Sobald ich mich in der Öffentlichkeit, wo auch immer bewege, muß ich wissen,dass ich auf ein Bild geraten kann. Also z.B. am Naturistenstrand nehme das durch meine Anwesenheit unvermeidlich hin.
Wenn allerdings jemand gezielt sein Objektiv unerlaubt auf mich richtet, um mich bekleidet oder nackt zu welchem Zweck auch immer aufzunehmen, so verstößt er gegen mein Persönlichkeitsrecht, auch wenn es ein Bekannter/Freund in einer Gruppe ist.