Aktuelle Zeit: So 28. Sep 2025, 00:52

FKK-Freunde.info

Das deutsche FKK-Forum

Verhalten bei Fotografen, die meine Nacktheit ablichten

In diesem Forum werden Rechtsfragen bezüglich der FKK diskutiert. Bitte beachtet, daß dies absolut unverbindlich ist.
 
Beiträge: 56
Registriert: 24.03.2024
Wohnort: Esslingen
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 66

Verhalten bei Fotografen, die meine Nacktheit ablichten

Beitrag von Loewe1a » Di 31. Dez 2024, 01:16

Hallo,
ich habe schon das ein oder andere Mal erlebt, dass mich bei meinen Nacktläufen oder -Radfahrten jemand mit Handy fotografieren wollte. Habt ihr ähnliche Erlebnisse gehabt? Und wie verhalte ich mich am Besten vor dem Hintergrund von Beweisfotos für mögliche rechtliche Folgen?
Viele Grüße

 
Beiträge: 5
Registriert: 02.01.2021
Wohnort: Köln

Re: Verhalten bei Fotografen, die meine Nacktheit ablichten

Beitrag von siebu » Di 31. Dez 2024, 13:27

Meiner Einschätzung nach haben eher der Fotograf/die Fotografin ein rechtliches Problem:

1. Das Ablichten von Personen ohne deren Einwilligung (sofern sie auf einem Bild eindeutig zu erkennen sind und nicht als sog. "Beiwerk" bsp. in einer Landschaftsaufnahme, allg. Straßenszene etc. zu sehen sind) ist nicht zulässig (Stichwort "Recht am eigenen Bild", nicht zu verwechseln mit dem "Urheberrecht").

2. Verstoß gegen die DSGVO (Speicherung und Verarbeitung personenbezogener digitaler Daten ohne Einwilligung der betroffenen Person; auch hier, wie unter Pkt 1, sofern die Person eindeutig zu erkennen ist).

Umstritten ist gerne mal der Punkt, wann ein/-e Fotograf/-in von einem Einverständnis ausgehen kann: Lange wurde ein Lächeln in die Kamera und/oder das Kopfnicken als ein solches Einverständnis gewertet. Das ist heute nicht unbedingt mehr so. In deinem Fall würde ich also dazu raten, klar auszudrücken, dass du nicht fotografiert werden willst (bsp. durch ein Handzeichen).

Insofern hast du einen rechtlichen Anspruch gegen den Fotografen, sollte er sein Bild als Beweisfoto einsetzen wollen...

Beide Punkte beziehen sich übrigens auf die Situation in Deutschland.

Ich hoffe, das hilft ein wenig.

BG und weiterhin viel Spaß bei deinen Aktivitäten,
Siggi

 
Beiträge: 1317
Registriert: 12.05.2023
Wohnort: Im Norden wo sonst
Geschlecht: Männlich ♂

Re: Verhalten bei Fotografen, die meine Nacktheit ablichten

Beitrag von Standmixer » Di 31. Dez 2024, 13:52

Habe ich schon erlebt. Ich wurde gefragt, es ging um eine Detailaufnahme meines Gemächts. Habe dankend abgelehnt.
Heikler ist es, wenn ungefragt fotografiert wird, Smartphone macht's möglich. Verletzung des Rechts am eigenen Bild lässt grüßen.

Benutzeravatar
 
Beiträge: 881
Registriert: 04.10.2003
Wohnort: 53498 Bad Breisig
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 71

Re: Verhalten bei Fotografen, die meine Nacktheit ablichten

Beitrag von regenmacher » Di 31. Dez 2024, 15:36

siebu hat geschrieben:Meiner Einschätzung nach haben eher der Fotograf/die Fotografin ein rechtliches Problem
Die Frage gehört wohl eher ins Unterforum "FKK&Recht", denn dort kann sie ausführlicher besprochen werden.
Darum nur kurz: Der Fotograf/die Fotografin hat nicht unbedingt ein Problem.

Bitte dazu genau den §201a StGb zu Rate ziehen (insbesondere Absatz 4)
Absatz 1 verbietet zwar die Anfertigung und die Veröffentlichung von Fotos - aber nur wenn die dort angegebenen Umstände vorliegen, was in dem beschrieben Beispiel nicht der Fall sein dürfte.
Absatz 2 verbietet lediglich, die erstellte Fotos einer dritten Person zugänglich zu machen.
Absatz 3 gilt nur, wenn die fotografierte Person minderjährig ist
Absatz 4 gibt wichtige Ausnahmen an (z.B. "Beweissicherung" - wie es der poster im Startpost nennt - kann ein "wichtiger Grund" sein (z.B. wenn jemand dabei fotografiert wird, wie er einen PKW stiehlt oder bei einer anderen Straftat oder Ordnungswidrigkeit). "Nackt im öffentlichen Raum" ist für sich genommen natürlich keine Straftat, sondern nach gegnerischen Auslegung allenfalls eventuell eine Ordnungswidrigkeit § 118 OWiG.

regenmacher / juristischer Laie

 
Beiträge: 1458
Registriert: 30.01.2023
Wohnort: Pegau
Geschlecht: Weiblich ♀
Alter: 46

Re: Verhalten bei Fotografen, die meine Nacktheit ablichten

Beitrag von Trixi » Di 31. Dez 2024, 16:17

Über dieses Thema gab es doch schon reichlich Diskussionen/Informationen.
regenmacher hat geschrieben: Die Frage gehört wohl eher ins Unterforum "FKK&Recht"....

Richtig!

 
Beiträge: 1317
Registriert: 12.05.2023
Wohnort: Im Norden wo sonst
Geschlecht: Männlich ♂

Re: Verhalten bei Fotografen, die meine Nacktheit ablichten

Beitrag von Standmixer » Mi 1. Jan 2025, 00:07

regenmacher hat geschrieben:Absatz 2 verbietet lediglich, die erstellte Fotos einer dritten Person zugänglich zu machen.
Wenn die Smartphone-Fotos automatisch in der Cloud landen (wie sehr oft der Fall) und diese ggf. über das Rechtemanagement nicht ausreichend gegen Dritte gesichert ist, sieht die eigentlich zuerst eindeutige Situation gar nicht mehr eindeutig aus.

Benutzeravatar
 
Beiträge: 550
Registriert: 27.08.2018
Wohnort: Jena (Thüringen)
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 62

Re: Verhalten bei Fotografen, die meine Nacktheit ablichten

Beitrag von HTJ » Mi 1. Jan 2025, 09:50

Dieser Thread greift eine interessante Frage auf, die in diesen Forum so noch nicht gestellt wurde. Ich bin zwar auch juristischer Laie, habe mir aber die Paragraphen mal durchgelesen im Internet.
Grundsätzlich hat man da wahrscheinlich schlechte Karten, wenn man da fotografiert wird. Die von Regenmacher zitierten Paragraphen greifen nur bei abgeschlossenen Räumen, wie die Wohnung. Ich würde aber auch eine öffentliche Sauna als abgeschlossenen Raum betrachten. Soweit zu der Unsitte, vor allem Frauen in Saunen nackt zu fotografieren.
Anders sieht es in der Öffentlichkeit aus. Hier greift zwar das Kunsturheberschafsrechtsgesetz. Hier steht zwar, dass nichts ohne Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht werden darf. Die Ausnahme sind allerdings Versammlungen, Aufzüge oder ähnliches. Also könnte der fotografierende eine Gruppe von Nacktwandereen als Versammlung oder Aufzug auslegen und so ohne rechtliche Hürden fotografieren.
Bei Großaufnahmen des 'Gemächts" könnte man vielleicht sagen, dass dies eine entwürdigende Abbildung der Person ist. Hier müsste man es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Benutzeravatar
 
Beiträge: 1708
Registriert: 30.07.2003
Wohnort: 85221 Dachau (@München)
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 65

Re: Verhalten bei Fotografen, die meine Nacktheit ablichten

Beitrag von ad peter » Mi 1. Jan 2025, 10:57

Bei den von HTJ genannten geschlossenen Räumen, greift auch das Hausrecht zu. Hier geht es eher um Bereiche in der Öffentlichkeit. Hier zählen die Persönlichkeitsrechte, sofern man kein "Beiwerk" einer Landschaft ist.

 
Beiträge: 1735
Registriert: 19.09.2006
Wohnort: Großraum Ffm
Geschlecht: Paar

Re: Verhalten bei Fotografen, die meine Nacktheit ablichten

Beitrag von PundV » Mi 1. Jan 2025, 12:09

Das deutsche Recht ist eigentlich ziemlich klar. Für alle Personen gilt, Fotografieren verboten, falls die Person davon ausgehen kann, das sie sich nicht in der Öffentlichkeit befindet. Jeder in der Öffentlichket darf fotografiert werden, wenn der Grund nicht in der einzelnen Person liegt (Versammlung, Aufzug, Publikum beim Konzert oder Fußballspiel). (Personen der Zeitgeschichte dürfen in der Öffentlichkeit fotografiert werden, auch wenn ihre Person Grund für die Aufnahme ist. Aber im Gegensatz zu manchen anderen Ländern, wo Paparazzi Dronen, Leitern, usw. benutzen, nicht in privaten Räumen.). Eine Gruppe von Nacktwanderern dürfte man dann wohl fotografieren, einen einzelnen aber nicht, auch nicht als “Beispiel” aus einer größeren Gruppe.

Eine Grauzone ist ein öffentlicher FKK-Bereich. Ich bin schon einmal von einem Journalisten gefragt worden, ob er mich für einen Zeitungsbericht über FKK ablichten darf (Alsterwiesen), obwohl ich auf dem Bild höchstens von Leuten erkannt werden konnte, die mich schon nackt kannten.. Ich sagte ja. Ich weiß nicht, ob das Bild erschienen ist, Aber weil der Sinn eines FKK-Bereichs ist, nicht nur die Öffentlichkeit von den Nackten abzuschirmen, sondern auch die Nackten von Gaffern, ist wohl hier ein Einverständnis nötig, zumindest wenn die Person erkannt werden könnte.
Zuletzt geändert von Horst am Mi 1. Jan 2025, 23:16, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: unnötiges Vollzitat gelöscht.

 
Beiträge: 56
Registriert: 24.03.2024
Wohnort: Esslingen
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 66

Re: Verhalten bei Fotografen, die meine Nacktheit ablichten

Beitrag von Loewe1a » So 5. Jan 2025, 00:40

Hallo und ein gutes gesundes und zufriedenes Jahr 2025 wünsche ich allen Teilnehmern meiner Anfrage. Ich war mir erst auch nicht sicher, ob mein Beitrag nicht in den Bereich „Recht“ gehört; aber dafür ist das Thema zu vielschichtig.
Wenn ich allein, also ohne Gruppe, nackt unterwegs bin (Laufen und Rad) und ich dabei fotografiert werde, kann ich ich mich -wenn ich eure Beiträge richtig verstanden habe- rechtlich dagegen wehren. In der Praxis würde das wohl so aussehen, dass ich als Nackter ein oder zwei Personen (Mann oder Frau) direkt anspreche, das/die Foto/s zu löschen.
Dann befinde ich mich allerdings bereits direkt in einem Konflikt, den ich bisher generell vermieden habe, um niemandem auch nur vermeintlich das Gefühl zu geben, ihn/sie zu provozieren und ihm/ihr damit einen „rechtlichen Raum“ zu geben, sich belästigt zu fühlen und diese „subjektive Belästigung“ Dritten (z.B. der Polizei) mitzuteilen, obwohl eine objektive Belästigung nicht stattgefunden hat. Mit dieser Vorgehensweise will ich vorsichtigerweise verhindern, auf eine Beweislastumkehr reagieren zu müssen.
Was wäre daher -vor diesem Hintergrund- eurer Meinung nach stattdessen das richtige Verhalten meinerseits?
Viele Grüße

Nächste

Zurück zu FKK & Recht

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast