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Re: Hier spricht die Polizei

BeitragVerfasst: Do 31. Aug 2023, 12:19
von Zett
Du (im Forum ist es üblich sich zu dutzen) kannst von mir aus gerne das im Grundgesetz genannte Sittengesetz leugnen und meinen, der Hinweis auf das Sittengesetz stehe nur zum Spaß da drin oder weil es bisher vergessen wurde herauszunehmen.
Du kannst von mir aus auch gerne glauben, die Erde sei eine Scheibe. Du kannst alles glauben. Nur ändern tust Du mir Deinen Illusionen nichts. Das ungeschriebene Sittengesetz wird zu gegebender Zeit vom Richter als Begründung angewendet.

Da nützt auch die schönste, logisch gut nachvollziehbare Argumentation nichts, dass Nacktes Wandern oder überhaupt Nacktheit keine "Belästigung der Allgemeinheit" sein kann, weil das den Richter gar nicht interessiert, dass du logisch korrekt argumentierst. Der richtet in moralisch-sittlichen Dingen einfach nach Bauchgefühl, nach politischen Interessen und nach Vor- und Nachteilen für seine Karriere. Da kannst du dir deine perfekte Argumentation dann in den Allerwertesten stecken.

Willkommen in der Realität!

Re: Hier spricht die Polizei

BeitragVerfasst: Do 31. Aug 2023, 13:06
von nordnackt
Es wäre zum Totlachen, würden hier nicht wahlberechtigte Menschen, die gar nicht wissen, wovon sie überhaupt reden, vor Dritten streiten.

Re: Hier spricht die Polizei

BeitragVerfasst: Do 31. Aug 2023, 13:16
von CHICO
Ein höchst beachtenswerter Beitrag. Herzlichen Dank.

Re: Hier spricht die Polizei

BeitragVerfasst: Do 31. Aug 2023, 13:52
von ynda
Zett hat geschrieben:Der richtet in moralisch-sittlichen Dingen einfach nach Bauchgefühl, nach politischen Interessen und nach Vor- und Nachteilen für seine Karriere.

(Hervorhebung durch mich)
Eine waghalsige Behauptung, kling eher wie aus dem Mund eines "Schwurblers," als aus dem eines normal
denkenden Menschen. Hätt ich von dir nicht gedacht, ehrlich!
Wäre dem so, würde sich der mit der Verteidigung beauftragte Anwalt mit allergrößter Freud auf ein solches
Urteil stürzen. Stürzen! Nicht stützen wohlgemerkt!
Selbst wenn es kein absolut direkt anzuwendendes Gestz gäbe, müsste er sich auf das berufen, was dem zu
verhandelnden Sachverhalt am nächsten kommt oder am ehesten vergleichbar ist.
Ich will nicht ausschließen, dass im Einzelfall ein Urteil unter solchen Aspekten zustande kommt, aber in aller
Regel eher nicht.

Re: Hier spricht die Polizei

BeitragVerfasst: Do 31. Aug 2023, 16:15
von riedfritz
Zett hat geschrieben:Der richtet in moralisch-sittlichen Dingen einfach nach Bauchgefühl, nach politischen Interessen und nach Vor- und Nachteilen für seine Karriere.
Verteidiger sind schon als Korrektiv genannt, höhere Gerichtsinstanzen kämen noch dazu, wenn nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, wobei nur in äusserst wenigen Fällen (da meist nur Ordnungswidrigkeiten) Gerichte entscheiden dürften. (Siehe einen entsprechenden Thread hier im Forum zum Thema, der ergebnislos, also ohne Beispiele von Ungerechtigkeiten blieb)

Re: Hier spricht die Polizei

BeitragVerfasst: Do 31. Aug 2023, 16:55
von CHICO
Im Forum FKK & Recht im Thread „Das Sittengesetz“ steht folgendes Schreiben vom Bundesjustizministerium an den Threaderöffners Michael G. unter dem Datum vom 16.09.2015.

Sehr geehrter Herr G.,

danke für Ihre Mitteilung vom 20. Februar 2011, 11:56, im Online-Kontaktformular des Bundesministeriums der Justiz. Das "Sittengesetz" hat als Begrenzung der freien Entfaltung der Persönlichkeit, Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes, bisher kaum eine Rolle gespielt. Zunächst einmal: Niedergeschrieben ist es nirgendwo, weshalb auch kein Text übersandt werden kann. Der Begriff "Sittengesetz" steht für sozial-ethische Wertvorstellungen, und zwar für solche, die für ein geordnetes Zusammenleben der Gesellschaft als unverzichtbar anerkannt sind. In einer demokratischen Gesellschaft finden sozial-ethische Wertvorstellungen, die für ein geordnetes Zusammenleben der Gesellschaft als unverzichtbar anerkannt werden, ihren Niederschlag in den vom Parlament verabschiedeten Gesetzen. Umgekehrt gilt daher: Wenn eine Wertvorstellung nicht bereits in den vom Parlament verabschiedeten Gesetzen zum Ausdruck gebracht ist, mag sie wichtig sein, aber offensichtlich ist sie andererseits nicht so wichtig, dass sie als unverzichtbar für das geordnete Zusammenleben der Gesellschaft betrachtet werden müsste. Damit läuft der Ausdruck "Sittengesetz" nach heutigem Verständnis im Grunde leer: Wertvorstellungen, die Eingang in Gesetze gefunden haben, werden bereits bei der Schranke der "verfassungsmäßigen Ordnung" berücksichtigt. Wertvorstellungen, die keinen Eingang in Gesetze gefunden haben, sind nicht als unverzichtbar für das geordnete Zusammenleben der Gesellschaft zu betrachten und können darum nicht zum "Sittengesetz" erhoben werden. Wenn die Väter und Mütter des Grundgesetzes 1948/49 meinten, das "Sittengesetz" erwähnen zu müssen, erklärt sich das wohl daraus, dass es damals viel weniger Gesetze gab als heute. Damals war der Schluss, unverzichtbare Wertvorstellungen müssten auf jeden Fall bereits durch die Gesetze zum Ausdruck gebracht sein, weniger zwingend als heute.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag Heinz-Josef Friehe Ministerialrat

Ihre Hinweise auf eine noch immer erfolgende Anwendung des Sittengesetzes bei richterliche Entscheidungen sind offensichtlich obsolet. Die Ausführungen von Regenmacher zu diesem Punkt werden voll bestätigt.

Re: Hier spricht die Polizei

BeitragVerfasst: Do 31. Aug 2023, 17:03
von CHICO
Der letzte Beitrag war @Zett gewidmet. Die Zuweisung hatte ich vergessen.

Re: Hier spricht die Polizei

BeitragVerfasst: Do 31. Aug 2023, 17:41
von Zett
"In einer demokratischen Gesellschaft finden sozial-ethische Wertvorstellungen, die für ein geordnetes Zusammenleben der Gesellschaft als unverzichtbar anerkannt werden, ihren Niederschlag in den vom Parlament verabschiedeten Gesetzen."

Da klingeln wohl nicht die Glocken?! Das Gesetz dazu gibt es ja: OWiG §118.

Und solange im Grundgesetz auf das Sittengesetz verwiesen wird, kann das auch kein Ministerialrat außerkraft setzen. Man hat mich schon mal vor kurzem über die nötige 2/3-Mehrheit zur Grundgesetzänderung verwiesen - geb ich mal zur Erinnerung.

"Das Sittengesetz bezieht sich auf moralische und ethische Normen, die in einer Gesellschaft als allgemein akzeptiert angesehen werden. Es umfasst Verhaltensregeln und soziale Normen, die auf Werten wie Anstand, Respekt und sozialer Harmonie basieren. Sittengesetze sind nicht unbedingt in formellen Gesetzestexten niedergeschrieben, sondern reflektieren die moralischen Überzeugungen und sozialen Erwartungen einer Gemeinschaft. Der Verweis auf das Sittengesetz im Grundgesetz dient dazu, die individuelle Freiheit innerhalb dieser sozialen Normen zu gewährleisten." (KI)

Re: Hier spricht die Polizei

BeitragVerfasst: Do 31. Aug 2023, 17:46
von Zett
CHICO hat geschrieben: Die Ausführungen von Regenmacher zu diesem Punkt werden voll bestätigt.
Da solltest Du vielleicht nicht einfach den Text hinkrachen und behaupten, damit sei Regenmachers These (Ich vermute, Du meinst, dass Nacktheit grundsätzlich, sprich überall, erlaubt sei) belegt. Mit nichtem ist sie mit diesem Text belegt. Worin soll denn der Beleg liegen?

Re: Hier spricht die Polizei

BeitragVerfasst: Do 31. Aug 2023, 18:01
von CHICO
@ Zett

Kennen Sie den Begriff der Legasthenie? Aus meiner Sicht ist die Legasthenie eines Ihrer Hauptleiden.