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Hier spricht die Polizei

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Re: Hier spricht die Polizei

Beitrag von regenmacher » So 13. Aug 2023, 16:07

Volker100 hat geschrieben:Das ist meiner Meinung nach übelste konservative Klatschpresse. Bei den Begriffen, die dort verwendet werden (gelegentliche Aufgriffe usw.), stehen mir die Haare zu Berge. Sollte man was die rechtliche Seite angeht nicht ernst nehmen.
Ich kenne die "Sächsische.de" nicht. War die gemeint ?? Aber selbst wenn du die Sächsische.de "nicht ernst nimmst", dann sollte dich doch die Beurteilung des Nacktwanderns durch die Polizei interessieren - besonders dann, wenn es eine das Nacktwandern ausdrücklich unterstützende Beurteilung ist - wie in diesem Falle.

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Re: Hier spricht die Polizei

Beitrag von John Do » Sa 19. Aug 2023, 16:50

Hier eine aktuelle Anekdote zum Nacktwandern.
Johnny hat geschrieben:Daß es zulässig ist, nackt zu wandern, sollte sich dank dieser Tour nun auch in der Polizeiinspektion von Wörth a. Rhein, womöglich auch in den benachbarten Revieren herumgesprochen haben – war doch der Einsatz der Wörther Polizei an diesem Sonntag ein ganz außergewöhnlicher!
Aber der Reihe nach…
28 Teilnehmer(m/w) folgten meiner Einladung zur Wanderung in der Südpfalz. Unsere bei bestem Wetter gewanderte Tour, bei der auch die Bademöglichkeiten im Rhein und im Baggersee genutzt wurden, gefiel sehr gut und fand mit 18 an der anschließenden Einkehr teilnehmenden Parawandas einen schönen Abschluss.
Schon vorm Start hatten sich auf dem etwas abgelegenen Treffpunkt, einem eher geringer frequentierten Wanderparkplatz, viele Teilnehmer entkleidet, was nicht unüblich ist. Das gefiel wohl einem vorbeikommenden Spaziergänger, Gassigeher oder wem auch immer nicht sonderlich und veranlasste diesen, uns bei der Polizei zu verpfeifen. Aber die Rechnung ging für den Denunzianten letztendlich nicht auf. Schon der Anruf bei der Polizei war reine Zeitverschwendung.
Ein uns auf einem Waldweg verfolgender Streifenwagen stoppte unsere Gruppe etwa 10 Minuten nach dem Start. Etwas irritiert dreinschauend fragte einer der beiden, in der Folge freundlich und locker auftretenden Polizisten: ''Was machen Sie denn da''? ''Wir wandern, eben nackt, wie sie sehen und das ist auch zulässig'' antwortete ich. Auch einige Teilnehmer meldeten sich danach zu Wort. Vielleicht 3 Minuten später traf der nächste Streifenwagen ein. Nach Feststellung meiner Personalien überreichte ich den ''Ordnungshütern'' Dokumente, die die Zulässigkeit nackten Wanderns bestätigen. Während sich die inzwischen 4 Polizisten berieten und mit ihrer Dienststelle Kontakt aufnahmen, traf auch noch ein dritter Streifenwagen ein. Über Funk sprach sich dieser ungewöhnliche Einsatz wohl schnell herum und da wollte man eben dabei sein….
Nach ca. 15 Minuten war der Spuk vorbei. Wohl von vorgesetzter Stelle erfuhren die Polizisten, daß nacktes Wandern in der freien Natur und somit außerhalb geschlossener Ortschaften zulässig und dagegen nichts einzuwenden ist. Sie wünschten uns noch eine schöne Wanderung und zogen von dannen, wir zogen weiter – natürlich naggisch.
Nach anfänglichem Frust fand nicht nur ich das ganze ''Tralala'' letztendlich irgendwie köstlich. Wer nicht dabei war, hat echt was versäumt. Wie seit vielen Jahren schon werden wir auch in 2024 diese Strecke wieder wandern.

Als Teilnehmer dieser und einigen hundert anderer Nacktwanderungen war das der erste direkte Kontakt mit der Polizei.
Bisher gab es lediglich ein freundliches Winken im vorbeifahren bei zwei Begegnungen mit Streifenwagen.

Ergänzend war sowohl die erste Reaktion, der an diesem Einsatz beteiligten Polizisten lustig, "Sowas hatten wir noch nie, wie gehen wir damit um", als auch die Reaktion der Mitwanderer. Einige wenige flüchteten ins Unterholz, ein halbes Dutzend stellte persönliche
Rekorde im "Hose Anziehen" auf. Der größte Teil blieb entspannt nackt und half die Rechtslage den offensichtlich überforderten Ordnungshütern verständlich zu machen.
Besonders positiv an dieser Begebenheit, sie dient uns in Zukunft als Präzedenzfall

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Re: Hier spricht die Polizei

Beitrag von Zett » Sa 26. Aug 2023, 21:43

Ich weiß nicht, ob es sich schon herumgesprochen hat: Die Polizei gehört nicht zur Justiz. Die Justiz entscheidet, was den Gesetzen entspricht und was nicht, nicht die Polizei. Die Polizei versucht lediglich, dem gerecht zu werden und bei scheinbaren oder offensichtlichen Vergehen gegen die Gesetze, entsprechend Bürger zu belehren, des Platzes zu verweisen bis hin zu verhaften, wenn es ihnen angemessen erscheint.
Nur weil eine Polizeidirektion nichts gegen eine bestimmte Nackt-Wandergruppe unternimmt, bedeutet das noch lange nicht, dass Nacktwandern prinzipiell und gleich gar nicht überall erlaubt ist.
Anders würde dies aussehen, wenn ein Gericht, vor allem ein höheres, sprich Landesgericht ausdrücklich Nacktwandern grundsätzlich als zulässig bewerten würde. Dies ist aber offensichtlich noch nicht geschehen. Deshalb ist es einfach juristisch falsch zu behaupten, Nacktwandern sei erlaubt. Schön wär's - ist's aber leider nicht. Es wird bis zu einem gewissen Grad unter bestimmten Umständen geduldet, mehr nicht! Oder wer hat schon Nacktwandern durch eine Großstadt-Mitte gemacht? Wenn dies ohne Bußgeld möglich wäre, könnte man sagen, es sei erlaubt.

 
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Re: Hier spricht die Polizei

Beitrag von CHICO » So 27. Aug 2023, 07:01

@Zett

Ich meine, wir sollten uns bei der Lust auf z. B. Nacktwandern eher daran orientieren, dass alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Die ungute Haltung des [ehemaligen?] Untertans aus der Zeit des Biedermeiers, dass alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, sollte bitte überwunden sein.

 
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Re: Hier spricht die Polizei

Beitrag von riedfritz » So 27. Aug 2023, 09:19

@Zett
offensichtlich hast du nur wenig Ahnung von "FKK und Recht" !

 
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Re: Hier spricht die Polizei

Beitrag von riedfritz » So 27. Aug 2023, 11:09

Nur weil eine Polizeidirektion nichts gegen eine bestimmte Nackt-Wandergruppe unternimmt, bedeutet das noch lange nicht, dass Nacktwandern prinzipiell und gleich gar nicht überall erlaubt ist.
Für ein Einschreiten benötigt die Polizei aber auf alle Fälle eine Rechtsgrundlage, die sich je nach Ort und evtl. auch Zeit unterscheiden kann, da für Ordnungwidrigkeiten zuallererst "Ordnungsämter" zuständig sind, die sich an örtlichen Regelungen zu orientieren haben. Obergerichte können höchstens die Gesetzmäßigkeit der Regeln prüfen.

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Re: Hier spricht die Polizei

Beitrag von Zett » So 27. Aug 2023, 11:48

CHICO hat geschrieben:@Zett

Ich meine, wir sollten uns bei der Lust auf z. B. Nacktwandern eher daran orientieren, dass alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Die ungute Haltung des [ehemaligen?] Untertans aus der Zeit des Biedermeiers, dass alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, sollte bitte überwunden sein.

Es ist ein Irrtum, dass alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist, zumindest im Bereich des Sittengesetzes. Dort ist eben gerade vieles verboten, was der "gemeine" Bürger als sittenwidrig empfindet, ohne dass dies irgendwo niedergeschrieben steht. Diese Erkenntnis kommt dann aber bei manchen erst, wenn er gegen seinen Bußgeldbescheid geklagt hat mit der Begründung des Richters.

Es hat nichts mit Untertanengeist zu tun, wenn man sich anständig benimmt und sexuelle oder provozierende Handlungen unterlässt.

Es geht nicht um "braves" Nacktwandern auf abgelegenen Wegen und Fluren. Dies wird ja zurecht meist behördlich geduldet.
Es geht um die Frage, ob Nacktwandern grundsätzlich erlaubt ist - und das ist es eben nicht, auch wenn das die Sturköpfe (wie Oberschlaumeier Riedfritz) nicht wahrhaben wollen.

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Re: Hier spricht die Polizei

Beitrag von Zett » So 27. Aug 2023, 12:05

riedfritz hat geschrieben:eine Rechtsgrundlage, die sich je nach Ort und evtl. auch Zeit unterscheiden kann, da für Ordnungwidrigkeiten zuallererst "Ordnungsämter" zuständig sind, die sich an örtlichen Regelungen zu orientieren haben. Obergerichte können höchstens die Gesetzmäßigkeit der Regeln prüfen.

Du merkst nicht, dass das verquollener Unsinn ist, was Du da von Dir gibst, oder?
Das OWiG ist ein Bundesgesetz, da gibt es keine örtlichen Regelungen, an die sich jemand zu orientieren hat.
Ordnungsämter haben sich in erster Linie an die Bundesgesetze zu orientieren. Diese stehen immer über den ergänzenden Ländergesetzen und Ortsbestimmungen, wo weitere Einschränkungen aufgeführt sein können. Was das OWiG als sittenwidrig sieht, kann kein Gesetz auf Landesebene und keine Ortsbestimmung als erlaubt einstufen.

 
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Re: Hier spricht die Polizei

Beitrag von Trixi » So 27. Aug 2023, 12:24

Na jetzt haben sich hier ja zwei "echte" Rechtsexperten festgebissen.

Ein Zauberläufer und ein GG Fetischist. Das wird interessant. Ich verfolge das mal weiter.

 
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Re: Hier spricht die Polizei

Beitrag von CHICO » So 27. Aug 2023, 13:37

@Zett

Ihnen fehlt offensichtlich die Notwendigkeit, mit Sensibilität Texte zu verstehen, wenn Sie so reagieren:

„Es hat nichts mit Untertanengeist zu tun, wenn man sich anständig benimmt und sexuelle oder provozierende Handlungen unterlässt.“


Weitere Erklärungen erspare ich mir!

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