In diesem Forum werden Rechtsfragen bezüglich der FKK diskutiert. Bitte beachtet, daß dies absolut unverbindlich ist.
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von Ziege254 » So 27. Sep 2026, 16:01
Laut neuestem Gesetz kann bei einer Ordnungswidrigkeit bis zu 6 Monaten noch ein Brief mit Zahlungsaufforderung kommen. Im letzten Jahr waren es nur 3 Monate.
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von nudamus » So 27. Sep 2026, 17:14
Tatsächlich. Es sind jetzt 6 Monate seit Tatabschluss. Wenn ein behördlicher Unterbrechung (gerichtlicher Vorgang usw.) stattfindet, beginnt die Frist damit neu.
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