@ hajo
Eule hat geschrieben:
... Hajo, frage mal diesbezüglich bei einem Volljuristen nach, ob deine Auffassung wirklich durch den § 1631 d BGBG abgedeckt ist.
Mich interessiert kein Volljurist.
Das ist ein Problem für dich. Denn jedes Recht kennt Ausnahmen und Einschränkungen. Einige sogar eine Erweiterung. Es ist daher nicht möglich, einen Gesetzestext zu lesen und dann zu glauben, dass dieser Text so umgesetzt werden muss, wie du diesen Text verstehst.
Die Rechtsauffassung bezüglich der Beschneidung ist meiner unmaßgeblichen Meinung nach - wie du ja nicht nachlässt wortreich zu betonen (obwohl sie nach Art 5 GG eigentlich sogar für so ein minderwertiges Wesen wie mich garantiert sein sollte) unzulässig und falsch.
Erstzens kennt das bundesdeutsche Recht keine minderwertigen Wesen, höchstens ein minderjähriges. Zweitens kann eine Bestimmung des GG durch eine Spezialvorschrift eingeschränkt werden. Normkollisionen sind innerhalb einer jeder Rechtsordnung nichts ungewöhnliches und das was für dich wie eine Normkollision aussieht muss nicht unbedingt eine sein.
Ich vermute - eure Nähe liegt näher an einer mir fremden Auffassung von Rechtsstaat ...
Es kann ehr sein, dass wir uns mit der Systematik der Rechtsordnung besser auskennen. Ich hoffe, dass zwischen uns kein Dissens bezüglich der Auffassung von einem Rechtsstaat besteht.
Du hast Recht!
Wie seit Anbeginn der Zeiten...
Hajo, es geht hier nicht ums Recht-Haben. Ich habe ja schon mehrmals gesagt, dass ich deine Meinung verstehe und ich deine Meinung als deine Meinung akzeptiere. Nur sobald in der Meinungsbegründung eine unzutreffende Rechtsbegründung auftaucht, korrigiere ich diese fehlerhafte Rechtsbegründung, nicht jedoch die Meinung als solche. Du solltest also diese beiden Faktoren trennen und sie als solche wahrnehmen.
@ Kantianer
Zugegeben, es ist schon grenzwertig, Diskussionen, über das Rasieren des Intimbereiches sowie über Tattoos oder Piercings an allen nur möglichen Stellen, zu führen.
Hier stimme ich dir zu. Das Thema ist grenzwertig, dennoch sehr wichtig. Es sollte halt nur sachlich geführt werden.