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Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von CHICO » Fr 6. Okt 2023, 08:21

Wo soll denn dieses angebliche Recht:

"weil sie ein Recht haben, keine Nackten zu sehen"

formuliert sein?

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von riedfritz » Fr 6. Okt 2023, 09:18

Wenn Nacktheit gegen die Rechte anderer verstößt, weil sie ein Recht haben, keine Nackten zu sehen, dann umgekehrt verstoßen bekleidete Leute an einem Strand, der explizit als FKK-Strand bezeichnet wird, gegen die Rechte der Nackten, die unter sich sein wollen.
Irrtum!
Alle Personen haben das Recht den gesamten Strand zu betreten. Am Hundestrand dürfen auch Hunde ausgeführt werden, am FKK-Strand sind NACKTE ausdrücklich erlaubt. So einfach ist das!

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Konrad R. » Fr 6. Okt 2023, 11:15

Warum ist eigentlich nicht zu verstehen, was auch riedfritz richtig schreibt. Die Schilder sind kein Verbot im juristischen Sinne wie Verkehrszeichen und somit auch nicht sanktionierbar. Es ist ein Gebot nackt zu sein, dem man mit Rücksicht auf die Nackten folgen sollte, und was i.d.R. auch gut funktioniert. Aber niemand kann Leuten verbieten, an einem FKK-Strand angezogen zu bleiben, was ja auch vorkommen soll. Was soll das denn für ein Tatbestand sein?

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von riedfritz » Fr 6. Okt 2023, 11:37

ich werde auch ab sofort jetzt nicht mehr versuchen, falsche Behauptungen zu diesem Thema zu korrigieren, da gewissen Leuten einfach die Einsicht in die Realität fehlt!

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Konrad R. » Fr 6. Okt 2023, 11:59

Leider ist das so. Meine Empfehlung: mal bei der Polizei in Trassenheide nachfragen, in welcher Form sie Leute ahndet, die "verbotenerweise" am FKK-Strand angezogen bleiben. Und muss die Frau den Strand verlassen, wenn es ihr im Gegensatz zu ihrem Mann zu kühl ist. Gilt das "Verbot" bei jeder Temperatur und Wetterlage?

 

Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Hannes » Fr 6. Okt 2023, 12:06

Campingliesel hat geschrieben:Nein, sind eben einige Leute nicht. Selbstbestimmt soll wohl heißen, dass jeder machen kann, was er will?


Wenn du den Begriff "selbstbestimmt" so interpretieren möchtest, ist das deine Sache, ich verstehe darunter etwas Anderes.
Und bitte lege mir nicht Worte in den Mund, die ich nicht gesagt habe!
Die meisten Menschen sind selbstbestimmt und klug genug um ihr Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit auszuüben.
Mehr habe ich nicht zum Ausdruck bringen wollen.

Und nochmal: Es gibt m.W. kein offiziell anerkanntes Verbotsschild für Bekleidung an FKK-Stränden in Deutschland!
Oder bin ich da nicht auf dem neuesten Stand?

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Campingliesel » Fr 6. Okt 2023, 12:12

Auf einem FKK-Platz gibt es jedenfalls normalerweise eine Hausordnung und da steht das auch drin. Ein Schild mit durchgestrichener Badekleidung ist jedenfalls dann ein Verbotsschild und sonst nichts. Das kann nicht jeder so auslegen, wie es ihm passt. Selbstbestimmung geht nur da, wo es sonst keine Regeln gibt. Und es gibt auch immer noch die ungeschriebenes Gesetze des Anstands.

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Konrad R. » Fr 6. Okt 2023, 12:36

Beispiele bitte.
aus
https://www.lbn-duisburg.de/de/ueber-2/regeln.html
"Bitte nutzt den Badesee ausschließlich und unser Gelände bei entsprechenden Witterungsverhältnissen textilfrei!"
aus
https://fsb-haard-ev.de/der-verein/
Geländeordnung
"Dabei ist Nacktheit selbstverständlich. Dies gilt auch für Gäste! Ein entsprechendes Wetter und das persönliche Wohlbefinden (z.B. bei Sport) ist Voraussetzung. Auf die verschiedenen Phasen der
Pubertät bei Kindern ist Rücksicht zu nehmen. "
Textilverbote sehen anders aus.

 

Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Wäller » Fr 6. Okt 2023, 12:44

Ach @CL, wie nicht anders zu erwarten, begreifst Du mal wieder rein gar nichts.
Ein FKK-Platz im Sinne eines FKK-Vereinsgeländes o.ä. ist ein Privatgrundstück. Hier gilt das Hausrecht des Eigentümers und der kann eine Pflicht auf Nacktheit festschreiben. Wenn sich dann jemand nicht daran hält, kann der des Platzes verwiesen und zur Not auch mit Hilfe der Polizei vom Platz entfernt werden. Der Tatbestand wäre dann aber nicht, dass derjenige nicht nackt war, sondern das wäre Hausfriedensbruch.
Auf öffentlichen Plätzen, FKK-Stränden etc., kann eine Pflicht zur Nacktheit nicht rechtsverbindlich ausgesprochen und damit auch nicht durchgesetzt werden.

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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von ynda » Fr 6. Okt 2023, 13:49

Die besagten Schilder sind ganz sicher keine Verbotsschilder im juristischen Sinne. Ich denke sogar, ein solches
"echtes Verbot" zum tragen einer (Bade)Kleidung kann gar nicht ausgesprochen werden.
Zumindest wenn es sich um ein öffentlichen Grundstück handelt.
Diese Schilder räumen lediglich den Anhängern des textilfreien Badens das absolute Recht ein, es auf dem
besagten Gelände ohne jegliche Einschränkung tun zu können. Zudem wird allen anderen Besuchern nahegelegt,
auch auf die entsprechende Kleidung zu verzichten.
Nicht mehr, nicht weniger.

Mal abgesehen davon, wie wollte man ein solches "Verbot" juristisch durchsetzen, wie strafrechtlich verfolgen,
zu welchen Zeiten ist es gültig, könnte ich dann jemanden bestrafen, der im Dezember angezogen durch diesen
Abschnitt läuft???
Jaa, wäre es ein juristisch einwandfreies Verbot, und gäbe es keine zeitliche Einschränkung, wäre das möglich,
wenn jemand drauf beharrt ;)

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