hajo hat geschrieben:Ich kenn die Möglichkeiten auch nicht. Stamme jedoch nicht aus Chemnitz, bin jedoch gelegentlich dort.
Kann oder "darf" man dort nackt joggen (Thema hier)?
Wie das eben mit dem "darf" so ist. Ich bezeichne es als "innerhalb der Grenze des Zulässigen". Wenn klar zu erkennen ist, dass es sich dabei um eine gesundheitsfördernde sportliche Angelegenheit handelt, dürfte es sich kaum um "groben Unfug" handeln - außer es ist direkt in der Stadt. "Grober Unfug" ist nach meinen Recherchen der Vorgängerparagraf von "Belästigung der Allgemeinheit", wurde 1972 mit der bundesdeutschen Strafrechtsreform von einem Straftatsparagrafen in eine Ordnungswidrigkeit umgewandelt, mit anderem Text versehen inhaltlich aber wohl noch so verstanden. Den genauen Text von 118 OWiG kann man sich ja ergoogeln, ist ziemlich schwammig formuliert.
Da ich in den 16 Jahren, die ich nackt jogge, schon mehrfach mit Ordnungskräften und einmal mit der Polizei gesprochen habe, gehe ich
davon aus, dass es auch künftig keinen Ärger gibt.
Also nackt joggen können tut man in meinem Laufgebiet, dem Limbacher Teichgebiet (quasi angrenzend an Chemnitz), auf alle Fälle, und das auch mit hoher Wahrscheinlichkeit, ohne Ärger zu bekommen, wenn man sich zu benehmen weiß, wenn man nicht zusätzlich zum Nacktjoggen noch provozierend auftritt oder sich sonstig abnorm verhält.
Das Gebiet als "FKK" oder ähnlich zu kennzeichnen, habe ich beantragt, weiß aber noch nicht, ob das etwas wird.