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Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Konrad R. » Fr 6. Okt 2023, 15:59

Du hast es noch einmal gut dargelegt. Ob es was bringt? :roll:

 

Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Wäller » Fr 6. Okt 2023, 16:17

ynda hat geschrieben:Die besagten Schilder sind ganz sicher keine Verbotsschilder im juristischen Sinne.

Das ist eindeutig richtig.
Nur weil jemand die Grundform eines Verbotsschildes nimmt (also ein rundes, weißes Schild mit einem roten Rand) und dann durchgestrichene Badekleidung da rein zeichnet, ist das noch lange kein offizielles Verbotsschild.
Ein juristisch bindendes Verbotsschild kann nicht frei gestaltet werden, sondern das genaue Aussehen ist ganz klar festgelegt, für Verkehrszeichen z.B. hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel ... _seit_2017.
Zeichen, die nicht (mit einer eindeutigen Zeichen-Nr.) in so einem Regelwerk festgelegt sind, existieren juristisch nicht.
So ist z.B. das häufig zu lesende Schild "Eltern haften für Ihre Kinder" rechtlich wertlos.

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Campingliesel » Fr 6. Okt 2023, 16:33

ynda hat geschrieben:Die besagten Schilder sind ganz sicher keine Verbotsschilder im juristischen Sinne. Ich denke sogar, ein solches
"echtes Verbot" zum tragen einer (Bade)Kleidung kann gar nicht ausgesprochen werden.
Zumindest wenn es sich um ein öffentlichen Grundstück handelt.
Diese Schilder räumen lediglich den Anhängern des textilfreien Badens das absolute Recht ein, es auf dem
besagten Gelände ohne jegliche Einschränkung tun zu können. Zudem wird allen anderen Besuchern nahegelegt,
auch auf die entsprechende Kleidung zu verzichten.
Nicht mehr, nicht weniger.

Mal abgesehen davon, wie wollte man ein solches "Verbot" juristisch durchsetzen, wie strafrechtlich verfolgen,
zu welchen Zeiten ist es gültig, könnte ich dann jemanden bestrafen, der im Dezember angezogen durch diesen
Abschnitt läuft???
Jaa, wäre es ein juristisch einwandfreies Verbot, und gäbe es keine zeitliche Einschränkung, wäre das möglich,
wenn jemand drauf beharrt ;)


Wenn es in der Hausordnung eines Vereins oder Campingplatz drinsteht, kann man denjenigen vom Platz verweisen. Bei öffentlichen und freizugänglichen Plätzen ist das sicher was anderes. Und da steht dann auch kaum ein solches Verbotsschild.

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Campingliesel » Fr 6. Okt 2023, 16:44

Hannes hat geschrieben:
Campingliesel hat geschrieben:Nein, sind eben einige Leute nicht. Selbstbestimmt soll wohl heißen, dass jeder machen kann, was er will?


Wenn du den Begriff "selbstbestimmt" so interpretieren möchtest, ist das deine Sache, ich verstehe darunter etwas Anderes.
Und bitte lege mir nicht Worte in den Mund, die ich nicht gesagt habe!
Die meisten Menschen sind selbstbestimmt und klug genug um ihr Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit auszuüben.
Mehr habe ich nicht zum Ausdruck bringen wollen.

Und nochmal: Es gibt m.W. kein offiziell anerkanntes Verbotsschild für Bekleidung an FKK-Stränden in Deutschland!
Oder bin ich da nicht auf dem neuesten Stand?


Was soll es denn sonst heißen? Es geht hier nicht um das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Es geht hier darum, daß auf einem FKK-Platz möglichst jeder möglichst nackt sein soll, ansonsten braucht er nicht auf einen FKK-Platz zu gehen. In einem Textil - Schwimmbad oder auf einem Textil-Campingplatz kannst Du auch nicht nach Lust und Laune deine Persönlichkeit entfalten und einfach rumlaufen, wie du willst. Wer nicht nackt sein will, soll eben auf einen Textilplatz gehen. Außer es wäre eben ausdrücklich ein gemischter Platz, wo nichts abgegrenzt ist.


Auf öffentlichen freizugänglichen Stränden gibt es das sicher nicht, aber auf Vereinsplätzen und Campingplätzen sehr wohl. Da gibts nämlich dann auch ein Hausrecht.
Bei uns am Altmühlsee gibt es überall Textilstände, wo jeder hinkann. Aber da hält sich keiner nackt auf. Bei einem der Strände wurde ein Eck von ca 50 m durch einen Zaun abgetrennt und mit einem Schild "FKK" gekentzeichnet. Und da ist es für jeden klar, daß man dort nackt ist. Man kann zwar vom Wasser aus problemlos rüberschauen, aber das stört keinen. Und die Textilen stehen auch nicht ständig als gaffender Haufen am Strand. Ab und zu läuft mal einer durch, aber der sieht sofort, daß da nichts passiert, was er vielleicht erwartet hätte. Da herrscht einfach gegenseitiger Respekt.

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Konrad R. » Fr 6. Okt 2023, 16:45

S. meinen Beitrag von heute 12:36 Uhr.
Bitte nenne uns Beispiele von Hausordnungen die diese konsequente Handhabung beinhalten..

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Campingliesel » Fr 6. Okt 2023, 16:55

Konrad R. hat geschrieben:S. meinen Beitrag von heute 12:36 Uhr.
Bitte nenne uns Beispiele von Hausordnungen die diese konsequente Handhabung beinhalten..


In Zukunft werde ich diese abfotografieren. Ob die natürlich immer auch so konsequent umgesetzt werden, ist eine andere Frage. Das kommt wohl sehr auf das Personal an. Manche sind streng, manche nicht.

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Campingliesel » Fr 6. Okt 2023, 17:10

@ Hannes

Ich frage mich auch ernsthaft, auf welche Weise du auf einem Strand deine Persönlichkeit entfalten willst. Du kannst höchstens deine Körperfalten ausbreiten, falls du welche hast. Aber wer dich nicht persönlich kennt, interessiert auch deine Persönlichkeit nicht. Die Leute sehen nur, ob du nackt bist oder nicht. Das mit der Entfaltung der Persönlichkeit ist für mich auch nur so ein Wischiwaschigeschwätz, weil das nur für dich von Bedeutung ist und für niemand anderem. Und wenn du dann noch für andere unangenehm auffällst, ist das sicher nicht von Vorteil. Also was soll das denn?

 

Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Wäller » Fr 6. Okt 2023, 17:48

Konrad R. hat geschrieben:S. meinen Beitrag von heute 12:36 Uhr.
Bitte nenne uns Beispiele von Hausordnungen die diese konsequente Handhabung beinhalten..


Die Handhabung der Hausordnung wird in eben dieser eher nicht beschrieben sein. Dort steht nur drin, was erlaubt bzw. verboten ist.
Wie streng das dann gehandhabt wird, wird der Hausherr wohl eher für den Einzelfall entscheiden.
Wichtig ist doch nur, dass der Hausherr das grundsätzliche Recht dazu hat, jemanden bei einem Verstoß des Platzes zu verweisen.

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Konrad R. » Fr 6. Okt 2023, 18:01

Ich glaube nicht, dass die Hausordnungen inhaltlich in anderen Vereinen wesentlich anders aussehen, als in den von mir genannten Beispielen. Wer sollte da warum des Platzes verwiesen werden?

 

Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Wäller » Fr 6. Okt 2023, 18:06

OK, das wird in der Praxis so sein.
Aber das ist dann eher eine geschäftspolitische Entscheidung, weil man sonst zu viele potenzielle Kunden abschreckt.
Im Gegensatz zu textilen Bädern. Je nach Kundenkreis könnten die Nacktheit durchaus sehr bestimmt verbieten.

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