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nackt auf Terrasse

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Re: nackt auf Terrasse

Beitrag von norbert » Di 7. Mai 2019, 18:38

Fshmarcus hat geschrieben:Ich habe mir mal die Mühe gemacht und alle Antworten zu dieser Frage gelesen....

Hab ich grad auch noch mal.

Kann daher deine Aussage nicht bestätigen.
Die Beiträge drehen sich doch darum, wer auf seiner Terrasse nackt ist und wer nicht, warum und warum nicht, und auch um die rechtlichen Hintergründe.

Ich bin auf meiner von sehr wenigen Nachbarn einsehbaren Terrasse bei schönem Wetter grundsätzlich nackt.
Wie hälst du es damit?

 

Re: nackt auf Terrasse

Beitrag von thomas8811 » Di 7. Mai 2019, 20:44

Ich bin so oft es geht nackt auf der Terrasse.
Das ist Problem los möglich bei mir.
Und im grossteil des Garten.

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Re: nackt auf Terrasse

Beitrag von Fshmarcus » Mi 8. Mai 2019, 09:22

@ Norbert

Hallo Norbert, da muss ich Dir widersprechen: Die Ursprungsfrage war: "Darf man eigentlich auf der Terrasse nackt chillen? oder ist das Verboten?"

Hier wurde eindeutig nach der rechtlichen Lage gefragt und nicht nach Moral oder was andere machen und so weiter. Ich weiß das Lesen und verstehen sind zwei unterschiedliche Dinge sind aber sie gehören zusammen.

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Re: nackt auf Terrasse

Beitrag von Fshmarcus » Mi 8. Mai 2019, 09:35

@ boris

Wenn Du mit Beitrag eine Antwort meinst, muss ich dich enttäuschen. Ich habe kein Staatsexamen in Rechtswissenschaften gemacht. Somit kann ich die Frage nicht beantworten.

Mein Antwort hätte dann lauten müssen, "frag einen Juristen". Dies schien mir aber zu blöd und ich hätte mich dann in die Reihe der "Senf" dazu Geber eingeordnet.

VG

 
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Re: nackt auf Terrasse

Beitrag von norbert » Do 9. Mai 2019, 06:03

Fshmarcus hat geschrieben:@ Norbert

Hallo Norbert, da muss ich Dir widersprechen: Die Ursprungsfrage war: "Darf man eigentlich auf der Terrasse nackt chillen? oder ist das Verboten?"

Hier wurde eindeutig nach der rechtlichen Lage gefragt und nicht nach Moral oder was andere machen und so weiter. Ich weiß das Lesen und verstehen sind zwei unterschiedliche Dinge sind aber sie gehören zusammen.


Ja, bezogen auf die Ausgangsfrage hast du natürlich recht.
Die Frage wurde auf der ersten Seite von Sky beantwortet.
Ich hatte mich mehr am Titel des Threads orientiert.

Das ist aber normal, das da etwas abgeschweift wird.

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Re: nackt auf Terrasse

Beitrag von Fshmarcus » Do 9. Mai 2019, 11:25

@ Norbert

und das meine ich, es wird zu viel abgeschweift.

 

Re: nackt auf Terrasse

Beitrag von Naturpaar6568 » Fr 10. Mai 2019, 13:53

Wir sind neu hier und möchten aus aktuellem Anlass auch unsere Meinung dazu beitragen:

Unser jetziges Haus mit Garten haben wir vor 18 Jahren selbst gebaut. Als FKK-Freunde war es für uns von Beginn an wichtig, dass wir uns zwar nicht gegen unsere Nachbarn einigeln, aber auch nicht jederzeit gesehen werden können. Mit entsprechender Bepflanzung (auch mit Fehlversuchen und Umpflanzungen) ist uns das mittlerweile ganz gut gelungen, und wir haben auch einn Ort, an dem wir völlig abgeschirmt sein können.
Nach deutschem Recht und Gesetz darf man auf seiner Terrasse nackt sein, wenn sich niemand gestört fühlt. Soviel Gummi konnten sich nur Politiker ausdenken. Verboten sind aber grundsätzlich sexuelle Handlungen, wenn die Nachbarn Einblick haben. Wir brauchen aber keine Paragrafen. Statt dessen respektieren wir die anderen Auffassungen unserer Nachbarn. Wenn der Bewuchs im Frühjahr und Herbst noch nicht dicht ist, nur nackt auf unserer Terrasse, wenn sie nicht da sind (als Rentner sind wir da selbstverständlich im Vorteil). Im Sommer können Sie uns nicht sehen, und da sind wir bei warmer Witterung generell nackt.

LG Naturpaar6568

 
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Re: nackt auf Terrasse

Beitrag von Eric » Di 14. Mai 2019, 19:11

Naturpaar6568 hat geschrieben:
Nach deutschem Recht und Gesetz darf man auf seiner Terrasse nackt sein, wenn sich niemand gestört fühlt. Soviel Gummi konnten sich nur Politiker ausdenken. Verboten sind aber grundsätzlich sexuelle Handlungen, wenn die Nachbarn Einblick haben.

LG Naturpaar6568


Nun , ich denke das trifft die gültige, leider auch etwas den jeweilige Auslegungen unterliegende Rechtslage nicht ganz.

1. Es kann durchaus auch sein, dass man als nackter Recht bekommt, auch wenn sich der Nachbar "gestört" fühlt. Dies dürfte eben dann der Fall sein, wenn vom zuständigen Richter keine "Öffentlichkeit" gesehen wird. ( Z.B. der Nachbar den anderen , nackten Nachbar nur sehr schwer überhaupt sehen kann ).

2. Können auch sexuelle Handlungen straffrei bleiben, wenn sie eben vom Nachbar nicht zur Anzeige gebracht werden. Ich könnte mir hier sehr gut vorstellen, dass die Rechtslage zwischen der Straftat "Erregung öffentlichen Ärgernisses" und z.B. "Mord" im Punkt der Handhabung bei Kenntnis durch Dritte variiert.

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Re: nackt auf Terrasse

Beitrag von Mandragora » Mi 15. Mai 2019, 10:11

Die Nachbarschaft stellt grundsätzlich keine Öffentlichkeit dar, egal ob ein Nachbar einen Nackten gut sehen kann oder nicht.
Öffentlichkeit ist z.B. an Straßen oder Plätzen gegeben, aber nicht dort, wo sich ein bestimmter Personenkreis von stets denselben Leuten aufhält.
Und ob sich ein Nachbar durch den Anblick eines Nackten gestört fühlt spielt schon mal gar keine Rolle.
Nacktheit in Haus und Garten ohne Öffentlichkeit sind grundsätzlich erlaubt.
Zur Straße hin wäre vielleicht ein Sichtschutz anzuraten. Aber auch dort kommt es auf den Einzelfall an.
Und es kommt natürlich auch darauf an, ob man das selber möchte dass jeder von der Straße aus einen sehen kann.
Ich habe mir einen Zaun gebaut damit ich meine Ruhe habe.
Das Thema wurde hier aber schon recht oft durchgekaut.

 
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Re: nackt auf Terrasse

Beitrag von gymnosoph » Mi 15. Jun 2022, 18:57

https://www.spiegel.de/panorama/lenting ... d8a09c4113

Trug der 16jährige eine Badehose? DAS ist doch die entscheidende Frage.


___________________________________________________

Doch, man muss sagen, in Bayern: Mit großem Aufwand ein sehr relevanter Erfolg.
Wie sagten schon die alten Römer:
Parturiunt montes, nascetur ridiculus mus.

Für die, die dies nicht mehr gelernt haben:
Der Berg kreißte und gebar eine lächerliche Maus. (Quintus Horatius Flaccus)

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und im Zweifel: bitte verschieben dahin wo es besser passt.

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