des Grundgesetztes für die Bundesrepublik Deutschland (damalige Fassung) mit Wirkung zum 29.9.1990 die Definition des damaligen Geltungsbereichs aus dem Grundgesetz entfernt. (Bundesgesetzblatt Teil II 1990, Nr.35 vom 28. September 1990, Seite 885ff.
Des Weiteren wurde mit dem 2. Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministirium der Justiz vom 23.11.2007 Art.57 das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG) aufgehoben.
Was das für uns Nacktwanderer bedeutet, müsste spätstens jetzt Jeder verstehen. Jeder kann es im Internet nachverfolgen.
Als Folge dafür müsste zumindest der §118 mit sofortiger Wirkung aus dem OwiG verschwinden, was es aber nicht tut. Denn dass wir ein OwiG brauchen, steht ja außer Zweifel!