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Eine Frage der Auslegung?

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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von Bummler » Mo 6. Jan 2020, 11:15

Grimnir hat geschrieben:,,Wo es nicht verboten ist, ist es erlaubt"


Ja, das kenne ich auch, soll wohl gelten, glaube ich aber nicht daran.

Da gibt es doch noch so einen passenden Spruch: Keine Strafe ohne Gesetz. Aber das stimmt natürlich nicht. Die Cum-Ex-Macher wollen sich auch darauf berufen, dass sie nichts Verbotenes getan hätten. Wird wohl nicht reichen, vor dem Gericht.

Also immer erst schön versichern, ob es denn wirklich erlaubt ist.

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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von Bummler » Mo 6. Jan 2020, 11:20

CHICO hat geschrieben:Wir sollten mit viel Verfassungspatriotismus das Grundgesetz leben, nachdem wir im letzten Jahr dieses des Bestandes von 70 Jahren wegen gefeiert haben.

Ist mir gar nicht aufgefallen, das wir gefeiert haben. Mich hat wieder mal niemand eingeladen. War aber vielleicht auch ganz gut so, ich hätte ohnehin nur rum geblubbert.

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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von nordnackt » Mo 6. Jan 2020, 14:10

Wer Grundrechte im Wortlaut zitiert und daraus unmittelbar etwas (für sich oder andere) herleiten möchte, macht es sich zu einfach.

Auch die Grundrechte, grundsätzlich Abwehrrechte gegen den Staat, gelten nicht absolut, sondern unterliegen teilweise Einschränkungen unterschiedlicher Art und unterschiedlichen Umfangs im Sinne von "Schranken" und "Schranken-Schranken". Gegenläufige Positionen müssen im Sinne einer praktischen Konkordanz ausgeglichen werden, und zwar vornehmlich durch "einfache" Gesetze. Deshalb stellen Grundrechte keine Anspuchsgrundlage nach herkömmlichem Verständnis dar. Ähnlich liegt es bei dem viel zitierten und insbesondere in der Laiensphäre regelmäßig missverstandenen § 242 BGB.

Damit ist eine Auslegung unumgänglich. Diese hat den Zeitgeist zu berücksichtigen, wobei natürlich unterschiedliche Auffassungen etc. vertreten werden können. Die Richterschaft soll einen Spiegel der Gesellschaft darstellen, also mit all ihren Ausformungen (fortschrittlich, konservativ, liberal usw.). Daher gilt ja: Zwei Juristen, drei Meinungen. Oder, mit anderen Worten: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.

Man weiß also oftmals vorher nicht, was hinten rauskommt. Sich diametral widersprechende Ergebnisse, etwa in vergleichbaren Verfahren, können beide richtig sein (nicht müssen!).

Für etwaige Rechtsirrtümer gibt es übrigens spezielle Vorschriften, nach denen Strafe gemildert oder ganz von Strafe angesehen werden kann. Maßstab ist vornehmlich die Vermeidbarkeit des Irrtums.

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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von nordnackt » Mo 6. Jan 2020, 14:17

Bummler hat geschrieben:
CHICO hat geschrieben:Wir sollten mit viel Verfassungspatriotismus das Grundgesetz leben, nachdem wir im letzten Jahr dieses des Bestandes von 70 Jahren wegen gefeiert haben.

Ist mir gar nicht aufgefallen, das wir gefeiert haben. Mich hat wieder mal niemand eingeladen. War aber vielleicht auch ganz gut so, ich hätte ohnehin nur rum geblubbert.


Es gab viele Veröffentlichungen und Zeitungsberichte hierzu, auch Veranstaltungen und Aktionen unmittelbar vor Ort für die Bürger. Beispielsweise sind an Schulen Ausgaben des Grundgesetzes verteilt worden oder gab es Diskussionsveranstaltungen und Vorträge. Die Möglichkeit zum Rumblubbern war deshalb gegeben.

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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von Aria » Mo 6. Jan 2020, 14:31

CHICO hat geschrieben:Der Satz „Der Zeitgeist muss sich dem Grundgesetz beugen“ bleibt immer richtig.
Nein, denn das Grundgesetz wird immer gemäß des jeweiligen Zeitgeists interpretiert, d.h. anhand der „gewöhnlichen“ Gesetze mit Leben erfüllt. Grundgesetz ist nichts anderes als eine Absichtserklärung, wie wir unseren Staat gestalten sollen. Es ist zwar für alle bindend – also auch für die Gesetzgeber und die Judikative –, dennoch zeigt uns die Geschichte, dass mit Erfolg versucht wurde, dagegen zu verstoßen: Einen Fall habe ich ja oben zitiert.

Und weil dem so ist, kann man nicht sagen, Zeitgeist müsse sich immer dem Grundgesetz beugen. Es ist eher umgekehrt: Grundgesetz beuge sich dem jeweiligen Zeitgeist, ohne dass er sich dabei veränderte. Weil es nicht in Stein gemeißelt, sondern biegsam ist. QED.

 

Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von CHICO » Mo 6. Jan 2020, 15:10

@ Aria

„Grundgesetz ist nichts anderes als eine Absichtserklärung, wie wir unseren Staat gestalten sollen.“ Gesetze sind keine Absichtserklärungen! Das ist ja wohl eine vollkommene Verkennung der Grundrechte des Grundgesetzes! Ausgangspunkt meiner Ausführungen war der Artikel 2 des GG. Wer diesen Artikel als Absichtserklärung versteht, versteht die Bedeutung einer Verfassung nicht.

„Einen Fall habe ich ja oben zitiert“ Aber bitte, durch diesen Fall hat sich doch nicht das Grundgesetz geändert bzw. ist gebeugt worden. Die Norm ist unverändert geblieben; nur ein Gesetz – der zitierte Fall – verträgt sich wohl nicht mit dem Grundgesetz!

Selbstverständlich sind alle aktuellen Normen langfristig ggf. Änderungen unterworfen; das zeigt die Geschichte. Aber nicht weil gerade einmal der Zeitgeist spukt.

Mehr werde ich dazu nicht schreiben.

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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von nordnackt » Mo 6. Jan 2020, 15:16

"Absichtserklärung" ist natürlich etwas hart und kling wenig wertschätzend. Ich würde die Verfassung bzw. die Grundrechte als Segelanweisung beschreiben. Für den genauen Kurs muss man dann in die Seekarten schauen.

 

Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von CHICO » Mo 6. Jan 2020, 15:38

@ nordnackt
Das: "Ich würde die Verfassung bzw. die Grundrechte als Segelanweisung beschreiben." ist schlicht eine Beleidigung der Mütter und Väter des Grundgesetzes!

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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von nordnackt » Mo 6. Jan 2020, 15:45

Dann kannst Du zur Begründung Deiner Würdigung ja im Thread "Beleidigendes Posting" weiter ausführen bzw. dorthin wechseln.

Zu meinen vorherigen Ausführungen hast Du Dich übrigens nicht geäußert. Auch alles Mist?

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Re: Eine Frage der Auslegung?

Beitrag von nordnackt » Mo 6. Jan 2020, 16:37

Die Bezeichnung bindender Vorgaben als Segelanweisung ist in der juristischen Praxis, wenn man sich dort auskennt, übrigens ebenso gebräuchlich wie wertschätzend. So werden beispielsweise obergerichtliche Entscheidungen zu grundsätzlichen Fragen oder mit Begründung an die Vorinstanz zurückverweisende Revisionsurteile gern als Segelanweisung bezeichnet.

Die laienhafte (und nicht begründete) Würdigung als Beleidigung geht also fehl.

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