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Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

BeitragVerfasst: Fr 1. Sep 2023, 13:25
von CHICO
Wenn hier als Ergänzung zum Art. 2 das Recht auf Nacktheit so ganz locker gefordert wird, entspricht das z. B. auch einer denkbaren Forderung des Rechts auf das Rauchen ohne Einschränkungen. Rauchen ist genauso wenig generell verboten wie Nacktheit! Beide „Lustbarkeiten“ erfahren aber Einschränkungen z. B. durch die „Nichtraucherschutzgesetze“ oder ohne ausdrücklichen Bezug auf die Nacktheit durch das OWiG in § 118.

Viele weitere „Lustbarkeiten“ wären aufzählbar, um sie total per GG ohne Einschränkungen genehmigen zu lassen. So funktioniert aber ein Rechtsstaat nicht. Auf solche seltsamen Forderungen kommen nur „Witzbolde“.

Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

BeitragVerfasst: Fr 1. Sep 2023, 13:40
von ynda
CHICO hat geschrieben:Auf solche seltsamen Forderungen kommen nur „Witzbolde“.

Na na na, haben wir denn ein Textverständnisproblem??? :roll:
Der Einwand von "Witzbold" Klausi war eine kritische Frage und keine Forderung. Von daher ist es sehr
unpassend ihn und alle die diese Frage ebenso kritisch aufgreifen, als "Witzbolde" zu bezeichnen.
Wie war das noch mal mit der Diskussionskultur :?:

Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

BeitragVerfasst: Fr 1. Sep 2023, 15:53
von Zett
Klausi60 hat geschrieben:Im Umkehrschluss der " freie Wahl seiner Kleidung " : müssen wir denn dann auch die Vollverhüllung bei uns dulden ???
oder könnte man den Punkt Kleidung einfach weglassen ?


Keine unberechtigte Frage! Vollverhüllung müssen wir wohl aber bereits jetzt "dulden" (manche halten keine andere "Kleiderordnung" für erlaubt als genau ihre eigene). Es sei denn, das Verhüllungsverbot (betrifft aber wohl nur das Gesicht) verbietet dies.
Darüber mögen sich zu gegebener Zeit die Juristen den Kopf zerbrechen.

Wie in der Begründung ersichtlich, geht es vor allem darum, dass nicht nur die Nacktheit grundsätzlich erlaubt sein soll, sondern auch minimale Bekleidung. Der Zusatz mit der Kleidung ist wichtig, weil sonst Schlaumeier (wie wir sie ja auch zuhauf hier im Forum erleben) kommen und sagen: "Der ist nicht ganz nackt (und damit durch das geänderte Grundgesetz geschützt), sondern hat doch ein Höschen an (oder Sandalen oder eine Mütze auf) und nur Nacktheit ist erlaubt, nicht aber unangemessene Bekleidung!"

Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

BeitragVerfasst: Fr 1. Sep 2023, 16:06
von regenmacher
ynda hat geschrieben:
CHICO hat geschrieben:Auf solche seltsamen Forderungen kommen nur „Witzbolde“.

Na na na, haben wir denn ein Textverständnisproblem???/quote] Vielleicht kann ich helfen: Die Bemerkung von Chico bezog sich offensichtlich nicht auf Klausi, sondern auf Zett, der die explizite Erwähnung der Nacktheit in Art 2 GG vorschlägt.

Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

BeitragVerfasst: Fr 1. Sep 2023, 16:12
von Zett
CHICO hat geschrieben:Auch die Forderung: „Jeder hat das Recht auf Nacktheit“ ist ein Detail im Sinne der „freien Entfaltung der Persönlichkeit“ in Art. 2. In das Grundgesetz gehört nicht hinein, was im Einzelfall alles unter der „freien Entfaltung der Persönlichkeit“ zu verstehen ist. Anderenfalls würde der Art 2 seitenlang werden. Die vorhandene abstrakte Formulierung ist ausreichend und erfüllt seinen Zweck auch für die Fans der Nacktkultur.

Ein Betonkopf ist nichts gegen Deine Borniertheit. Haben wir es nun Seitenlang im Thread »Hier spricht die Polizei« diskutiert und Du schon mangels Argumente aufgeben musstest, geht hier Dein Unsinn weiter.

Also gleich nochmal zusammenfassend, für die, die sich das im anderen Thread erspart haben:
CHICO (Verfasser einer durchaus gelungenen Argumentation, weshalb Nacktheit in der Öffentlichkeit eigentlich keine "Belästigung der Allgemeinheit" sein kann) u.a. unterschlagen als erstes, dass Art. 2 GG (Grundgesetz) neben dem ersten Teilsatz:

"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,"

einen zweiten Teilsatz hat, der dieses Recht einschränkt:

", soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."

Wenn man lange genug darauf hinweist (Diese Unterschlagung des wichtigen 2. Teilsatzes stellt übrigens ein Falschzitieren dar), geben sie es wohl zu, argumentieren dann aber, es gebe kein Sittengesetz.

Da nun aber mal im Grundgesetz darauf verwiesen wird, kann man nicht einfach behaupten, es gebe das nicht.

Unter Sittengesetz muss man sich vorstellen:
"Das Sittengesetz bezieht sich auf moralische und ethische Normen, die in einer Gesellschaft als allgemein akzeptiert angesehen werden. Es umfasst Verhaltensregeln und soziale Normen, die auf Werten wie Anstand, Respekt und sozialer Harmonie basieren. Sittengesetze sind nicht unbedingt in formellen Gesetzestexten niedergeschrieben, sondern reflektieren die moralischen Überzeugungen und sozialen Erwartungen einer Gemeinschaft. Der Verweis auf das Sittengesetz im Grundgesetz dient dazu, die individuelle Freiheit innerhalb dieser sozialen Normen zu gewährleisten." (ChatGPT, 31.08.2023, Hervorhebung von mir)

Umgesetzt wird die Einhaltung der sozialen Normen mit Hilfe des § 118 OWiG.

Mit meiner Ergänzung zum Grundgesetz wäre Kleidung und Nacktheit ausgeklammert aus dem Sittengesetz, da es nach dem bisher stehenden Satz eingefügt wird. Es könnte also niemand mehr mit Verweis auf das Sittengesetz wegen Nacktheit oder zu geringer Bekleidung belangt werden. Dies sollte ein Ziel für jeden Nacktheit-Liebenden sein, oder nicht?!

Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

BeitragVerfasst: Fr 1. Sep 2023, 16:56
von regenmacher
ynda hat geschrieben:
CHICO hat geschrieben:Auf solche seltsamen Forderungen kommen nur „Witzbolde“.

Na na na, haben wir denn ein Textverständnisproblem???
Vielleicht kann ich helfen: Die Bemerkung von Chico bezog sich offensichtlich nicht auf Klausi, sondern auf Zett, der die explizite Erwähnung der Nacktheit in Art 2 GG vorschlägt.

Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

BeitragVerfasst: Fr 1. Sep 2023, 17:15
von regenmacher
@Zett Nach meinem Verständnis unterschlägt CHICO nicht den von dir erwähnten Nebensatz, der übrigens (wie dargelegt) auch in der von dir vorgeschlagenen Ergänzung vorkommen muss; er weist sogar auf den §118 OWiG hin, sieht aber eventuell daraus erwachsende Rechte als schwächer wiegend an. Das ist schon alles - und in sich auch logisch.
Ein Beispiel: Es gibt ein Grundrecht darauf, Versammlungen (vulgo: Demos) durchzuführen. Gleichzeitig gibt es aber auch ein Recht von Unbeteiligten, die öffentliche Straße, auf der die Demo stattfindet, für den Autoverkehr zu nutzen. Hier wiegt dann das Recht der Demonstrierenden stärke als das Recht der Autofahrer,

Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

BeitragVerfasst: Fr 1. Sep 2023, 17:17
von riedfritz
@Zett:
Ein Betonkopf ist nichts gegen Deine Borniertheit. Haben wir es nun Seitenlang im Thread »Hier spricht die Polizei« diskutiert und Du schon mangels Argumente aufgeben musstest, geht hier Dein Unsinn weiter.
wer hier ein Betonkopf ist, scheint mir nicht geklärt, ich halte aber eher dich dafür.

Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

BeitragVerfasst: Fr 1. Sep 2023, 17:46
von CHICO
Das Sittengesetz ist nicht „Bestandteil“ des OWiG § 118. Das OWiG § 118 bietet die Möglichkeit – z. B.: auch die Nacktheit im öffentlichen Raum – mit einer Buße zu ahnden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind. Nicht weil die Nacktheit gegeben ist!

Es muss:

1. Eine grob ungehörige Handlung vorliegen,
2. Eine Belästigung der Allgemeinheit gegeben sein oder diese zu gefährden und
3. Eine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung gegeben sein.

Wenn die festgestellte Nacktheit i. ö. Raum diese Voraussetzungen nicht erfüllt, bleibt diese ohne Bußgeld. Dann ist die Nacktheit i. ö. Raum rechtskonform. Es bedarf keiner Änderung des Art. 2 GG.

Re: Petition für Nacktheit in freier Natur

BeitragVerfasst: Fr 1. Sep 2023, 18:09
von Zett
@ CHICO und Regenmacher: Der Schwall der unlogischen und unrelevanten Scheinargumente geht nun hier weiter (bzw. von vorn los). Ich bin es leid, das immer wieder zu entkräften. Wer etwas Intelligenz besitzt, erkennt die logische und nutzbringende Ergänzung des Grundgesetzes. Wer nur streitet des Streites wegen, findet immer wieder einen vorgeschobenen Einwand.

Geht doch einfach mal im Stadtzentrum nackt spazieren! Dann seht ihr, wie es mit eurem uneingeschränktem Recht auf Nacktheit tatsächlich aussieht!

Auf das billige Gestänker des anderen Herrn möchte ich gar nicht erst eingehen.