@nordnackt: Den Bericht über die Verurteilung des 81-jährigen Nacktfans halte ich nicht für abhakens- und vergessenswert. Die nächstliegende Erklärungsvariante ist die, daß es sich um ein Beispiel journalistischer Unfähigkeit handeln könnte, die zur Verbreitung einer falschen Tatsachenbehauptung führte mit der Angabe, daß die Verurteilung wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" und somit nach §183a StGB erfolgte:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183a.htmlNeue Presse, 20160418 / 20160421, hat geschrieben: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe
Das Amtsgericht Burgdorf hat am Montag einen Nudisten zu einer Geldstrafe wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verurteilt. Der 81 Jahre alte Mann läuft am Rande der Weststadt regelmäßig nur mit einem Lendenschurz bekleidet durch die Natur und macht Turnübungen. ... Denn nach dem Gesetz ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe zu bestrafen, wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt. Mit Sex hatte der Fall freilich nicht das Geringste zu tun. ...
http://t.neuepresse.de/Hannover/Meine-R ... rgernissesDamit wäre der Artikel nicht nur ein Angriff auf das Ansehen der Richterin sondern umfassender auf das Ansehen der Rechtsprechung, er erzeugt bei der Öffentlichkeit den Eindruck, daß entweder ein Verstoß gegen § 339 StGB (Rechtsbeugung) oder fachliche Inkompetenz bei Richtern folgenlos bleibt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__339.htmlhttps://de.wikipedia.org/wiki/RechtsbeugungBei etwaigem Vorliegen einer falschen Tatsachenbehauptung kann ich nur hoffen, daß die im Artikel genannte Strafrichterin Stephanie Rohe sich spätestens in 3 Monaten mit einer Gegendarstellung in dieser Zeitung wehrt:
Niedersächsisches Pressegesetz, 19650322 / 20011120, hat geschrieben: ... § 11 Gegendarstellungsanspruch.
(1) Der verantwortliche Redakteur und der Verleger eines periodischen Druckwerks sind verpflichtet, eine Gegendarstellung der Person oder Stelle zum Abdruck zu bringen, die durch eine in dem Druckwerk aufgestellte Tatsachenbehauptung betroffen ist. ...
(2) ... Der Betroffene kann den Abdruck nur verlangen, wenn die Gegendarstellung unverzüglich, spätestens drei Monate nach der Veröffentlichung, dem verantwortlichen Redakteur oder dem Verleger zugeht. ...
http://88.198.44.111/index.php?option=c ... &Itemid=27Mal abwarten, ob Spuren einer solchen Gegendarstellung in absehbarer Zeit zu finden sind. Der Fall hat die Dimension einer lokalen Provinzposse vom Niveau "Amtsgericht verhandelt am selben Tag um drei Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen Gartenzwergzipfelmützenfarbe" verlassen, es dürfte von öffentlichem Interesse sein, ob der Bürger vor einer aus dem Ruder laufenden Rechtsprechung zittern muß. Deshalb halte ich eine Klärung für wichtig, ob wirklich eine Verurteilung nach dem indirekt, aber eindeutig genannten Paragraphen erfolgte bei der erwähnten Unerfülltheit des Kriteriums der öffentlichen sexuellen Handlung. Das Thema sollte man nicht bequem versickern lassen in die Kategorie des tiefer zu hängenden Kleinkrams.
Zweifel habe ich daran, daß der kaum sprachfähige, sich nicht mit einem Anwalt aufplusternde und den Gerichtssaal weinend verlassende 81-Jährige die Kraft hat, den Kampf für die Rechtsstaatlichkeit aufzunehmen, der will vermutlich nur noch seine Ruhe haben und wird wohl kaum einen Einspruch einlegen und stattdessen bis zum Lebensende über die als solche empfundene Unrechtsprechung weiterweinen.
Die zentrale Frage, Rechtsbeugung / richterliche Inkompetenz oder Journalistenpanne, kann der Öffentlichkeit am einfachsten von der Richterin beantwortet werden mit der von mir erhofften Gegendarstellung.
Unerfreulich im Fall einer Fehlberichterstattung ist, daß der Öffentlichkeit suggeriert wird, daß die "Einfachnackten" schon beim Bad in einer Kiesgrube ohne von der Gemeinde aufgestellten FKK-Schildern als Sexualstraftäter gelten und bestraft gehören. Noch destruktiver wäre eine Entwicklung dahingehend, daß Richter Gesetze nach eigenem Geschmack selber basteln dürfen, so wie im Artikel unterstellt. Da bliebe nur das große Zittern übrig, als nächstes wird man als Beitragsschreiber in diesem Forum zum Mitglied einer kriminellen Vereinigung erklärt.