Das ist aber wohl ein Werbespruch der Anwaltschaft, damit kein Geld entgeht und jeder sich einen Anwalt nimmt.nordnackt hat geschrieben:"Wer sich selbst vertritt, hat einen Narren zum Mandanten."
Das ist aber wohl ein Werbespruch der Anwaltschaft, damit kein Geld entgeht und jeder sich einen Anwalt nimmt.nordnackt hat geschrieben:"Wer sich selbst vertritt, hat einen Narren zum Mandanten."
Ob sich jemand in der Auseinandersetzung um ein "Knöllchen" einen Anwalt nimmt, kann sicherlich jeder selbst entscheiden, aber wenn es den Gerichtszug hinauf geht, dann besteht ( meiner Erinnerung nach ab OLG aufwärts ) sogar eine Anwaltspflicht. Damit soll nicht den Interessen der Anwälte sondern den Interessen der von ihnen vertretenen gedient werden. Das halte ich sogar für sinnvoll obwohl ich natürlich aus weiß, das zu OLGs zugelassene Anwälte, sich dies gut bezahlen lassen.Zett hat geschrieben:Das ist aber wohl ein Werbespruch der Anwaltschaft, damit kein Geld entgeht und jeder sich einen Anwalt nimmt.nordnackt hat geschrieben:"Wer sich selbst vertritt, hat einen Narren zum Mandanten."
Ich erkenne keinen Widerspruch., z.B. der Art " Einerseits ..., anderseits ..."HTJ hat geschrieben:@ Regenmacher. Ich verstehe das nicht. In deinen Beitrag vom 02.05. führst du zwei Argumente an, die sich gegenseitig widersprechen.
Mit "billig denkende Bürger" ist der "verständige, gerecht denkende Bürger" gemeint - insoweit ist "billig" ein unbestimmter Begriff, der übrigens auch im Arbeitsrecht Verwendung findet. Im zitierten OLG wurde er genutzt aus zwei Gründen:Zett hat geschrieben: Dieser "billig denkende Bürger" ist, soweit ich das aus anderen Quellen weiß, ein "Durchschnittsbürger", der also weder besonders prüde noch besonders freizügig ist. Er ist der Maßstab der Einschätzung - letztendlich durch den Richter.
regenmacher hat geschrieben: Ob sich jemand in der Auseinandersetzung um ein "Knöllchen" einen Anwalt nimmt, kann sicherlich jeder selbst entscheiden.
nordnackt hat geschrieben:"Wer sich selbst vertritt, hat einen Narren zum Mandanten."
Zett hat geschrieben:Das ist aber wohl ein Werbespruch der Anwaltschaft, damit kein Geld entgeht und jeder sich einen Anwalt nimmt.
So "unbestimmt" ist er eben nicht, Du schreibst ja selbst die Bestimmung dazu: "verständig, gerecht denkend".regenmacher hat geschrieben:Mit "billig denkende Bürger" ist der "verständige, gerecht denkende Bürger" gemeint - insoweit ist "billig" ein unbestimmter BegriffZett hat geschrieben: Dieser "billig denkende Bürger" ist, soweit ich das aus anderen Quellen weiß, ein "Durchschnittsbürger", der also weder besonders prüde noch besonders freizügig ist. Er ist der Maßstab der Einschätzung - letztendlich durch den Richter.
nordnackt hat geschrieben:Ich ergänze aus gegebenem Anlass: Wer dauernd Negatives hineininterpretieren will, offenbart sich schlicht als Reichsbedenkenträger. Typisch deutsch. Da muss es doch wohl etwas zum Meckern geben?
Das, was "sinnvoll" ist, kann jeder für sich bestimmen - da sind wir uns einig. Es sit also nicht nötig den "Werbespruch" der Anwaltschaft zu beachten. Auch da sind wir einig. Es ist halt nur ein Spruch.Zett hat geschrieben: [Es] geht ... doch nicht darum, ob man einen Anwalt möchte oder nicht und auch nicht, ob man eine Pflicht hat einen Anwalt zu nehmen, sondern darum, ob es sinnvoll ist oder ob mit dem Spruch nur gegen jeden Stimmung gemacht werden soll, der sich keinen Anwalt nimmt und sich selber vertritt.
In beiden Fällen sind es "Durchschnitte". Es besteht nur ein Unterschied, bezüglich welcher Eigenschaft der Durchschnitt gebildet wird. Im ersten Fall geht es um die Frage, wie sich der durchschnittlich denkende Bürger eine gerechte Rechtsordnung vorstellt. Und das auch ohne das eine entsprechende Rechtsvorschrift (Norm) existiert. (es ist also "unbestimmt". Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Billigkeit: "Billigkeit ist ein Ausfüllungsbegriff, der der Konkretisierung durch die Rechtsprechung bedarf." ) Im zweiten Fall geht es nicht darum, wie sich der gerecht denkende Bürger eine allgemeine Rechtsordnung vorstellt, sondern um seine Prüderie - ganz unabhängig von seinen Vorstellungen über eine allgemein gültige Rechtsordnung.Zett hat geschrieben:Nun musst Du nur noch erklären, was der Unterschied zwischen "verständig, gerecht denkend" und "weder besonders prüde noch besonders freizügig" sein soll.
siehe oben. Oder umformuliert: Wo endet 'verständig, gerecht denkende Bürger' ?Zett hat geschrieben:So "unbestimmt" ist er eben nicht, Du schreibst ja selbst die Bestimmung dazu: "verständig, gerecht denkend".
Das ist bekannt. Es stammt aus einem OLG. Ich habe in diesem Zusammenhang übrigens einmal freihändig und als Nicht-Jurist die Grenzen von 10% bzw. 90 % eingeführt, die ich erst kürzlich an anderer Stelle wiedergefunden habe.Zett hat geschrieben: Im übrigen habe ich mir das mit "weder besonders prüde noch besonders freizügig" nicht selber ausgedacht, sondern [das] stammt von einem Juristen.
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