Mich würde da recht viel interessieren. Etwa: Umstände, Begründung, Aktenzeichen, Region, Verfahrensverlauf, anwaltliche Vertretung, Bußgeldhöhe und anderes mehr. Daraus könnte man vielleicht/ wahrscheinlich etwas herleiten für andere Fälle und eine sachliche Argumentation in diesem Forum. Hierauf könnte man sich im Ernstfall berufen, etwa um den Vorwurf vorsätzlichen Handelns auszuräumen.
Wenn sich keiner meldet, ist das auch gut. Dann könnte daraus (ein wenig) geschlossen werden, dass die praktische Relevanz des § 118 OWiG für "uns" tatsächlich gering ist und deshalb weniger Probleme drohen, als gemeinhin befürchtet. So wäre möglicherweise zu erklären, dass in den gängigen Werken kein Fall von Nacktaktivitäten benannt wird, der nicht auf dämlichen Unternehmungen beruht. Auch eine wichtige Erkenntnis.
Es ist ja niemand gezwungen, sich hier einzubringen.