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Hier spricht die Polizei

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Re: Hier spricht die Polizei

Beitrag von Zett » Di 29. Aug 2023, 18:24

CHICO hat geschrieben:@Zett

Wie es sich mit dem OWiG § 118 verfällt habe ich Ihnen in meinem Beitrag 107 auf der gleichen Seite erläutert.

Was ich von der "Erläuterung halte, habe ich Dir (im Forum ist es üblich, sich zu Dutzen.) geschrieben. Falls Du kein Bundesrichter bist, solltest Du Dir etwas weniger sicher sein, dass Deine - wie ich ja schrieb, durchaus bemerkenswerte und gute - Erläuterung geltendes, angewandtes Recht ist. Warum bekommt dann das Ehepaar einen Bußgeldbescheid, wenn es durch die Stadt fährt und der Richter stellt nur wegen Geringfügigkeit ein, keinesfalls, weil dies erlaubt gewesen sei? Haben wohl - außer Dir - in Deutschland alle keine Ahnung von Recht, oder?

CHICO hat geschrieben:Wer die Toleranzpflicht oder das Toleranzgebot aus Art. 2 GG bestreitet, versteht den dortigen Text nicht. Was Christof Gramm schreibt, ist nicht seine Einzelmeinung sondern herrschende Rechtsauffassung.
Da Dir das Lesen offensichtlich äußerst schwer fällt, ist es nicht verwunderlich, dass Du beharrlich den zweiten Teilsatz des Art. 2 GG ignorierst, weil er nicht in Deine Rechtauffassung passt.
Hier also nochmal der ganze Art. 2, Abs. 1 GG:

"(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." [Hervorhebung von mir]

Versuch einfach mal, bis zum Satzende (das ist da, wo der Punkt folgt) zu lesen! Merkst Du etwas? Vielleicht, dass es kein uneingeschränktes "Toleranzgebot" gibt?


CHICO hat geschrieben:Wissen von Zett:
„Es wurde im Forum schon hunderte Male mitgeteilt, dass das im Grundgesetz erwähnte und damit geltende "Sittengesetz" kein schriftlich niedergelegtes ist.“

Wenn ich einmal wieder um das Schicken des Sittengesetzes bitte, schreibe ich – z. B. für Sie – Achtung Ironie!

Ja, in dem Zusammenhang wäre es sinnvoll gewesen, weil bei so viel Unwissenheit, das Du zutage trägst, man davon ausgehen musste, dass Du auch das nicht weißt.

CHICO hat geschrieben:Realisieren Sie bitte, dass CHICO das Synonym von Axel Geertz ist.
Gratuliere zu dem oben genannten, guten Artikel! Kann es sein, dass seit dem Verfassen des Artikels und heute ein leichter gesundheitlicher Verfall eingetreten ist?

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Re: Hier spricht die Polizei

Beitrag von Zett » Di 29. Aug 2023, 20:29

@Chico
Hab gerade gelesen, dass Du der "Verfassungs-Patriot des Art. 2 GG" bist. Dann wirst Du begeistert sein, dass ich gestern eine Petition verfasst habe, die Deinen Art. 2 GG an eine gesunde Nacktheit anpasst:

https://chng.it/QWqZpPSJ7R

»»Grundrecht auf Bekleidungswahl und Nacktheit

Die Unterzeichner der Petition möchten eine Grundgesetzänderung. Bisher heißt es im Art. 2,
Abs. 1: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“


Die Unterzeichner der Petition möchten eine Ergänzung um folgenden Text: „Jeder hat das Recht auf freie Wahl seiner Kleidung und auf Nacktheit.“

Damit würde der Absatz neu lauten:
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Jeder hat das Recht auf freie Wahl seiner Kleidung und auf Nacktheit.“

Begründung:
Wir leben in einer Zeit, in der in zunehmenden Maße mit sexualisierten Inhalten Menschen beeinflusst werden. Dies beginnt mit einfachen Spielfilmen, nachzuweisen in der Werbung und geht bis hin zu vor Kindern kaum fernhaltbaren pornografischen Filmen. Als Folge wird Nacktheit – oder auch bereits als unzureichend empfundene Kleidung – automatisch mit Sexuellem in Verbindung gebracht. Der natürliche Körper wird zum ekelerregenden Fremdkörper. Partnerschafts- und Sexualstörungen sind die Folge.
Um dem entgegenzuwirken soll mit der Grundrechtserweiterung die einfache Nacktheit (ohne sexuellen Bezug) entkriminalisiert und enttabuisiert werden.
Eingeschränkt bleibt Nacktheit, wo dies Hygiene, Schutz vor Verletzungen oder Hausrecht verlangt.
Unberührt von diesem Grundrecht bleiben Straftaten in Zusammenhang mit Nacktheit entsprechend §§ 183 und 183a StGB („Exhibitionismus“ und „Erregung öffentlichen Ärgernisses“).««

 
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Re: Hier spricht die Polizei

Beitrag von CHICO » Mi 30. Aug 2023, 12:42

@ Zett

Hallo, Herr Kritz, ich lerne Sie als „tolles“ Kerlchen kennen. Ihre Petition ist richtig lustig. Sehe ich es korrekt, dass, wenn Sie Erfolg haben, ich auch nackt mit Zylinder auf der Zeil in Frankfurt spazieren gehen darf. Davon träume ich schon sehr lange.

Mit Grüßen

Axel Geertz

 
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Re: Hier spricht die Polizei

Beitrag von CHICO » Mi 30. Aug 2023, 13:28

@Zett

Sie haben sich in den an mich gerichteten Beiträgen als freundlichen, höflichen, gebildeten und gut erzogenen Mensch erwiesen. Ich fühle mich deshalb zu Dank verpflichtet. – Achtung Ironie!!

Ich habe Ihre Petition unterzeichnet.

Grüße von immer noch demselben CHICO

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Re: Hier spricht die Polizei

Beitrag von Zett » Mi 30. Aug 2023, 16:49

CHICO hat geschrieben:Ihre Petition ist richtig lustig. Sehe ich es korrekt, dass, wenn Sie Erfolg haben, ich auch nackt mit Zylinder auf der Zeil in Frankfurt spazieren gehen darf. Davon träume ich schon sehr lange.

Ich weiß nicht, was an einem Grundrecht auf Nacktheit "lustig" sein soll, vor allem nicht für jemandem, der sich in einem "FKK"-Forum aufhält. Aber ja, wäre die Petition erfolgreich, kann jeder allein mit Zylinder bekleidet (oder auch ohne dem) auch in Innenstädten spazieren gehen. Das scheint wohl heute selbst Nudisten so utopisch zu sein, wie die heutige anzutreffende "Kleiderordnung" wohl auch dem Bürger vor 100 Jahren völlig unmöglich und utopisch vorgekommen wäre.
Die konservativen Scheuklappen sind halt bei vielen fest am Kopf verwachsen.

Kann es sein, dass gerade Du (im Forum ist es üblich, sich zu Dutzen) im Falle eines Grundrechts auf Nacktheit eben nicht nackt mit Zylinder in der Frankfurter Innenstadt spazieren würdest, weil Du dann damit niemanden mehr provozieren könntest?

 
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Re: Hier spricht die Polizei

Beitrag von CHICO » Mi 30. Aug 2023, 16:58

Nicht die inhaltliche Forderung der Petition finde ich lustig sondern die Idee, dass so das Grundgesetz geändert werden sollte. Statt „lustig“ hätte ich auch „völlig unbedarft“ schreiben können. Es führt zu weit, hier zu erklären, warum ich formuliere „völlig unbedarft“.

 
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Re: Hier spricht die Polizei

Beitrag von riedfritz » Mi 30. Aug 2023, 17:38

Zett hat geschrieben:Aber ja, wäre die Petition erfolgreich, ...........
Du weißt schon, wie die Mehrheitsverhältnisse für Grundgesetzänderungen geregelt sind?

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Re: Hier spricht die Polizei

Beitrag von Zett » Mi 30. Aug 2023, 19:34

Es weiß offensichtlich nicht jeder, dass bevor sich etwas ändert, ersteinmal ein Anstoß gegeben sein muss. Dass diese Petition nicht in Kürze zur Grundgesetzänderung führt, sollte wohl jedem klar sein.

Entsprechend "geistreiche" Kommentare gab es sicherlich von Euch nicht beim vorherigen Anstoß, mittels Petition etwas zu bewegen (2021: "Nacktheit in freier Ntur legalisieren": https://www.change.org/p/bundestag-nack ... galisieren).

Es geht Euch - wie so oft hier im Forum - offensichtlich auch - wenn überhaupt - nur ganz nebenbei ums Inhaltliche, dafür aber sehr konzentriert um die Person, die Eurer Meinung nach auf der "falschen" Seite ist.

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Re: Hier spricht die Polizei

Beitrag von regenmacher » Mi 30. Aug 2023, 20:28

Zett hat geschrieben:Die Unterzeichner der Petition möchten eine Ergänzung um folgenden Text: „Jeder hat das Recht auf freie Wahl seiner Kleidung und auf Nacktheit.“
Uneingeschränkt sollte das aber nicht gelten. Nur nebenbei: Wenn jeder das (uneingeschränkte) Recht auf freie Wahl seiner Kleidung hat, dann dürfte auch jeder z.B. eine "echte" Polizeiuniform tragen, und damit staatliche Autorität vortäuschen, die ihm/ihr nicht zusteht.

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Re: Hier spricht die Polizei

Beitrag von Zett » Mi 30. Aug 2023, 20:34

Den Einwurf kann ich nicht gelten lassen.
Es gebietet schon der gesunde Menschenverstand, dass mit "freier Wahl" der Kleidung (!) kein Recht entsteht, eine Uniform eines Staatsorgans zu tragen. Ich mache mir jetzt mal nicht die Arbeit, entsprechendes Gesetz herauszusuchen, welches regelt, wer eine Uniform tragen darf.
So einen Einwurf könnte man z.B. auch bei dem »Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit« einbringen. Wenn da einer meint, er möchte zur Entfaltung seiner Persönlichkeit mal eine Uniform tragen, kann der sich auch nicht auf das Grundgesetz berufen. Man muss die Kirche schon im Dorf lassen!

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