Hat der Vermieter einer Wohnung oder gar Haus das Recht, im Mietvertrag reinzuschreiben, dass FKK bzw. Nacktheit in/m Garten/Terrasse/Balkon verboten werden kann? Es gibt sonst gerne Einschränkungen wie Haustierverbot und so.
Diese Frage hatte ich in einem anderen Thread vor einem Jahr schon mal gestellt. Aber eine direkte Antwort ist leider ausgeblieben.