Schon interessant womit du dich alles gut auszukennen scheinst, scheinst wohlgemerkt!
Allein die Tatsache, das Frau Ruland sich mehrmals vom Playboy ablichten ließ, zeigt dass sie sehr genau wusste
auf was sie sich einließ.
scilla hat geschrieben:Arbeitsverträge sind jedoch vorgedruckt und juristisch so formuliert,
daß der Arbeitnehmer nach der Unterschrift gefic... werden kann
Da möchte ich als sicher vermuten, dass der Vertrag mit dem Playboy kein Arbeitsvertrag war und auch nicht
handgeschrieben. Eher vermute ich, die Verträge vom PB mit Schauspielerinnen, Sportlerinnen etc sind durchaus
individuell, da ja diese Personen durchaus einen Manager haben, der sich auch um solche Sachen kümmert.
Und selbst wenn es ein vorgedruckter Vertrag ist, besteht immer noch die Möglichkeit ihn vor der Unterschrift zu
lesen und im Zweifel auf eine Änderung zu bestehen.
Der feine Unterschied ist der, ein Arbeitnehmer möchte die Arbeit, womöglich unbedingt weil er Arbeitslos ist!
Eine angehende oder auch schon bekannte Schauspielerin oder Sportlerin wird eher vom Playboy umworben,
weil die schon mit dem Namen allein am Kiosk erfolgreich sind. Die können es sich nicht leisten ihre Modelle
zu verarschen.