Re: Hier spricht die Polizei
Verfasst: So 27. Aug 2023, 14:09
Zett hat geschrieben:Was das OWiG als sittenwidrig sieht, kann kein Gesetz auf Landesebene und keine Ortsbestimmung als erlaubt einstufen.
Was das OWiG als sittenwidrig sieht, ist dummerweise mitunter sehr schwammig und allgemein formuliert,
also gibt es da einen Auslegungsspielraum, über den dann ein Gericht entscheiden muss.
Insofern bin ich geneigt riedfritz Recht zu geben, wenn er schreibt:
eine Rechtsgrundlage, die sich je nach Ort und evtl. auch Zeit unterscheiden kann, da für Ordnungwidrigkeiten
zuallererst "Ordnungsämter" zuständig sind, ...
Aber schön dass wir mal drüber geredet haben