Die Unterzeichner der Petition möchten eine Grundgesetzänderung. Bisher heißt es im Art. 2, Abs. 1: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
Die Unterzeichner der Petition möchten eine Ergänzung um folgenden Text: „Jeder hat das Recht auf freie Wahl seiner Kleidung und auf Nacktheit.“
Damit würde der Absatz neu lauten:
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Jeder hat das Recht auf freie Wahl seiner Kleidung und auf Nacktheit.“
Begründung:
Wir leben in einer Zeit, in der in zunehmenden Maße mit sexualisierten Inhalten Menschen beeinflusst werden. Dies beginnt mit einfachen Spielfilmen, nachzuweisen in der Werbung und geht bis hin zu vor Kindern kaum fernhaltbaren pornografischen Filmen. Als Folge wird Nacktheit – oder auch bereits als unzureichend empfundene Kleidung – automatisch mit Sexuellem in Verbindung gebracht. Der natürliche Körper wird zum ekelerregenden Fremdkörper. Partnerschafts- und Sexualstörungen sind die Folge.
Um dem entgegenzuwirken soll mit der Grundrechtserweiterung die einfache Nacktheit (ohne sexuellen Bezug) entkriminalisiert und enttabuisiert werden.
Eingeschränkt bleibt Nacktheit, wo dies Hygiene, Schutz vor Verletzungen oder Hausrecht verlangt.
Unberührt von diesem Grundrecht bleiben Straftaten in Zusammenhang mit Nacktheit entsprechend §§ 183 und 183a StGB („Exhibitionismus“ und „Erregung öffentlichen Ärgernisses“):
Zur Petition: https://www.change.org/p/grundrecht-auf ... -nacktheit