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Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

BeitragVerfasst: Do 19. Mai 2016, 08:59
von norbert
Vom Amtsgericht bekam ich gestern Antwort:

Zitat
Berichterstattung über Strafverfahren
Ihr Schreiben vom 9.5.16

Sehr geehrter Herr...,
zu Ihrer Anfrage vom 9.5.16 teile ich Ihnen mit, dass von Seiten des Amtsgerichts grundsätzlich die eigenen Urteile nicht kommentiert werden und auch die Berichterstattung darüber nicht bewertet wird.

mfg
Henze

Zitat Ende

Bearbeiter DirAG Henze heißt vermutlich Direktor Amtsgericht.
Schreibt einen Satz und Ende.
Muß ich jetzt wenigstens keinen ellenlangen Brief hier abschreiben.

Vermutlich kann man als Unbeteiligter da nichts machen.
:roll:

Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

BeitragVerfasst: Do 19. Mai 2016, 09:52
von riedfritz
Ist ja eigentlich klar,


der Richter ist frei in seiner Entscheidung (nur an das Gesetz gebunden) und die Presse in ihrer Berichterstattung, was sollte seine vorgesetzte Dienststelle (sie ist nicht weisungsberechtigt!) also zu einem Urteil (auch wenn es ein Fehlurteil sein sollte) anderes sagen? Der Verurteilte hat keine Rechtsmittel eingelegt, so kann auch ein Fehlurteil wirksam werden.

Die einzige Möglichkeit bliebe, sich den Text des Urteils zu besorgen, was aber nichts mehr ändert .


Viele Grüße,

Friit

Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

BeitragVerfasst: Do 19. Mai 2016, 11:14
von norbert
Wie kann man an diesen Text kommen?
Meine Frage im Brief war ja auch nach angewanden §§ und der Urteilsbegründung.

Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

BeitragVerfasst: Do 19. Mai 2016, 16:01
von nordnackt
@norbert: Unter welchem Aktenzeichen hast Du die Antwort erhalten?

Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

BeitragVerfasst: Do 19. Mai 2016, 17:06
von norbert
Geschäftsnummer 127

Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

BeitragVerfasst: Do 19. Mai 2016, 17:20
von nordnackt
Irgendwelche Buchstaben dabei? E? Cs? Ds? OWi?

Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

BeitragVerfasst: Do 19. Mai 2016, 17:25
von norbert
Nein, gar nichts weiter.
Das ist kein Aktenzeichen, wie ich es sonst kenne. Nur

Geschäftsnummer - bitte stets angeben:
127

Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

BeitragVerfasst: Do 19. Mai 2016, 17:57
von nordnackt
Dann hat er aus einer allgemeinen Verwaltungsakte heraus geantwortet. Man kann also leider nicht auf die Verfahrensart - z.B. Ordnungswidrigkeit oder Strafbefehl - schließen.

Nächste Möglichkeit, um an Informationen zu gelangen, wäre eine Anfrage bei der aktenführenden Staatsanwaltschaft, hier der Staatsanwaltschaft Hannover.

Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

BeitragVerfasst: Do 19. Mai 2016, 20:51
von Waldkauz
norbert hat geschrieben:Wie kann man an diesen Text kommen?

Soweit ich weiß, muß man ein berechtigtes Interesse darlegen. Ich habe jetzt den Fall, daß ich für meine Mutter die Abschrift eines Urteils bei einem Gericht besorgen will. Die Geschäftsstellenbeamtin wies mich darauf hin, daß ich eine genaue Begründung beifügen muß, warum ich das Urteil brauche. Natürlich werden im Text Namen usw. geschwärzt.

Höhere Gerichte (Amtsgerichte eher selten) veröffentlichen ihre Entscheidungen oft im Internet, der BGH etwa fast alle seit 2000. Angesichts der damit verbundenen Arbeit (für Anonymisierung und Digitalisierung) lohnt sich das für hochrangige Gerichte eher, weil die Entscheidungen viel weitergehende Konsequenzen haben.

Für Baden-Württemberg gibt es eine zentrale Datenbank, in der Entscheidungen aller Landesgerichte (ordentliche, Arbeits-, Sozial-, Findanz-, Verwaltungsgerichte) aller Ebenen sowie der Staatsanwaltschaften veröffentlicht werden, freilich nicht alle.

In unserem Fall müßte man also darlegen, daß man sich auf dieses Urteil berufen will, was für einen Naturisten natürlich unglaubwürdig ist, denn der Mann wurde ja verurteilt. Ein berechtigtes Interesse könnte allenfalls jemand geltendmachen, der sich durch nackte Menschen belästigt fühlt und strafrechtlich gegen diese vorgehen will. Nach allem, was wir wissen, würde dieses (Fehl-)Urteil jedoch kaum als Vorlage für andere Gerichte taugen.

Grüßle
Waldkauz

Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

BeitragVerfasst: Fr 20. Mai 2016, 08:28
von Friedjof
Wer bereit ist, etwas Geld für den Gerichtsentscheid locker zu machen sollte eigentlich kein Problem damit haben. Interessant zu diesem Thema:
https://de.wikipedia.org/wiki/Publikati ... cheidungen

Hier ein wichtiger Auszug:
"Abgabe von Entscheidungen
Privatpersonen, die nicht am Verfahren beteiligt sind, können anonymisierte und neutralisierte Entscheidungsabdrucke erhalten. Während früher die Berechnung meist seitenweise (0,50 Euro je Seite) erfolgte, setzt sich inzwischen eine Pauschalgebühr (häufig in Höhe von 12,50 Euro) je Entscheidung durch. Angesichts der sehr zögerlichen Einstellung der Entscheidungen ins Internet halten Kritiker diese Kostengestaltung für prohibitiv.

In Fachzeitschriften oder Entscheidungssammlungen veröffentlichte ältere Entscheidungen können in Bibliotheken kostenlos eingesehen und mit den üblichen Kopierkosten vervielfältigt werden.

Weigert sich ein Gericht, eine Entscheidung zur Verfügung zu stellen, liegt auf dem Gebiet des Zivilrechts ein Justizverwaltungsakt vor, gegen den gemäß § 23 EGGVG vorgegangen werden kann.

Üblicherweise verlangen Gerichte die Angabe des Aktenzeichens bei der Anforderung von Entscheidungen."