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FKK in der eigenen Wohnung und Schule gegenüber

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FKK in der eigenen Wohnung und Schule gegenüber

Beitrag von LuckyLuke » Di 1. Jun 2021, 06:41

Liebe Community,

Wie wahrscheinlich viele von euch, halte ich mich gerne in meiner eigenen Wohnung textilfrei auf (wenn es warm genug ist). Ich wohne in einem eng bebauten Viertel im dritten Stock. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist eine Schule mit zwei Klassenräumen auf der selben Höhe wie meine Wohnung. Vormittags und bis in den Nachmittag rein ist dort Unterricht mit Schülern und Schülerinnen ab ca. 12 Jahren. Es besteht theoretisch die Möglichkeit, dass meine Wohnung von dort eingesehen werden kann (auch wenn ich nicht weiß, wie gut das bei Tageslicht und mit Spiegelung der Scheiben tatsächlich geht).
Auch wenn ich davon ausgehe, dass FKK in der eigenen Wohnung erlaubt ist, könnte mich das in rechtliche Probleme bringen (Erregung öffentlichen Ärgernisses, Minderjährige etc.)? Danke für eure Tipps!

 
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Re: FKK in der eigenen Wohnung und Schule gegenüber

Beitrag von Kalle » Di 1. Jun 2021, 06:57

Ich würde die Fenster von außen mit einer Sonnenschutzfolie versehen.

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Re: FKK in der eigenen Wohnung und Schule gegenüber

Beitrag von regenmacher » Di 1. Jun 2021, 10:19

Auch wenn ich davon ausgehe, dass FKK in der eigenen Wohnung erlaubt ist, könnte mich das in rechtliche Probleme bringen(Erregung öffentlichen Ärgernisses, Minderjährige etc.)? Danke für eure Tipps!

Ich will doch wohl stark hoffen, dass du zur "Erregung öffentlichen Ärgernisses" keinen Anlass gibst, denn das wäre - vollkommen zu Recht - ein sehr schwerer Straftatbestand aus dem Sexualstrafrecht. Wenn dem so wäre, dann wärest du hier sicherlich falsch. Das ist auch der Grund, warum dir hier in solch einem Fall niemand eine Antwort geben kann/sollte. Einfaches nacktes Rumsitzen - auch dann, wenn es von Außen einsehbar ist - ist jedenfalls keine Straftat im Sinne des Sexualstrafrechts.

Es kann allenfalls eine "Belästigung der Allgemeinheit" vorliegen. Das klingt ähnlich wie "Erregung öffentlichen Ärgernisses" ist aber etwas ganz, ganz anderes und wird folgerichtig z.B. auch nicht im Strafrecht sondern im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) behandelt.

Hier stellt sich also höchstens die Frage, ob die vom Nachbargebäude sichtbare, einfache Nacktheit eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des §118 OWiG darstellt. Um dies auszuschließen ist es hinreichend, den Kreis der Personen, die sich im Nachbargebäude aufhalten können, zu betrachten. Wenn sich nicht theoretisch jede x-beliebige Person aus eigenem Willen und ohne Hindernisse darin aufhalten könnte (weil es sich z.B. um eine Privatwohnung oder um ein der Allgemeinheit nicht zur Verfügung stehendes Nachbargebäude handelt) ist besagter §118 OWiG nicht anwendbar. Das liegt am Begriff "Allgemeinheit", der im §118 benutzt wird und dessen juristische Bedeutung etwas vom alltäglichen umgangssprachlichen Gebrauch abweicht.

Nebenbei:
Dass Alter der Personen im Nachbargebäude spielt zur Beantwortung der Frage: "Ordnungswidrigkeit oder keine Ordnungswidrigkeit ?" natürlich keine Rolle.

Nebenbei:
Fenster von Wohnungen erscheinen von Außen einfach nur als Fläche - dahinter stehende Gegenstände/Personen sind in der Regel nicht sichtbar. Das hat einfache Gründe: Innerhalb einer Wohnung ist es generell immer deutlich "dunkler" als außerhalb einer Wohnung. Wenn du also in deiner Wohnung keine hellen "Scheinwerfer" in Betrieb nimmst, bist du von Außen nicht sichtbar. Ein einfacher Test : Wenn du von deiner Wohnung in die benachbarte Wohnung hineinschauen und du darin Gegenstände/Personen erkennen kannst, dann kann dein Nachbar in gleicher Weise in deine Wohnung schauen und darin Gegenstände/Personen erkennen.

Nebenbei:
Dies ist keine juristische Auskunft, die ich - als Nicht-Jurist - auch nicht geben dürfte. Aber ein schneller Blick in eine Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages hilft :
https://www.bundestag.de/resource/blob/412710/afd60f74df8791224c66c40fbdb52ff3/wf-vii-g-178-05-pdf-data.pdf

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Re: FKK in der eigenen Wohnung und Schule gegenüber

Beitrag von LuckyLuke » Di 1. Jun 2021, 12:04

Hallo regenmacher,

Danke für deine Einschätzung. Natürlich gibt es zu „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ keinen Anlass! Das war nur das, was mir als juristischer Laie am ehesten zu dem Sachverhalt eingefallen ist.
Dass ich in meiner eigenen Wohnung nackt sein darf, ist mir auch klar. Ich hätte nur gedacht, dass es vielleicht einen Unterschied macht, ob gegenüber Wohnungen oder Klassenräume sind.

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Re: FKK in der eigenen Wohnung und Schule gegenüber

Beitrag von ynda » Di 1. Jun 2021, 12:22

Und du must Dir immer drüber klar sein, dass, wenn man dich denn wirklich sehen könnte, du unter Umständen
das Gesprächsthema von über 100 Schülern wirst.
Bei aller Freude am nackt sein, ein wenig Vorsicht würd auch ich da walten lassen ;)

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Re: FKK in der eigenen Wohnung und Schule gegenüber

Beitrag von regenmacher » Di 1. Jun 2021, 13:33

Danke für deine Einschätzung

Es gibt keinen Grund, sich bei irgendjemanden aus dem Forum zu bedanken. Bedanke dich lieber bei dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, dessen gutrachter-artige Beurteilung zitierte.

Noch ein flüchtiges Nebenbei zum Thema Kinder/Jugendliche und einfache Nacktheit :
Einfache Nacktheit ist natürlich auch mit Kindern/Jugendlichen möglich. ( Überaus wichtig und absolut unverzichtbar ist der Hinweis, dass es sich explizit um einfache Nacktheit ohne sexuelle Bezüge handelt) Andernfalls wäre z.B. die Jugendsendung eines katholischen TV-Kanals in den Niederlanden, die besagte einfache Nacktheit zum Thema hatte, unmöglich gewesen. Oder (erst vor wenigen Monaten) eine TV-Veranstaltung mit und für Kinder in Dänemark, in der unbekleidete Personen auftraten - es ging um das Thema Körperlichkeit/Körperscham.
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Re: FKK in der eigenen Wohnung und Schule gegenüber

Beitrag von Ocean » Di 1. Jun 2021, 16:32

Ich würde aus einem ganz anderen Grund eine Gardine oder ein Plissee vor machen (die kann man nach Schulschluss einfach öffnen)
Wenn die dich sehen können wir es nicht lange dauern bis der erst dich knipst oder filmt und du bei Youtube, Instagram oder sonstwo landest. Egal ob nackt oder angezogen hätte ICH da keinen Bock drauf.

 
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Re: FKK in der eigenen Wohnung und Schule gegenüber

Beitrag von LuckyLuke » Di 1. Jun 2021, 16:44

Danke für eure Kommentare. Es ist mir schon klar, dass eine ganze Reihe von anderen Gründen dafür (man sieht eh nichts) oder dagegen sprechen („Berühmtheit“, Aufnahmen, Ablenkung, moralisch). Mir ging es hierbei primär um die Frage, ob man sich auch rechtlich angreifbar machen würde.

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Re: FKK in der eigenen Wohnung und Schule gegenüber

Beitrag von skyfire » Do 10. Jun 2021, 10:28

mal ganz platt gesagt: In deiner Wohnung, auch auf deinem Balkon, darfst du rumlaufen wie du willst.
Du stellst ja keine Werbetafeln auf "guckt mal her, hier ist ein Nackter".
Was du nicht darfst, ist, andere gezielt (mit sexuellem Hintergrund) belästigen. Wenn du dich also zB ins Fenster stelle würdest und dir einen wedelst... ja,, das wäre strafbar, logisch. Darum gehts hier aber nicht.
Wenn aber DIE in DEIN Fenster gucken und meinen, sich dann beschweren zu dürfen, sind sie auf dem Holzweg - das ist ja fast, alswürde jemand in ne Peepshow gehen und sich dann beschweren, dass da jemand nackt ist.
vielmehr könntest du solche Spezialisten wegen Spannerei drankriegen.

Was ich aber festgestellt habe, ist, dass insbesondere behördliche Mitarbeiter es sich oft nicht vorstellen können, wie es jemandem scheißegal sein kann, ob und wer einen nackt sieht (was unter Naturisten ja idR so ist), und unterstellen da oft erstmal "Vorsatz" (Sticchwort Exhibitionismus). Kommt in der Regel nur ne Einstellung, aber eben"Papierkram".
Wenn dich wirklich SchülerInnen dort sehen - wie die reagieren kann man nicht vorhersagen. Am Wahrscheinlichsten ist "neues Kuriosum", was eine Weile interessant, dann aber bald Alltag ist.

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Re: FKK in der eigenen Wohnung und Schule gegenüber

Beitrag von ynda » Do 10. Jun 2021, 12:29

Und halt auch die Frage, was genau könnten die, wenn überhaupt sehen? Wenn die Schule, oder sonst wer,
gegenüber gleich hoch ist, sehen die nichts "entscheidendes" ;-)
ich hab bei mir zu (im alten) zu Hause vor dem ersten mal Fenster putzen mal getestet, wie hoch ich auf die
Leiter/Tritt steigen kann, bis 'was zu sehen' ist.
Prinzipiell wär es mir egal gewesen, doch ich wollte nicht mit aller Gewallt zum Gesprächsthema der Straße
werden, auch wenn alle wussten dass ich Nudist bin.
Wie gesagt, man muss es nicht ohne Grund übertreiben ;-)

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