Seite 14 von 14

Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

BeitragVerfasst: Di 16. Jan 2024, 07:08
von CHICO
Nachtrag: Es geht auch wohl hinsichtlich der Unabänderlichkeit nicht um die Art. 1 bis 20 sondern nur um die Art. 1 und 20.

Re:

BeitragVerfasst: Di 16. Jan 2024, 08:05
von Phragmites
:lol: :lol: :lol:
da erkennt der selbsternannte "Verfassungspatriot" nicht mal bzw erst auf den Nachhaken den Unterschied zwischen „1 und 20“ und „1 bis 20“
:roll:

Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

BeitragVerfasst: Di 16. Jan 2024, 08:32
von CHICO
Legasthenikern antworte ich substantiell nicht!

Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

BeitragVerfasst: Di 16. Jan 2024, 14:30
von Bummler
Ja das Grundgesetz:
GG Artikel 20 (2) hat geschrieben:Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. ....


Ist das so? Das erinnert mich immer an den Spruch "wir sind das Volk" aus der Wendezeit.
Nun ist das Volk ja nicht immer einer Meinung. Hinsichtlich der Nacktheit in freier Natur sowieso nicht.
Wer bestimmt nun die "Staatsgewalt"?
DAS Volk bestimmt nicht. Diese Formulierung ist für mich so unbestimmt und populistisch, das sie einfach nichtssagend wird.

Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

BeitragVerfasst: Di 16. Jan 2024, 18:00
von CHICO
@ Bummler hat geschrieben:

DAS Volk bestimmt nicht. Diese Formulierung ist für mich so unbestimmt und populistisch, das sie einfach nichtssagend wird.“

Warum es doch so ist, erklären Ihnen am besten die Mütter und Väter des Grundgesetzes! Nur Mut! Dann kommt die Erkenntnis.

Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

BeitragVerfasst: Di 16. Jan 2024, 22:31
von Konrad R.
Bummler hat geschrieben:Ja das Grundgesetz:
GG Artikel 20 (2) hat geschrieben:Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. ....

Wer bestimmt nun die "Staatsgewalt"?
DAS Volk bestimmt nicht. Diese Formulierung ist für mich so unbestimmt und populistisch, das sie einfach nichtssagend wird.

Wenn man sich bemüßigt, den Artikel ganz zu lesen ist die Formulierung eindeutig.
GG Artikel 20(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie (Anm. für Bummler: gemeint ist die Staatsgewalt)wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.