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Darf man am FKK Bereich auch zu kälteren Jahreszeiten nackt

In diesem Forum werden Rechtsfragen bezüglich der FKK diskutiert. Bitte beachtet, daß dies absolut unverbindlich ist.
 
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Re: Darf man am FKK Bereich auch zu kälteren Jahreszeiten na

Beitrag von riedfritz » Mo 8. Apr 2024, 10:19

In manchen Thermen am Zugang zu den Saunen steht sogar, obwohl das eigentlich JEDEM grundlegend klar sein müßte, ein großes Hinweisschild mit Verhaltensregeln.
Hast du schon mal in einer Therme irgendjjemand "Nacktwandern" sehen? Also Thema verfehlt. Ausserdem stellt dort der Betreiber die Regeln auf!
Ein FKK-Schild an einem "Badestrand" heißt lediglich, dass hier der Aufenthalt auch ohne Kleidung erlaubt ist.

 
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Re: Darf man am FKK Bereich auch zu kälteren Jahreszeiten na

Beitrag von naturbande » Mo 8. Apr 2024, 17:45

Warst du schonmal in Badehose in einer Sauna?
Dort ist Nacktheit schon aus hygienischen Gründen zwingend erforderlich, das müßte jedem klar sein.
"FKK-Strand" heißt FKK-Strand, keine Frage. Was gibt es da zu diskutieren?
Alles Dinge, die ich seit der KiTa weiß.
Oder leben wir immernoch in einem geteilten Land, wo die EINEN unwissend, uneinsichtig, intolerant, rechthaberisch sind?
LG

 
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Re: Darf man am FKK Bereich auch zu kälteren Jahreszeiten na

Beitrag von naturbande » Mo 8. Apr 2024, 18:08

In Montenegro am Strand der Hotel-Anlage Ada Bojana ist beschilderter FKK-Strand und die Aufsicht/Baywatch/Bademeister verlangen von JEDEM, den Ort nackt zu nutzen oder ihn sofort zu verlassen. Also Badehose aus oder raus, nicht dumm rumdiskutieren.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!
Jeder See, jedes Ufer, Gelände ist Eigentum einer Gemeinde, Person... und wenn diese/r mittels Schld festlegt, dass das ein FKK-Strand ist, dann ist es Gesetz, Punkt. In Userin (Meck. Seenpl.) hat ein Privatmann seinen Badesteg zur Nutzung nur für FKK freigegeben für jeden (Touristen/Urlauber), während andere Bootsstege mit "Betreten verboten, Privatgelände" beschildert sind.
Glasklare Ansagen, eindeutig für jeden, ODER???
LG

 
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Re: Darf man am FKK Bereich auch zu kälteren Jahreszeiten na

Beitrag von FKK-Hugo » Mo 8. Apr 2024, 19:20

naturbande hat geschrieben:Warst du schonmal in Badehose in einer Sauna?
Dort ist Nacktheit schon aus hygienischen Gründen zwingend erforderlich, das müßte jedem klar sein.
"FKK-Strand" heißt FKK-Strand, keine Frage. Was gibt es da zu diskutieren?
Alles Dinge, die ich seit der KiTa weiß.
Oder leben wir immernoch in einem geteilten Land, wo die EINEN unwissend, uneinsichtig, intolerant, rechthaberisch sind?
LG

Es gibt auch Textilsaunen. In der Türkei sind in den Hotels die Daunen "optional".

 
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Re: Darf man am FKK Bereich auch zu kälteren Jahreszeiten na

Beitrag von naturbande » Mo 8. Apr 2024, 19:30

Auch mit Turban oder Kopftuch?
Geht auch verschleiert?
Jedenfalls darf man natürlich auch an kühlen Tagen am FKK-Strand nackt sein und ist im Recht gegenüber "Frostbeulen"/Bekleideten.
Vor zwei Jahren waren am 20.Februar 22 Grad in Nordsachsen, obwohl noch drei Wochen zuvor etwa ein halber Meter Schnee auf Leipzigs Hauptstraßen lag, tagelang und den Verkehr blockierte. Und an dem warmen Tag war ich nackt am FKK-Strand, unvorstellbar aber wahr.
LG

 
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Re: Darf man am FKK Bereich auch zu kälteren Jahreszeiten na

Beitrag von riedfritz » Mo 8. Apr 2024, 20:47

jeder See, jedes Ufer, Gelände ist Eigentum einer Gemeinde, Person... und wenn diese/r mittels Schld festlegt, dass das ein FKK-Strand ist, dann ist es Gesetz, Punkt.
Wen interessiert Ada Bojana?
In Deutschland stehen Grundstücke, mit Ausnahme von Privatbesitz, unter der Verwaltung der Kommunen, also der Allgemeinheit und da gilt für alle Personen das Recht der gleichberechtigten Nutzung d.h. auch von Kommunen zur FKK freigegebenes Gelände steht jedermann zur Nutzung und zum Betreten zur Verfügung, da alle Personen gleichberechtigt sind, ob mit oder ohne Kleidung. Da solltest du dich mal etwas genauer informieren.
Um auf die Frage des TE einzugehen:
Darf man am FKK Bereich auch zu kälteren Jahreszeiten nackt .....
Selbstverständlich! (Wie kommt man eigentlich auf diese Frage?)

 
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Re: Darf man am FKK Bereich auch zu kälteren Jahreszeiten na

Beitrag von Standmixer » Di 9. Apr 2024, 06:44

Darf man am FKK Bereich auch zu kälteren Jahreszeiten nackt
Ab 4 cm¹, ja. :lol:
¹Fallweise bereits ab 2,7 cm.
Warst du schonmal in Badehose in einer Sauna? Dort ist Nacktheit schon aus hygienischen Gründen zwingend erforderlich, das müßte jedem klar sein.
Ausgenommen USA². Dort ist die Badebekleidung aus irgendso einem Weltraumstoff, der alles sauber hält, während nackt schmutzig ist. Zumindest in den USA. :lol: :lol: :lol:
²Und in vielen anderen Ländern, insbesondere wenn Kirche, Moschee usw. besonders gründlich moralisiert haben.

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Re:

Beitrag von Phragmites » Di 9. Apr 2024, 09:31

naturbande hat geschrieben:"FKK-Strand" heißt FKK-Strand, keine Frage. Was gibt es da zu diskutieren?

:idea: zb die Rechtslage; unter besonderer Berücksichtigung der Unterschiede von privaten bzw öffentlichen Räumen

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Re: Darf man am FKK Bereich auch zu kälteren Jahreszeiten na

Beitrag von regenmacher » Di 9. Apr 2024, 15:51

Die ursprüngliche, (vermutlich vorgeschobene und/oder nicht ernst gemeinte) Frage lässt sich leicht beantworten:

Jegliche Regelungen hängen nicht von der aktuellen Temperatur ab. OWiG bleibt OWiG. Hausrecht bleibt Hausrecht.

Jetzt etwas ernsthafter:
Gibt es am FKK-Strand/ in der Sauna eine Nackt-Pflicht ?


Bezüglich Sauna:
Es gilt Hausrecht - es gelten also die vom Betreiber aufgestellten Regeln:

Beispiele:
(1) In der Sauna nackt, außerhalb der Sauna (z.B. Ruheraum) Bademantel, Abkühlbecken: nackt
(2) In der Sauna nackt, in den weiteren Räumlichkeiten ebenfalls nackt
(3) sowohl in der Sauna als auch in den weiteren Räumlichkeiten Bekleidungspflicht.
(4) weitere Kombinationen nackt/bekleidet, die sich gelegentlich sogar tageweise/stundenweise ändern.


Bezüglich des FKK-Strandes:

Wenn der Strand z.B. zu einem privat betriebenen Campingplatz gehört, gilt Hausrecht. Der Betreiber des Campingplatzes kann also (fast) beliebige Regelungen bezüglich nackt oder bekleidet treffen.

Wenn es ein öffentlicher FKK-Strand ist, der der Allgemeinheit gehört, gilt auch so etwas wie ein Hausrecht des "Besitzers", also der Allgemeinheit, das von der z.B. Gemeindeverwaltung wahrgenommen wird. Die zuständige Gemeinde legt also die Regeln - wie auch bei einem Textilstrand - fest. Und jetzt kommt es auf die genaue Formulierung an, die die Gemeinde wählt:

(a) Wenn sie so etwas schreibt wie "Der Strandabschnitt XY darf ohne Bekleidung genutzt werden" dann ist neben der nackten auch die bekleidete Nutzung zulässig.

(b) Wenn sie so etwas schreibt wie "Der Strandabschnitt XY ist der FKK gewidmet / FKK-Bereich / unbekleidet zu nutzen", dann ist die Nutzung des Strandes im bekleideten Zustand nicht zulässig und kann daher eine Ordnungswidrigkeit sein.

(das es auch im öffentlichen Bereich einschränkende Nutzungsbestimmungen gibt, lässt sich an einem einfachen Beispiel aus dem Straßenverkehrsrecht illustrieren: Die Nutzung von bestimmten Parkplätzen kann z.B. auf den Personenkreis der Gehbehinderten oder auf ein Geschlecht - hier "Frauenparkplätze" - beschränkt werden)

.

 
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Re: Darf man am FKK Bereich auch zu kälteren Jahreszeiten na

Beitrag von riedfritz » Di 9. Apr 2024, 17:17

Im Großen und Ganzen hast du mit deiner Information recht. Es haben sich aber Fehler eingeschlichen.
"Der Strandabschnitt XY ist der FKK gewidmet / FKK-Bereich / unbekleidet zu nutzen", dann ist die Nutzung des Strandes im bekleideten Zustand nicht zulässig und kann daher eine Ordnungswidrigkeit sein.
Ein solcher Satz mag zwar evtl. irgendwo in einer Satzung drinstehen, verstößt aber gegen den Gleichheitsgrundsatz, Kleidung kann von Behörden nicht verboten werden, es sei denn es ist ein abgetrennter nicht für jedermann zugänglicher Raum mit Zugangskontrolle z.B. ein Freibad oder eine Therme die von der Kommune betrieben wird.
Die Nutzung von bestimmten Parkplätzen kann z.B. auf den Personenkreis der Gehbehinderten oder auf ein Geschlecht - hier "Frauenparkplätze" - beschränkt werden)
Das Beispiel ist unrichtig. Gesetzlich gibt es ausschließlich "Behindertenparkplätze". "Frauenparkplätze" und "Mütter-und Kind-Parkplätze" können zwar als solche gekennzeichnet werden, das Parken von Unberechtigten ist aber nicht strafbar, weil in der StVO hierfür keine Verkehrszeichen existieren.

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