siebu hat geschrieben:Meiner Einschätzung nach haben eher der Fotograf/die Fotografin ein rechtliches Problem
Die Frage gehört wohl eher ins Unterforum "FKK&Recht", denn dort kann sie ausführlicher besprochen werden.
Darum nur kurz: Der Fotograf/die Fotografin hat nicht unbedingt ein Problem.
Bitte dazu genau den §201a StGb zu Rate ziehen (insbesondere Absatz 4)
Absatz 1 verbietet zwar die Anfertigung und die Veröffentlichung von Fotos - aber nur wenn die dort angegebenen Umstände vorliegen, was in dem beschrieben Beispiel nicht der Fall sein dürfte.
Absatz 2 verbietet lediglich, die erstellte Fotos einer dritten Person zugänglich zu machen.
Absatz 3 gilt nur, wenn die fotografierte Person minderjährig ist
Absatz 4 gibt wichtige Ausnahmen an (z.B. "Beweissicherung" - wie es der poster im Startpost nennt - kann ein "wichtiger Grund" sein (z.B. wenn jemand dabei fotografiert wird, wie er einen PKW stiehlt oder bei einer anderen Straftat oder Ordnungswidrigkeit). "Nackt im öffentlichen Raum" ist für sich genommen natürlich keine Straftat, sondern nach gegnerischen Auslegung allenfalls eventuell eine Ordnungswidrigkeit § 118 OWiG.
regenmacher / juristischer Laie