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Urteil: Nackter Vermieter im Hof

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Urteil: Nackter Vermieter im Hof

Beitrag von Nudehiker » Mi 26. Apr 2023, 14:12

auf Spiegel.de:


"Ein nackter Vermieter im Hof ist nach Ansicht eines Frankfurter Gerichts nicht zwingend ein Mietmangel. Im vorliegenden Fall werde die »Gebrauchstauglichkeit« der Räume dadurch schließlich nicht beeinträchtigt.

Das Haus, um das es in diesem Mietstreit geht, liegt laut Frankfurter Oberlandesgericht »in einem sehr gehobenen Wohngebiet« im Westend der Metropole, das Umfeld biete Ruhe und Gediegenheit. Wäre da nicht der Vermieter, der sich nackt im Hof sonne, dürften sich Mitarbeitende einer Firma in dem Haus gedacht haben, die sich an der Blöße des Mannes stören.
Doch ein nackter Vermieter im Hof, ist laut einem Urteil des Gerichts noch kein Grund für eine Mietminderung. Durch den nackten Mann werde »die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache nicht beeinträchtigt«, heißt es in einer Gerichtsmitteilung . Das ästhetische Empfinden spiele dabei keine Rolle, eine »grob ungehörige Handlung« liege nicht vor. Außerdem sei die Sonnenliege nur dann sichtbar, wenn man sich weit aus dem Fenster herausbeuge.
Das OLG hatte sich in dem betreffenden Gebäude, das als Wohn- und als Geschäftshaus genutzt wird, mit zahlreichen angeblichen Mietmängeln befassen müssen. Der Vermieter, der sich gern nackt sonnt, war in diesem Fall der Kläger – eine Personalberatung, die sich daran störte, war die Beklagte: Die Gesellschaft hatte die Miete gemindert und teilweise ausgesetzt, was der Vermieter nicht akzeptierte.

Minderung nur wegen Bauarbeiten in der Nachbarschaft
Bevor das Oberlandesgericht sich mit dem Fall befasste, hatte das Landgericht der Klage des Vermieters, der die ausstehenden Mieten eintreiben wollte, überwiegend stattgegeben. Die Mieterin ging in Berufung, hatte aber nur geringen Erfolg. Gerechtfertigt sei die Mietminderung nur wegen umfangreicher Bauarbeiten in der Nachbarschaft, so das OLG. Wegen Lärm und Staub seien 15 Prozent angemessen.

Vollständiger Artikel unter:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/servi ... c3748f8040

 
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Re: Urteil: Nackter Vermieter im Hof

Beitrag von riedfritz » Mi 26. Apr 2023, 14:31

Man wäre ja blöd, wenn man nicht versuchen würde, auf irgendeine Weise seine Miete zu mindern. Im Notfall muss halt ein nackter Nachbar als Begründung herhalten.

 

Nackter Vermieter im Hof ist kein Grund für Mietminderung

Beitrag von Wäller » Mi 26. Apr 2023, 14:57

Zuletzt geändert von Horst am Do 27. Apr 2023, 21:09, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beitrag an bereits bestehendes Thema angefügt.

 

Re: Nackter Vermieter im Hof ist kein Grund für Mietminderun

Beitrag von Wäller » Mi 26. Apr 2023, 15:35

Ich sehe gerade: Nudehiker hat dazu schon einen Thread unter "FKK in den Medien" eröffnet. Evtl. kann Horst die ja zusammenführen.

 
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Re: Nackter Vermieter im Hof ist kein Grund für Mietminderun

Beitrag von riedfritz » Mi 26. Apr 2023, 18:16

Wäre hier auch besser aufgehoben.

 
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Nackter Vermieter im Hof kein Grund für Mietminderung ..

Beitrag von Lars2015 » Do 27. Apr 2023, 20:33

… ist ja zum Schreien komisch.. Eine Mieterin rügte ihren nackten Vermieter im Hof mit einer Mietminderung. Wurde jetzt vom OLG Frankfurt zurückgewiesen. Dass sich der Vermieter nackt im Hof sonnt stellt KEINEN MIETMANGEL dar. Die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung sei nicht beeinträchtigt. .. ;) Also werte Vermieter: Ihr wisst was zu tun ist… Gruß Lars
Zuletzt geändert von Horst am Do 27. Apr 2023, 21:09, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beitrag an bereits bestehendes Thema angefügt.

 
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Re: Urteil: Nackter Vermieter im Hof

Beitrag von riedfritz » Do 27. Apr 2023, 21:12

Die klagende Mieterin war ein Firma, der Nackte der Vermieter! Wahrscheinlich haben die Beschäftigten zu oft oder zu lange aus dem Fenster geschaut. :mrgreen:

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Re:

Beitrag von Phragmites » Do 27. Apr 2023, 22:01

gutes Urteil :)

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Re: Urteil: Nackter Vermieter im Hof

Beitrag von regenmacher » Fr 28. Apr 2023, 16:03

Eine weitere Bestätigung ständiger Rechtsprechung. Aus meiner Sicht bekommt das Urteil jedoch noch einmal eine besondere Bedeutung, weil sie zeigt, dass FKK / einfache Nacktheit nicht die Individualrechtsgüter anderer Personen verletzt.

( §118 OwiG kann aus meiner Sicht in dem beschriebenen Fall schon allein deshalb nicht zur Anwendung kommen, weil die Allgemeinheit nicht betroffen ist – denn die klagenden Mieter bilden einen „abgrenzbaren Personenkreis“)

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Re: Urteil: Nackter Vermieter im Hof

Beitrag von regenmacher » So 30. Apr 2023, 15:43

Auch interessant:

Der leicht zu verstehende Beschluss fand inzwischen sogar in den USA Widerhall. Genauer: in einer Meldung des "Cable News Network (CNN)" :

https://edition.cnn.com/2023/04/27/euro ... index.html

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