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Das Recht öffentlicher Nacktheit

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Das Recht öffentlicher Nacktheit

Beitrag von Bingo » Fr 1. Mai 2026, 06:46

Wer sich nackt im öffentlichen Raum bewegt - ohne den Tatbestand des Paragrafen 183 StGB zu erfüllen – und das für rechtens hält, sollte sich auch ganz konkret auf Rechtsnormen berufen können, die dieses Recht einräumen und es auch überzeugend begründen können.

Unsere Rechtsnormen regeln relativ wenig, was den Bürgern erlaubt ist; was verboten ist, ist umfangreicher formuliert. Expressis verbis zur hier fraglichen Nacktheit im öffentlichen Raum ist in den Gesetzen nichts zu finden.

Im „Streit“ - mit wem auch immer - geht es dann letztlich doch um die Frage: Ist diese Nacktheit rechtlich erlaubt und kann sie keiner verbieten? Wie ich eine solche Frage beantworte, ist hier nachzulesen:

https://drive.google.com/file/d/1ZcH6gN ... drive_link

Gibt es auch andere Wege der Rechtfertigung öffentlicher Nacktheit sozialadäquat praktiziert auf der Basis der Rechtsnormen? Gerne lese ich solche „Angebote“.

Axel Geertz

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