Wir schreiben hier - vor allem im Unterforum "Recht" - regelmäßig sehr viel über die rechtlichen Aspekte von Nacktheit und deren Grenzen. Oftmals geht es nur um das theoretische "was wäre, wenn". Vielfach haben die geschilderten Fälle (regelmäßig aus zweifelhaften Medienberichten gewonnen) mit FKK bei näherer Betrachtung rein gar nichts zu tun, allenfalls mal am Rande. Ohne jeden Zweifel sind sowohl Unsicherheit als auch Grauzone bezüglich öffentlicher Nacktheit groß.
Dabei ist der praktische Anwendungsbreich des § 118 OWiG nur gering.
Die Rechtmäßigkeit der Norm möchte ich hier jedoch nicht erörtern. Vielmehr würde ich gerne mal wissen:
Wer hatte tatsächlich bereits wegen Nacktheit (nicht etwa wegen eines Sexualvergehens) überhaupt mit der Justiz bzw. mit Ordnungsbehörden zu tun, unter welchen Umständen und mit welchen Folgen? Wer traut sich, davon zu berichten?
Entweder wird offenbar werden, dass die rechtlichen Ängste tatsächlich praktisch nicht begründete Befürchtungen sind, oder wir gewinnen wichtige Erkenntnisse, von denen alle profitieren könnten.
Ich bin gespannt und freue mich auf sachliche Beiträge, gern auch vertraulich (pn; ich könnte die Berichte dann ohne Namensnennung knapp zusammenfassen).
Viele Grüße, nordnackt