Ich will nicht für die Petition sprechen, weil ich keinen Sinn in ihr sehe, aber in
CHICO hat geschrieben:Ist zu dem bedauerlichen Thema „Grundgesetzänderung Art. 2“ nicht diese grundsätzliche Meinung bekannt?:
Die Artikel 1 bis 20 des Grundgesetzes gelten als unabänderlich.
verwendest du ein gegenüber dem originalen Zitat entscheidend veränderten Text. Im Original des Deutschen Bundestages (
https://www.bundestag.de/parlament/aufg ... rundgesetz) heißt es:
"... Die in den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes niedergelegten Grundsätze sind unabänderlich ..."d.h. Die Grundsätze sind unabänderlich, nicht aber die Formulierung. Das ist ein deutlicher Unterschied, denn es ermöglicht Ergänzungen, welche natürlich nicht den niedergelegten Grundsätzen widersprechen dürfen.
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