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Neu gegründeter Verein

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Re: Neu gegründeter Verein

Beitrag von Neue Freiheit » Mi 4. Jan 2023, 18:41

Konrad R. hat geschrieben:
Lewi58 hat geschrieben:Ich meine mich zu erinnern, dass es gar nicht so kompliziert ist einen Verein zu gründen. Allerdings kostet es Zeit und ein wenig Geld.

Ein nicht eingetragener Verein, wie ihn FKKler80 gegründet hat, kostet kaum Zeit und kein Geld.
Es genügt ein weiterer volljähriger Mitstreiter und die Formulierung einer Satzung, die an keine Formvorschriften gebunden ist.


Wie sieht es denn bei nicht eingetragenen Vereinen mit Zuschüssen aus?

Also würden zwei Personen für einen nicht eingetragenen Verein ausreichen? Ich kenne bisher nur eingetragene Vereine mit mindestens 7 Personen.

 
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Re: Neu gegründeter Verein

Beitrag von Konrad R. » Mi 4. Jan 2023, 19:07

Zur Gründung eines nicht eingetragenen Vereins reichen zwei volljährige Personen.
Zu den Fördermöglichkeiten gibt m.E. keine allgemeine Aussage, hier sind die Richtlinien der jeweiligen Geldgeber maßgebend.

 
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Re: Neu gegründeter Verein

Beitrag von Lewi58 » Mi 4. Jan 2023, 23:07

Konrad R. hat geschrieben:
Lewi58 hat geschrieben:Ich meine mich zu erinnern, dass es gar nicht so kompliziert ist einen Verein zu gründen. Allerdings kostet es Zeit und ein wenig Geld.

Ein nicht eingetragener Verein, wie ihn FKKler80 gegründet hat, kostet kaum Zeit und kein Geld.
Es genügt ein weiterer volljähriger Mitstreiter und die Formulierung einer Satzung, die an keine Formvorschriften gebunden ist.


Ja, das stimmt. Sorry.
Ich bin von einem eingetragenen Verein ausgegangen.

 
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Re: Neu gegründeter Verein

Beitrag von Lewi58 » Mi 4. Jan 2023, 23:12

Wie sieht es denn bei nicht eingetragenen Vereinen mit Zuschüssen aus?

Also würden zwei Personen für einen nicht eingetragenen Verein ausreichen? Ich kenne bisher nur eingetragene Vereine mit mindestens 7 Personen.[/quote]

Fördermöglichkeiten gibt es immer.
Zuschüsse aus öffentlicher Hand oder auch durch Stiftungen sind häufig daran gebunden, dass ein Verein eingetragen und gemeinnützig ist.

Zumindest ist das meine Erfahrung.

 
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Re: Neu gegründeter Verein

Beitrag von Konrad R. » Mi 4. Jan 2023, 23:27

Aber auch ein nicht eingetragener Verein kann gemeinnützig sein.

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Re: Neu gegründeter Verein

Beitrag von regenmacher » Mi 4. Jan 2023, 23:44

Es ist deutlich zu unterscheiden zwischen einem nicht eingetragenen Verein „X“ und einem eingetragenen Verein „Y e.V.“.
Wenn sich Personen zusammenfinden, um einen gemeinsames Ziel / gemeinsame Aufgaben zu bewältigen, die über eine singuläre Sache hinausgehen, ist es bereits ein nicht eingetragener Verein (aber eine Personengruppe, die einen runden Geburtstag - oder eine Nacktwanderung - organisiert, ist noch kein Verein - auch kein nicht eingetragenen Verein ) Das Konstrukt eines eingetragenen Vereins ist hingegen deutlich komplizierter. Das liegt daran, dass der eingetragenen Verein eine juristische Person ist, die z.B. am Geschäftsleben teilnehmen kann und dann z.B. dafür auch haftet. Praktisch alle juristischen Vorschriften (Jahreshauptversammlung, Vorstandswahlen, Entlastung des Vorstandes und so weiter und so fort) zum Thema „eingetragener Verein“ folgen aus dieser Tatsache. Viele – im Grunde alle – dieser juristischen Vorschriften sollen das einfache Vereinsmitglied z.B. vor nachlässigen oder raffgierigen Vorständen schützen. Sie schützen die Schwächeren vor dem Vorstand, der für die juristische Person „eingetragenen Verein“ handelt. Das ist natürlich besonders dann wichtig, wenn der eingetragene Verein über ein Vermögen verfügt. Damit die Größenordnung klar wird: Für einen der durchschnittlich großen FKK-Vereine (z.B. mit 300 Mitgliedern und eigenem Geländehaus) sind das schnell etliche hunderttausend Euro.

Jetzt aber zum NICHT eingetragenen Verein – von dem der Threadstarter schrieb:
Wenn sich eine Personengruppe trifft, um regelmäßig wiederkehrende Nacktwanderungen zu organisieren, die also über eine singuläres Ereignis hinausgehen, dann bilden sie … wer hätte das gedacht … bereits einen nicht eingetragenen Verein. Es wird vielen der Pioniere des neuzeitlichen Nacktwanderns daher erstaunen, dass sie allesamt ... ohne es bemerkt zu haben .. Mitglied eine nicht eingetragenen Vereins waren. Noch einmal : Mitglied eines nicht eingetragenen Vereins.
Es nicht falsch, wenn man einen nicht eingetragenen Verein als „Arbeitsgemeinschaft“ beschreibt, da er eben keine juristische Person ist und somit auch nicht als juristische Person handelt und daher natürlich auch nicht haftet. Vielmehr haften seine Mitglieder, so wie wir auch für die Nacktwanderungen hafteten. Etwas vereinfacht und pointiert: Im juristischen Sinn existiert der nicht eingetragene Verein nicht. Wie jeder schnell vermuten wird: Es gibt sehr viele nicht eingetragenen Vereine – bereits ein Freundeskreis, der sich regelmäßig zum Skatspielen trifft, bildet bereits einen nicht eingetragenen Verein.

Auch die Mitglieder dieses Forums haben vermutlich den Bestimmungen dieses Forums irgendwann einmal zugestimmt und sind damit Mitglied eines nicht eingetragenen Vereins geworden.

Lewi58 hat geschrieben: Zuschüsse aus öffentlicher Hand oder auch durch Stiftungen sind häufig daran gebunden, dass ein Verein eingetragen und gemeinnützig ist.
Ersteres erklärt sich schon allein daraus, dass Zuschüsse aus öffentlicher Hand oder auch Stiftungen nicht an einen „nicht eingetragenen“ Verein gehen können, weil dieser keine Zuschüsse annehmen kann, da er nicht einmal eine juristische Person ist. Es gibt sozusagen keinen Empfänger.

Konrad R. hat geschrieben:Aber auch ein nicht eingetragener Verein kann gemeinnützig sein.
Im allgemeinen Sinne: Ja. Aber ... im steuerrechtlichen Sinne: nein.
So ist die Nachbarschaft, die gemeinsam eine Nachbarschaftshilfe aufbaut, sicherlich im allgemeinen Sinne gemeinnützig - auch dann, wenn es nur ein nicht eingetragener Verein ist. Im steuerrechtlichen Sinne sieht es aber ganz anders aus. So werden Spenden an einen nicht eingetragenen Verein z.B. von den Finanzbehörden richtigerweise als solche nicht anerkannt.

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Re: Neu gegründeter Verein

Beitrag von Neue Freiheit » Do 5. Jan 2023, 11:17

Danke für deine ausführlichen Informationen. Wenn es heutzutage nicht so schwer sein würde mindestens sieben Personen zu finden, die Zeit, Lust und Interesse hätten, gäbe es sicherlich auch mehr eingetragene Vereine.

Aber genau die Zeit ist bei den meisten nicht vorhanden - gefolgt von der Lust bzw. dem Interesse.

 
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Re: Neu gegründeter Verein

Beitrag von Konrad R. » Do 5. Jan 2023, 17:30

Die Gemeinnützigkeit gibt auch einem nicht eingetragenen Verein finanzielle Vorteile durch Steuervergünstigungen. Wenn diese beantragt werden soll, muß die Satzung bzgl. der Vereinszwecke entsprechend formuliert sein. Aber diese Fragen stellen sich m.M.n. erst, wenn die Verein entsprechend umfangreich tätig werden will.
regenmacher hat geschrieben:
Konrad R. hat geschrieben:Aber auch ein nicht eingetragener Verein kann gemeinnützig sein.
Im allgemeinen Sinne: Ja. Aber ... im steuerrechtlichen Sinne: nein.
So ist die Nachbarschaft, die gemeinsam eine Nachbarschaftshilfe aufbaut, sicherlich im allgemeinen Sinne gemeinnützig - auch dann, wenn es nur ein nicht eingetragener Verein ist. Im steuerrechtlichen Sinne sieht es aber ganz anders aus. So werden Spenden an einen nicht eingetragenen Verein z.B. von den Finanzbehörden richtigerweise als solche nicht anerkannt.

Schau mal hier:
https://www.mf.niedersachsen.de/downloa ... ereine.pdf
daraus:
Als gemeinnützig „anerkannt“ werden können nur Körperschaften im Sinne des § 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG). Es handelt sich dabei u. a. um……
– eingetragene und nicht eingetragene Vereine,…..
Erfüllt ein Verein die Voraussetzungen der steuerlichen Gemeinnützigkeit, sind damit folgende Steuervergünstigungen verbunden, die jedoch nur für die ideelle Tätigkeit des Ver eins, die Vermögensverwaltung und die Tätigkeit im Rahmen der Zweckbetriebe angewendet werden:
– Steuerfreiheit bei Körperschaft- und Gewerbesteuer (siehe S. 51 f.), – Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bzw. Erstattung der Kapitalertragsteuer (siehe S. 53 f.)……
Berechtigung zur Annahme von Spenden, die der Geber steuerlich absetzen kann

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Re: Neu gegründeter Verein

Beitrag von regenmacher » Sa 7. Jan 2023, 01:29

@Konrad R

Ich habe mir die Broschüre des Niedersächsischen Finanzministeriums angeschaut :

Tatsächlich heißt es auf Seite 62 in einer erläuternden Randnotiz:
„Seit dem Jahr 2000 können alle gemeinnützigen Vereine, die einen begünstigten Zweck fördern und vom
Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannt sind, unmittelbar selbst Spenden in Empfang nehmen und selbst
Zuwendungsbestätigungen ausstellen.“

Auf Seite 64 wird dann darauf hingewiesen, dass der Spender seine Zuwendungen nur dann steuerlich geltend machen kann, wenn ihm der Zuwendungsempfänger (also hier: der nicht eingetragene Verein) eine Zuwendungsbestätigung (also: Spendenquittung) ausstellt. Das ist verständlich.

Auf Seite 65 findet sich eine weitere Randnotiz: „Der Verein trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der ausgestellten Spendenbelege …“ Auch das ist verständlich.

Aber wenn es nur ein "nicht eingetragener Verein" (also nicht einmal eine juristische Person) ist, wie kann er dann für die Richtigkeit der ausgestellten Spendenbelege haften ??? Das ist dann doch etwas seltsam. Mindestens ist es reichlich gewöhnungsbedürftig. Haften können aus meiner Sicht allenfalls die Mitglieder des Vereins in ihrer Gesamtheit, aber nicht der „nicht eingetragene Verein“

Überhaupt stellt sich mir … als juristischen Laien … die banale Frage: Wie kann der nicht eingetragene Verein (wohlgemerkt: nicht einmal eine juristische Person) eine „Spendenbescheinigung“ ausstellen ??? Müsste diese nicht von ALLEN seinen Mitgliedern ausgestellt (unterschrieben) werden, da ja auch alle Mitglieder zu gleichen Teilen für die Richtigkeit haften ????

Vielleicht sollte ich mir die Broschüre … wenn ich etwas Zeit habe … doch noch einmal etwas genauer ansehen.

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Re: Neu gegründeter Verein

Beitrag von riedfritz » Sa 7. Jan 2023, 09:08

Ich könnte mir vorstellen, dass in einem nicht "eingetragenenen Verein" gegenüber dem Finanzamt derjenige haftet, der die Spende entgegennimmt und dafür die Spendenquittung ausstellt, ähnlich wie bei einer Handwerkerrechnung, wo ja auch nicht in jedem Fall das FA überprüft, ob diese Lesitung erbracht wurde.
Man geht eben erstmal von der Richtigkeit der Bescheinigungen aus.

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