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Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Hans H. » Sa 7. Okt 2023, 00:18

PundV hat geschrieben:Wenn man aus Artikel 2 ableiten kann, dass zur freien Entfaltung der Persönlchkeit gehört, dass man angezogen am FKK-Strand sein darf, ...
Das wird nicht aus diesem Artikel abgeleitet, sondern aus dem allgemeinen Wegerecht auf öffentlichen Bereichen, solange es kein Sperrschild gibt, das dann auch wieder für alle gilt.

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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Zett » Sa 7. Okt 2023, 07:37

Hans H. hat geschrieben:
Zett hat geschrieben:Ach und bei Dir heiß wohl auch das Parkverbotszeichen "Begegnung mit parkenden Autos möglich" und "Nichtparken erlaubt"? Ansonsten geht es Dir aber gut, oder :shock:
Kennst du dich wirklich so wenig mit den Rechtsgrundlagen aus, dass du solche Vergleiche bringst, die mit der Situation nun mal überhaupt nicht vergleichbar sind? Das muss ich jetzt nicht weiter erläutern, weil es bereits mehrfach geschrieben wurde. Die Situation in der Straßenverkehrsordnung ist eine völlig andere.
Es geht hier nicht vordergründig um Rechtsgrundlagen, sondern um Symbolik. Und da bedeutet nun mal bei jedem(!) Symbol ein Durchstreichen "verboten". Aber selbst diese simple Logik ist hier manchen noch zu hoch.

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von riedfritz » Sa 7. Okt 2023, 08:50

Kennst du dich wirklich so wenig mit den Rechtsgrundlagen aus,...............
Deshalb auch die ewig lange Diskussion zum Thema Petition zur Grundgesetzänderung.

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Campingliesel » Sa 7. Okt 2023, 09:27

Zett hat geschrieben:
Hans H. hat geschrieben:
Zett hat geschrieben:Ach und bei Dir heiß wohl auch das Parkverbotszeichen "Begegnung mit parkenden Autos möglich" und "Nichtparken erlaubt"? Ansonsten geht es Dir aber gut, oder :shock:
Kennst du dich wirklich so wenig mit den Rechtsgrundlagen aus, dass du solche Vergleiche bringst, die mit der Situation nun mal überhaupt nicht vergleichbar sind? Das muss ich jetzt nicht weiter erläutern, weil es bereits mehrfach geschrieben wurde. Die Situation in der Straßenverkehrsordnung ist eine völlig andere.
Es geht hier nicht vordergründig um Rechtsgrundlagen, sondern um Symbolik. Und da bedeutet nun mal bei jedem(!) Symbol ein Durchstreichen "verboten". Aber selbst diese simple Logik ist hier manchen noch zu hoch.


Das stimmt allerdings. Der Vergleich ist völlig richtig. Wenn an einem Strand ein Schild mit einem durchgestrichenen Hund steht, dann sind da eben die Hunde verboten. Wenn vor einem Strand eine bestimmte Fläche durch Bällchenketten abgetrennt sind und ein Schild dran ist, daß in diesem Bereich Motorboote verboten sind , dann sind diese eben verboten. Das kann auch für einen ganzen See gelten. Ausnnahmen sind dann nur die Boote der DLRG. Warum meinen manche Leute, daß sie an einem FKK-Strand Regeln für sich verändern zu können, nur weil sie eine Extrawurst sein wollen?

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Campingliesel » Sa 7. Okt 2023, 09:30

Wäller hat geschrieben::evil: :evil: mal wieder typisch @CL - es sind immer die anderen :evil: :evil:


Natürlich sind das nun die anderen, weil ich gar nichts geschrieben habe, was mit solchen Spitzfindigkeiten zu tun hatte. Du schiebst nur immer typischerweise alles mir zu - nur aus dummer Gewohnheit? Hast sonst nichts zu meckern?

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von riedfritz » Sa 7. Okt 2023, 09:45

Warum meinen manche Leute, daß sie an einem FKK-Strand Regeln für sich verändern zu können, nur weil sie eine Extrawurst sein wollen?
Ein Verbot für Motorboote ist in der Nutzungsordnung für ein bestimmtes Gebiet (in Bayern fast ohne Ausnahmen!) festgelegt und braucht hierfür nicht einmal eine Beschilderung! Die Erlaubnis auf einer bestimmten Fläche nackt zu sein, ist kein Verbot für andere, sich dort ebenfalls aufzuhalten! Dies zur "Symbolik" der Beschilderung!
......ein Schild mit einem durchgestrichenen Hund steht, ........
Das Schild ist nur ein Hinweis auf eine bestehende Nutzungsordnung mit Hundeverbot!

 

Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Wäller » Sa 7. Okt 2023, 10:00

@Zett, @CL

Ich hatte das gestern schon mal incl. ausführlicher Begründung geschrieben, aber extra für Euch noch mal:
Ein Schild zeichnen und aufstellen, um damit irgend etwas zu verbieten, das kann jeder. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass das Schild auch rechtlich verbindlich ist - und nur dann könnte das Nicht-Befolgen des Schildes auch rechtliche Konsequenzen haben.

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Konrad R. » Sa 7. Okt 2023, 10:47

Zett hat geschrieben:Es geht hier nicht vordergründig um Rechtsgrundlagen, sondern um Symbolik.

Das hört sich schon anders an und dem wird auch niemand widersprechen. Das Schild appelliert an die Vernunft und Rücksichtnahme der Leute, aber die Mißachtung hat eben keine rechtlichen Konsequenzen und ist somit kein Verbotsschild im sonst allgemeinen Sinn, wie z.B. in der StVO.

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von riedfritz » Sa 7. Okt 2023, 11:08

auch ich bin nicht dagegen, solche Hinweise zu achten! Auch wenn die juristische Seite anders ist.

 
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Re: Wer ist gerne nackt unter Angezognen ...

Beitrag von Campingliesel » Sa 7. Okt 2023, 13:23

Das Schild ist nur ein Hinweis auf eine bestehende Nutzungsordnung mit Hundeverbot!


Ja und? was ändert diese Formulierung? Hunde sind in jedem Fall verboten. Punkt.

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