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Petition für Nacktheit in freier Natur

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Nacktheit legalisieren

Beitrag von thom94 » So 1. Mai 2022, 22:33

Hi, ich habe zufällig diese Petition gefunden und finde das keine schlechte Sache, also warum nicht unterschreiben.
https://chng.it/cRZZH5ZZyq

Dabei geht es lediglich um die Legalisierung des Nacktseins aus rechtlicher Sicht, bislang ist das ja eher eine Grauzone.
Weiß auch nicht, ob man auf diesem Wege das was erreicht aber versuchen kann mans ja.
Zuletzt geändert von Horst am Mo 2. Mai 2022, 12:20, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beitrag an bestehendes Thema angefügt

 
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Re: Nacktheit legalisieren

Beitrag von John Do » So 1. Mai 2022, 23:13

Diese Petition ist schon Thema in diesem Thread: "Petition für Nacktheit in freier Natur"
viewtopic.php?f=11&t=19479

 
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Re: Nacktheit legalisieren

Beitrag von riedfritz » Mo 2. Mai 2022, 05:47

Dabei geht es lediglich um die Legalisierung des Nacktseins aus rechtlicher Sicht,
Wo steht (....aus rechtlicher Sicht....) denn, dass Nacktheit illegal ist?

Thread ist sowieso schon vorhanden und was sucht er bei "Unternehmungen"?

 
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Re: Nacktheit legalisieren

Beitrag von thom94 » Mo 2. Mai 2022, 06:47

Sie ist nicht illegal aber eben auch nicht legal aondern eine Grauzone im Gesetz.
Dabei gilt wo kein Kläger da kein Richter. Problematisch ist das Ganze nur, wenn man angezeigt wird, dann ist das Risiko hoch, eine Strafe zu kassieren.

 

Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von Lucilla » Mo 2. Mai 2022, 18:19

Und warum gibst du dich mit dieser Grauzone nicht zufrieden? Was kommt denn wohl raus, wenn hierzu ein Gesetz gegossen wird? Sicherlich keins zugunsten der Nackten, da kannst du noch so viele Petitionen starten.

Himmer nochmal, mit diesem Scheiß macht ihr doch bloß kaputt, was wir haben. ES IST schon jetzt NICHT ILLEGAL!


Wenn euch das nicht genügt, gibts gar nichts. Wenn dieses Thema auf die öffentlich Tagesordnung kommt, KÖNNEN WIR NUR VERLIEREN! Wie verbohrt muss man sein, das nicht klar zu sehen? Bei 90% FKK-Gegnern in der Bevölkerung wird sicherlich kein Gesetz erlassen für bundesweit 30-40 Sonderlinge, die mal wieder mit nix zufrieden sind und mit unüberlegtem Aktionismus alles nur noch verschlimmern. :evil:

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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von hajo » Mo 2. Mai 2022, 20:52

Liebe Leute. Wie schon früher mal erwähnt, man sollte keine schlafenden Hunde wecken.
Wir DÜRFEN in unserem Land nackt sein. Im Garten, im Wald, auf dem Feld. Die "Einschränkungen", niemanden zu belästigen, sind zumindest für mich auch in anderen Aspekten eine Selbstverständlichkeit.
Regelwut
Die Zahl der geschriebenen Gesetze ergibt eine genaue Anschauung vom Maß des Misstrauens, das der Staat seinen Bürgern gegenüber hegt. Es gehört zu den fatalen Folgen engmaschiger Kontrolle, dass die ungeschriebenen Regeln ihre Anziehungskraft verlieren. Haltungen wie Ehrlichkeit, Mut, Gemeinsinn, Respekt erodieren, wenn ihnen nicht das Grundvertrauen entgegengebracht wird, dass sich über sie eine Gesellschaft stabil in Form halten lässt. So dass sich der Argwohn stets gerechtfertigt sieht durch die Wirkungen, die er selber ausgelöst hat.

Wozu ein Gesetz, das völlig unnötig ist? Warum etwas regeln, das keiner Regelung bedarf?

Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das NRW-Straßenreinigungs-Gesetz aus dem Jahr 1975.
Damals musste unbedingt in Gesetzesnorm gefasst werden, was Jahrhunderte funktionierte. Einwürfe der Opposition diesbezüglich halfen nichts.
Und jetzt? Es gibt das Gesetz noch. Mehrfach geändert. Inhalt: Wo's nicht anders geht, öffentlich. Wenn Bürger bereit, es selbst zu tun: bitte! Wo's etwas kostet: zahlen.

Ähnlich kann ich auf diese Weise auch die Reinigung meiner Fenster händeln: Wenn nicht selbst machen, dann Auftrag und zahlen, ansonsten nicht.

Genießt doch die wenigen verbliebenen Freiheiten! Wollen wir bei zufälligen Begegnungen demnächst Angst haben, gegen irgendeinen Paragrafen einen solchen Gesetzes verstoßen zu haben (denn es wird sicherlich nicht nur einen haben!)?

 
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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von thom94 » Di 3. Mai 2022, 06:58

Tut mir Leid, dass ich euch da widersprechen muss.
Sobald man eine Anzeige bekommt ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass man eine Strafe bekommt. Und es geht auch um das Ansehen des FKK. Gesetzlich ist nirgends verankert wie das genau zu regeln ist und was dann unter Erregung öffentlichen Ärgernisses fällt.
Wenn ihr das anders sieht ist mir das ja Recht. Es soll sich ja Jeder sein eigenes Bild machen dürfen. Aber wenn ich die wirklich übertriebenen Reaktionen sehe, dann muss ich mich schon mal fragen, wo ich hier gelandet bin. Finde ich Schade und unnötig.

 
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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von H0 Fan » Di 3. Mai 2022, 07:07

Steht nicht im Grundgesetz so im Wortlaut wie Religion Freiheit ,also müsste man Nudismus zur Religion machen von den Nudisten selbst .
Dann müsste die Freiheit gewährt werden.

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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von Jochen » Di 3. Mai 2022, 08:36

Hallo,

ich sehe das wie Lucilla und andere hier: wie sollte man etwas legalisieren, was nicht illegal ist? Damit weckt man vielleicht nur Gegner, die dadurch aufmerksam und aktiv werden und dann versuchen, es für illegal zu erklären, oder zumindest so eine Stimmung in der Bevölkerung zu erzeugen.

Außerdem hat die Akzeptanz von und die Beteiligung an FKK seit den 70ern und 80ern stark abgenommen. Breite Unterstützung und Akzeptanz ist also zurzeit sehr unwahrscheinlich.

Also m.E.: überflüssig, vergessen.

LnG Jochen

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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

Beitrag von regenmacher » Di 3. Mai 2022, 14:01

thom94 hat geschrieben:Tut mir Leid, dass ich euch da widersprechen muss. Sobald man eine Anzeige bekommt ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass man eine Strafe bekommt.
Keine Strafe - maximal ein Bußgeld. Denn anders als der Text der Petition vermuten lässt war und ist einfache Nacktheit in der Öffentlichkeit nicht vom "Erregung öffentlichen Ärgernisses" (einem Paragraphen aus dem Sexualstrafrecht) betroffen. Das bestätigt uns auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages, der in einer übersichtlichen, auch dem Laien verständlichen Ausarbeitung u.a. auch zu dieser Frage Stellung nimmt. War das denn den Initiatoren der Petition unbekannt ?? Warum wird von ihnen - ganz ohne Not - der § aus dem Sexualstrafrecht "ins Spiel gebracht", wo doch bisher nur über Fragen des Ordnungsrechtes (hier: §118 OWiG) diskutiert wurde. Ich bin selbst kein Jurist und kann es daher verstehen, wenn z.B. der "Erregung öffentlichen Ärgernisses" mit dem §118 OWiG "Belästigung der Allgemeinheit" verwechselt wird. Das klingt ja auch sehr ähnlich, aber wenn man eine Petition in Gang setzt, sollte man sich schon zuvor etwas informieren. (Besagte Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages wurde hier bereits öfters zitiert und steht Interessenten selbstverständlich auch zum download zur Verfügung - ich habe hier schon mehrfach den Link angegeben)

thom94 hat geschrieben:Gesetzlich ist nirgends verankert wie das genau zu regeln ist und was dann unter Erregung öffentlichen Ärgernisses fällt.
Doch, doch - was unter diesem Sexualstrafrechtsparagraphen fällt, das ist schon recht genau festgelegt und lobenswerterweise auch durch zahlreiche Obergerichte bestätigt. Einfache Nacktheit gehört unstrittig nicht dazu. Schwieriger ist das mit dem §118 OWiG - einem "Auffangparagraphen" (den Fachbegriff gibt es unter den Juristen tatsächlich)

thom94 hat geschrieben:Wenn ihr das anders sieht ist mir das ja Recht.
Bezüglich des "Erregung öffentlichen Ärgernisses" sieht das nicht nur der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages so, sondern das wird auch durch Obergerichte bestätigt. Wenn "Diskussionsbedarf" bestand, dann war das immer nur bezüglich des §118 OWiG, der die "Belästigung der Allgemeinheit" mit einem Bußgeld (einem Knöllchen) belegt.

thom94 hat geschrieben: Es soll sich ja Jeder sein eigenes Bild machen dürfen
Jeder darf sich seine eigenen Bilder machen, aber wenn das Bild nicht mehr mit den unstrittigen und lobenswerten juristischen Fakten zur Deckung gebracht werden kann, dann stimmt etwas nicht.

thom94 hat geschrieben: Und es geht auch um das Ansehen des FKK.
Dem ist voll zuzustimmen. Was also kann man tun, um das Ansehen der FKK zu stärken und damit die Anwendung des Ordnungsrechtes (hier: des breit und allgemein formulierten Auffangerparagraphen §118 OWiG) auf einfache Nacktheit in der Öffentlichkeit zu erschweren und im Ergebnis unmöglich zu machen ? Das ist wegen einer Besonderheit des §118 (anders als z.B. beim wesentlich spezifischeren Strafrecht) sogar möglich.
( Übrigen nicht nur hierzulande, sondern auch z.B. in England und Wales, wo Behörden bei der Polizeiausbildung den Anwärtern die Anleitung geben, dass z.B. bei Beschwerden aus der Bevölkerung über einfach nur Nacktwandernde kein Handlungsbedarf besteht. Auch dieses Dokument ist öffentlich und u.a. auch über die page der "Britisch Naturism (BN)" abrufbar. )

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