Naturpaar6568 hat geschrieben:
Nach deutschem Recht und Gesetz darf man auf seiner Terrasse nackt sein, wenn sich niemand gestört fühlt. Soviel Gummi konnten sich nur Politiker ausdenken. Verboten sind aber grundsätzlich sexuelle Handlungen, wenn die Nachbarn Einblick haben.
LG Naturpaar6568
Nun , ich denke das trifft die gültige, leider auch etwas den jeweilige Auslegungen unterliegende Rechtslage nicht ganz.
1. Es kann durchaus auch sein, dass man als nackter Recht bekommt, auch wenn sich der Nachbar "gestört" fühlt. Dies dürfte eben dann der Fall sein, wenn vom zuständigen Richter keine "Öffentlichkeit" gesehen wird. ( Z.B. der Nachbar den anderen , nackten Nachbar nur sehr schwer überhaupt sehen kann ).
2. Können auch sexuelle Handlungen straffrei bleiben, wenn sie eben vom Nachbar nicht zur Anzeige gebracht werden. Ich könnte mir hier sehr gut vorstellen, dass die Rechtslage zwischen der Straftat "Erregung öffentlichen Ärgernisses" und z.B. "Mord" im Punkt der Handhabung bei Kenntnis durch Dritte variiert.