Aktuelle Zeit: Do 28. Mär 2024, 10:45

FKK-Freunde.info

Das deutsche FKK-Forum

Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

In diesem Forum werden Rechtsfragen bezüglich der FKK diskutiert. Bitte beachtet, daß dies absolut unverbindlich ist.
 
Beiträge: 2344
Registriert: 21.08.2012
Wohnort: bei Jena

Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von norbert » Do 2. Jun 2016, 12:44

Auf meine Email vom 20.5. (Text weiter oben im Thema) habe ich vom Amtsgericht Burgdorf bisher keine Antwort erhalten, auch keinen Gebührenbescheid.
Vielleicht lesen die ja Ihre Mails nicht.
Habe den Text heute ausgedruckt und nochmal per Post verschickt.

Auf meine Anfrage an die Zeitung vom 9.5. habe ich gar keine Antwort erhalten. :evil:

 

Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von Friedjof » Do 2. Jun 2016, 13:40

Ich habe gerade bei der Geschäftsstelle unseres AG mal nachgefragt: Sofern Gerichtsabeschlüsse von Privatpersonen als Kopie gewünscht werden ist ein persönliches Erscheinen erforderlich. Je nach Umfang der Unterlagen (was wird gewünscht, nur der Beschluss oder mit Begründung) wird je nach Anzahl der Seiten eine Gebühr festgesetzt. Der Antragsteller geht dann mit dem Gebührenbescheid zur Gerichtskasse und entrichtet den Betrag. Mit der Quittung gehts dann wieder zur Geschäftsstelle. Die Beschlusskopie geht dann per Post an den Antragsteller. Darauf warten geht nicht, weil zunächst die Akte herbeigeschafft werden muss, oder, sofern der Vorgang bereits digitalisiert wurde, Kopien bzw. Ausdrucke gemacht werden und anschließend noch persönliche Daten der Prozessbeteiligten geschwärzt werden müßten. Diese Bearbeitung dauere etwa 14 Tage.

 
Beiträge: 2344
Registriert: 21.08.2012
Wohnort: bei Jena

Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von norbert » Do 2. Jun 2016, 15:03

Persönlich wär mir jetzt zu aufwändig.
Aber man hätte ja trotzdem die Mail beantworten können.

 

Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von Friedjof » Do 2. Jun 2016, 15:21

Das ist wahr. Ich habe, als ich noch bei der Stadt beschäftigt war, jede Mail beantwortet. Allerdings ist es so, dass der Mailverkehr mit den verschiedensten Dienststellen von Behörden in den vergangenen Jahren extrem zugenommen hat. Städte und Gemeinden, aber auch Gerichte, werden von Anfragen, Beschwerden und Beschimpfungen geradezu überschüttet. Dabei wirken nicht wenige Mails, als ob sie in irgendeiner Eckkneipe am Stammtisch zwischen dem vierten und fünften Bier verfasst wurden. Einigen Leuten scheint es eben Spaß zu machen ihren Frust über Behörden in Form von E-Mails Luft zu machen.
Wer soll da noch die Spreu vom Weizen trennen? Was ist erst gemeint und was Spam?

 
Beiträge: 528
Registriert: 27.04.2007

Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von Calcit » Do 2. Jun 2016, 19:17

@Friedjof: Hast Du bei Deiner Nachfrage bei "Deinem" Amtsgericht auch gefragt, ob für die Anforderung einer Kopie Nennung des Aktenzeichens nötig ist? Ich fürchte ein fehlendes Aktenzeichen könnte als naheliegender Abwimmelungsgrund genutzt werden, so nach dem Motto, wir können bei uns nichts finden über einen Altersverwirrten über den eine Zeitung berichtet haben soll.

 

Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von Friedjof » Do 2. Jun 2016, 22:29

Ich muss gestehen, dass ich nicht danach gefragt habe, ob die Angabe des Akten- bzw. Geschäftszeichen erforderlich ist. Ich könnte mir aber sehr gut vorstellen, dass das so ist, zumindest solange, wie die Prozessunterlagen noch nicht digitalisiert abgelegt wurden. Papierakten werden meines Wissens bei den Gerichten immer nach Aktenzeichen gesucht.
Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass es nicht möglich ist, eine Akte auch ohne Aktenzeichen zu finden. Ist wahrsch. nur etwas zeitaufwendiger. Zudem können dies die Gerichte unterschiedlich handhaben.

Benutzeravatar
 
Beiträge: 5133
Registriert: 24.01.2012
Wohnort: München
Geschlecht: Weiblich ♀

Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von Aria » Fr 3. Jun 2016, 11:04

Friedjof hat geschrieben:Papierakten werden meines Wissens bei den Gerichten immer nach Aktenzeichen gesucht.
Zumindest in München ist es schon seit ein paar Jahrzehnten möglich, elektronisch auch nach Namen zu suchen. Das brauchen die Staatsanwälte, um zu klären, ob jemand schon vorbestraft ist. Falls ja, liefert das System auch Aktenzeichen dazu. In der Datenbank werden auch kleinere Strafsachen (z.B. Ladendiebstahl) verzeichnet und sogar Anzeigen gegen unbekannt: Da steht dann der Name des Anzeigenden drin. :D

 
Beiträge: 2344
Registriert: 21.08.2012
Wohnort: bei Jena

Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von norbert » Fr 3. Jun 2016, 11:37

Die Suche nach Namen macht Sinn.
In diesem Fall hilft sie aber nicht weiter. Wir wissen nicht, wie der alte Mann heißt.

 

Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von Friedjof » Fr 3. Jun 2016, 13:36

Aria hat geschrieben:
Friedjof hat geschrieben:Papierakten werden meines Wissens bei den Gerichten immer nach Aktenzeichen gesucht.
Zumindest in München ist es schon seit ein paar Jahrzehnten möglich, elektronisch auch nach Namen zu suchen. Das brauchen die Staatsanwälte, um zu klären, ob jemand schon vorbestraft ist. Falls ja, liefert das System auch Aktenzeichen dazu. In der Datenbank werden auch kleinere Strafsachen (z.B. Ladendiebstahl) verzeichnet und sogar Anzeigen gegen unbekannt: Da steht dann der Name des Anzeigenden drin. :D

Einem Staatsanwalt ist kaum damit geholfen, wenn er, wie im von dir geschilderten Fall beim AG München nach Vorstrafen eines bestimmten Bürgers forscht. Dieser kann ja irgendwo in der Republik verurteilt worden sein. Nein, Staatsanwälte und andere Berechtigte haben vom Schreibtisch aus direkten Zugriff zum Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz.

Benutzeravatar
 
Beiträge: 5133
Registriert: 24.01.2012
Wohnort: München
Geschlecht: Weiblich ♀

Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von Aria » Fr 3. Jun 2016, 15:41

Friedjof hat geschrieben:Nein, Staatsanwälte und andere Berechtigte haben vom Schreibtisch aus direkten Zugriff zum Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz.
Ja, aber erst seit 1999. Davor hatte jede Staatanwaltschaft ein eigenes Register, und wie sich das für unsere föderalistisch organisierte Republik gehört, sahen diese elektronisch geführte Register in jedem Bundesland etwas anders aus. :D

Immerhin haben wir jetzt geklärt, dass außer den Staatsanwaltschaften und den Geheimdiensten nur noch der Betroffene selbst Auskunft verlangen darf. Mit dieser Erkenntnis könnten wir diesen Thread jetzt schließen.

VorherigeNächste

Zurück zu FKK & Recht

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 22 Gäste