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Nackt im Garten

BeitragVerfasst: So 30. Mai 2021, 23:00
von Tomnude
Was für ein schöner Tag heute. Das erste Mal in diesem Jahr nackt im Garten.....herrlich :D

Re: Nackt im Garten

BeitragVerfasst: So 30. Mai 2021, 23:27
von saunafan60
schade, da wäre ich gerne dabei gewesen

Re: Nackt im Garten

BeitragVerfasst: Mo 31. Mai 2021, 05:47
von ad peter
Tomnude hat geschrieben:Was für ein schöner Tag heute. Das erste Mal in diesem Jahr nackt im Garten.....herrlich :D
Ich war schon Anf. Februar nackt im Garten/auf Terrasse. Wenn gerade kein Wind ist und die Sonne scheint, ist es warm genug, dass man schon sitzen kann. :D

Re: Nackt im Garten

BeitragVerfasst: Mo 31. Mai 2021, 06:09
von Klausi60
Toll wenn es in deinem Garten möglich ist.
Bei uns leider alles einsehbar, da ist draußen kein Nackt sein möglich.
Hoffe du kannst es noch oft genießen. Vielleicht auch mal mit Freunden , Bekannten zusammen,
Gruß Klaus

Re: Nackt im Garten

BeitragVerfasst: Mo 31. Mai 2021, 06:27
von harryster
Nackt im Haus , Hof und Garten ist auch bei mir möglich. Meine Nachbarn und Hausbewohner kennen mich so. Wer mich im Sommer besucht findet mich im Garten Nackt an und ich bleibe nackt.

Re: Nackt im Garten

BeitragVerfasst: Mo 31. Mai 2021, 11:18
von Mandragora
Gestern war ich tagsüber die ganze Zeit nackt zu Hause, das Wetter lud ja dazu ein.
Abends wurde mir etwas kühl, obwohl es eigentlich noch nicht kalt war, also zog ich mich komplett an.
Als ich dann nochmal zum Kompost in den Garten musste, ging mir durch den Kopf: „Was sollen die Nachbarn denken, wenn die dich so hier sehen?“

Re: Nackt im Garten

BeitragVerfasst: Mo 31. Mai 2021, 18:19
von regenmacher
Bezüglich der Nachbarn kann es hilfreich sein, kurz einmal die Position eines Nackt-Gegners einzunehmen und die eigene Nacktheit mit gegnerischen Augen zu sehen.

Gegnerisch - das war wohl auch die Position eines CSU-Abgeorneten, der vom wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages die Frage untersuche ließ, wie man gegen Nackte im nachbarschaftlichen Garten vorgehen kann. Sozusagen: Welche rechtlichen Möglichkeiten und "Tricks" es dafür geben könnte. Der wissenschaftliche Dienst hat dazu eine kurze gutachterliche Ausarbeitung zusammengestellt. Sie ist auch für den juristischen Laien (also selbst mir) verständlich. Darin kommt der wissenschaftliche Dienst zu dem Schluß, dass es keinerlei Möglichkeiten gibt gegen Nackte im nachbarschaftlichen Garten vorzugehen. Der CSU-Abgeordnete, dessen Namen ich hier nicht erwähne, war verständlicherweise enttäuscht.

Die Ausarbeitung ist öffentlich erreichbar unter :
https://www.bundestag.de/resource/blob/412710/afd60f74df8791224c66c40fbdb52ff3/wf-vii-g-178-05-pdf-data.pdf

(Es lohnt sich, das Schriftstück herunterzuladen und - im Falle von Problemen - zur Sicherheit griffbereit zu haben)

alle grüße
michael regenmacher
.

Re: Nackt im Garten

BeitragVerfasst: Di 1. Jun 2021, 00:32
von Eule
@ Regenmacher
Herzlichen Dank für deinen Hinweis. Es war auch schön mal wieder etwas von dir zu hören. :D

Re: Nackt im Garten

BeitragVerfasst: Di 1. Jun 2021, 10:31
von ynda
Komme grad vom Kaffee trinken draußen im Garten, ohne alles natürlich, also ich ohne alles, aber der Kaffee auch.
Ist herrlich sich früh morgens schon die Sonne auf den Balg scheinen zu lassen.
Auch den Winter über bin ich immer früh morgens, wenn der Kaffee durch läuft, mal ein paar Minuten draußen gewesen.
Zum durch lüften sozusagen ;)
Wünsche euch allen einen schönen friedlichen Tag :)

Re: Nackt im Garten

BeitragVerfasst: Di 1. Jun 2021, 23:39
von Hans H.
@Regenmacher:
Auch von mir vielen Dank für diesen Link!
Kurz vor Schluss kommt ein Abschnitt, der mir besonders gefällt, weil ja manche Menschen behaupten, dass der Anblick anderen, oft werden dabei Kinder genannt, schaden könnte:
Daneben müssen die betroffenen Interessen, also hier die Interessen des Nacktbadenden und die des dadurch Gestörten abgewogen werden. Damit ist auch die Intimsphäre des Nacktbadenden, als Teil seines allg. Persönlichkeitsrechts, von erheblicher Bedeutung. Im Ergebnis kommt es auch hier wieder auf den Einzellfall an. Im Regelfall wird eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht vorliegen. Ebensowenig wird man in der Regel von einer Beeinträchtigung oder gar einer Verletzung der Gesundheit allein aufgrund des Anblicks Nacktbadender auf dem benachbarten Grundstück ausgehen können.