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Re: Hier spricht die Polizei

BeitragVerfasst: So 27. Aug 2023, 14:09
von ynda
Zett hat geschrieben:Was das OWiG als sittenwidrig sieht, kann kein Gesetz auf Landesebene und keine Ortsbestimmung als erlaubt einstufen.

Was das OWiG als sittenwidrig sieht, ist dummerweise mitunter sehr schwammig und allgemein formuliert,
also gibt es da einen Auslegungsspielraum, über den dann ein Gericht entscheiden muss.
Insofern bin ich geneigt riedfritz Recht zu geben, wenn er schreibt:
eine Rechtsgrundlage, die sich je nach Ort und evtl. auch Zeit unterscheiden kann, da für Ordnungwidrigkeiten
zuallererst "Ordnungsämter" zuständig sind, ...


Aber schön dass wir mal drüber geredet haben ;) :D

Re: Hier spricht die Polizei

BeitragVerfasst: So 27. Aug 2023, 16:01
von Trixi
CHICO hat geschrieben:Weitere Erklärungen erspare ich mir!


Das wird Dir keiner übel nehmen.

Re: Hier spricht die Polizei

BeitragVerfasst: So 27. Aug 2023, 17:24
von JDK
Hat denn jetzt mal jemand die Grundaussage zu diesem Thema ergründen können?
Bei den sächsischen Nacktwanderfreunden konnte ich nichts finden.

Danke, wenn jemand sachlich beitragen kann.

Nackige Grüße JDK

Re:

BeitragVerfasst: So 27. Aug 2023, 19:34
von Phragmites
Zett hat geschrieben:Was das OWiG als sittenwidrig sieht,

… ist Auslegungssache in der faktischen Rechtsprechung

Re: Hier spricht die Polizei

BeitragVerfasst: Mo 28. Aug 2023, 11:05
von Zett
JDK hat geschrieben:Hat denn jetzt mal jemand die Grundaussage zu diesem Thema ergründen können?
Bei den sächsischen Nacktwanderfreunden konnte ich nichts finden.

Danke, wenn jemand sachlich beitragen kann.

Nackige Grüße JDK


In welcher Hinsicht erwartest Du eine Grundaussage?
Was die speziellen Polizisten dort vor ort für eine grundsätzliche Meinung zum Nacktwandern haben?
Was die Polizei allgemein vermutlich grundsätzlich für eine Meinung zum Nacktwandern hat?
Was die agitativ Dominierenden des Forums für eine grundsätzliche Meinung zum Nacktwandern haben?

Und für welches Nacktwandern möchtest Du eine Grundaussage?
Für das "brave", nichtprovozierende in abgelegender Strecke?
Oder auch für das provozierendere durch eher belebtes Gebiet?
Oder für jedes Nacktwandern, also auch das der Sex-Chaoten, die sich nicht unter Kontrolle haben?

Sachlichkeit ist übrigens äußerst schwer in diesem Forum, zumindest in so "kritischen" Bereichen und wird schnell unterbunden.

Meine "Grundaussage" hatte ich ja schon mitgeteilt: Nacktwandern wird unter bestimmten Umständen durch die Behörden geduldet. Es ist aber keinesfalls grundsätzlich erlaubt, wie dies einige denken. Man kann dazu behelfsmäßig wohl auch den Begriff des "Groben Unfugs" zuhilfe nehmen. Je eher etwas darunter einzuordnen ist, desto eher werden Behörden einschreiten.

Re: Hier spricht die Polizei

BeitragVerfasst: Mo 28. Aug 2023, 17:39
von JDK
Ich suche hier nicht nach Streit oder Diskussion und schon gar nicht nach sexueller Beratung oder Deutung.

Es ging um die grundsätzliche Aussage aus dem Artikel! Diese Frage war vielleicht etwas zu hoch.

Dann dieses Mal auch ohne nackige Grüße von mir.
Nicht dass Dies sexuell verstanden wird und ein Polizist um Deutung gefragt werden muss.

Re: Hier spricht die Polizei

BeitragVerfasst: Mo 28. Aug 2023, 18:01
von Zett
Du reagierst etwas über, dafür dass Du in Deiner Frage nicht erwähnt hast, dass Du speziell den Anfangsartikel meinst und ich es dadurch nicht gemerkt habe, dass Du an einer grundsätzlichen Diskussion kein Interesse hast. Passt aber gut ins Forum Deine Reaktion.

Re: Hier spricht die Polizei

BeitragVerfasst: Mo 28. Aug 2023, 19:26
von JDK
@Zett - danke für deine Einschätzung und Bewertungen. Ich habe keine Fragen mehr.

Re: Hier spricht die Polizei

BeitragVerfasst: Mo 28. Aug 2023, 20:24
von Zett
Hier noch ein Beitrag von Sächsische.de: https://www.saechsische.de/splitternack ... e=szonline
Entweder der Richter weiß nicht, wovon er spricht oder der Zeitungsfritze musste unbedingt das Klischee bedienen mit dem "öffentlichen Ärgernis".
Aber man sieht zumindest, dass bestenfalls das Verfahren (meist wohl wegen Bedeutungslosigkeit) eingestellt wird, ein "Recht" auf Nacktheit an belebten Stellen wird nie ausgesprochen, entsprechend gibt es kein grundsätzliches Recht auf Nacktwandern, auf Nacktradeln oder Nacktjoggen. Es gibt nur eine Duldung auf abgelegenen Strecken.

Der Artiekl war übrigens eine Verlinkung aus dem Spiegel-Artikel: https://www.spiegel.de/panorama/nackt-i ... 0002662017

Re: Hier spricht die Polizei

BeitragVerfasst: Di 29. Aug 2023, 07:35
von CHICO
@ZETT

Ist das eine relevante Feststellung?:

„entsprechend gibt es kein grundsätzliches Recht auf Nacktwandern“

Gibt es denn ein grundsätzliches Recht mit Bekleidung zu wandern? Oder einen Zylinder zu tragen? Ich meine, unser Rechtssystem ist in anderer Form gestaltet. Nicht wie zu „Biedermeiers Zeiten“, dass nur getan werden darf, was ausdrücklich erlaubt ist.