Hans H. hat geschrieben:Ganz einfach weil es der Beschäftigtendatenschutz verbietet!...
Hans, nun ist es aber gut! Glaubst du wirklich, dass ein Unternehmer oder der Personalbeauftragte eines Unternehmens seine Internetrecherche fein säuberlich protokolliert und in seinem PC unter "Bewerberrecherche" ablegt? Derartige Dämels mag es geben, ist aber sicherlich nicht die Regel. Zudem ist es heute so, dass große Unternehmen oftmals Personalmarketing- und Personalrecruitingunternehmen mit der Auswahl geigneten Personals beauftragen. Die überlassen nichts dem Zufall. Schließlich geht es um viel Geld und Nachfolgeaufträge. Der kleine Unternehmer mit einem halben Dutzend Angestellte hingegen setzt sich selbst an den PC und guckt da einfach mal nach.
Und glaub ja nicht, das würde nicht herauskommen, wenn der abgelehnte Bewerber aufgrund eines Verdachtes klagt und einen guten Anwalt hat.
Wenn ein Arbeitgeber einen Bewerber aufgrund bestimmter Veröffentlichungen im Internet nicht einstellt und ihm dies als Grund benennt müßte er schlicht bescheuert sein. Kein Bewerber hat übrigens ein Recht darauf, den Ablehnungsgrund zu erfahren. In aller Regel gibts ein Schreiben in der Form "Sehr geehrter Herr... , leider konnte Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Wir wünschen Ihnen bei Ihrer weiteren Arbeitsplatzsuche viel Erfolg. Mit freundlichen Grüßen". Nicht selten erhält ein Bewerber nicht mal eine Rückmeldung. So sieht die Wirklichkeit aus.