Aktuelle Zeit: Sa 27. Apr 2024, 21:47

FKK-Freunde.info

Das deutsche FKK-Forum

Was bedeutet der Begriff "sittlich" in Verbindung mit FKK ?

Alles rund um das Thema FKK
 
Beiträge: 5420
Registriert: 08.07.2009
Geschlecht: Männlich ♂

Re: Was bedeutet der Begriff "sittlich" in Verbindung mit FK

Beitrag von Eule » Fr 28. Jul 2023, 17:42

Das Wort "sittlich" bedeutet in Verbindung mit der FKK, sich so zu verhalten, wie man sich auch außerhalb der FKK verhält.

Benutzeravatar
 
Beiträge: 597
Registriert: 04.10.2003
Wohnort: 53498 Bad Breisig
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 70

Re: Was bedeutet der Begriff "sittlich" in Verbindung mit FK

Beitrag von regenmacher » Sa 29. Jul 2023, 00:20

Eule hat geschrieben:Das Wort "sittlich" bedeutet in Verbindung mit der FKK, sich so zu verhalten, wie man sich auch außerhalb der FKK verhält.
Natürlich. Ein FKK-Bereich ist also kein gesetzesfreier Raum. Die Norm, von der in einem der vorhergehenden Posts "die Schreibe" ist, ist definiert durch die aktuellen Gesetze. Also: Auf einem FKK-Gelände schlägt man sich nicht gegenseitig die Köpfe ein. Diebstahl ist auch nicht erlaubt. Vergleichbares gilt für weitere Straftaten, die ich hier in ihrer ganzen Fülle nicht aufzählen kann. Ja, dazu gehört natürlich auch u.a. das gültige Sexualstrafrecht.

.

 
Beiträge: 777
Registriert: 12.05.2023
Wohnort: Im Norden wo sonst
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 45

Re: Was bedeutet der Begriff "sittlich" in Verbindung mit FK

Beitrag von Standmixer » Sa 29. Jul 2023, 06:58

Insbesondere bezüglich des Paragraphen § 184 von wegen Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen wurde dies in der Kristalltherme Ludwigsfelde durch die Betreiber zwar mittels Aushängen bekanntgegeben (Handyverbot), aber durch Mitarbeiter, trotzdem ich darauf aufmerksam machte, nicht durchgesetzt.

Benutzeravatar
 
Beiträge: 597
Registriert: 04.10.2003
Wohnort: 53498 Bad Breisig
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 70

Re: Was bedeutet der Begriff "sittlich" in Verbindung mit FK

Beitrag von regenmacher » Sa 29. Jul 2023, 10:04

@Standmixer
§ 184(k) des Strafgesetzbuches – auf den du dich bezieht – ist im Falle der Kristallterme hier nicht anwendbar. Lese bitte den 1. Abschnitt des Paragraphen noch einmal durch, an dessen Ende es heißt „ ... soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind“. Diese Bedingung ist in der Kristallterme nicht erfüllt.

Aber abgesehen davon gibt es natürlich das „Recht am eigenen Bild“ – als wichtiger Bestandteil der informellen Selbstbestimmung. Das Kunsterhebungsgesetz regelt allerdings nur die Verbreitung und nicht die Anfertigung von Bildern. Das hat der Gesetzgeber insoweit vor 2 Jahrzehnten korrigiert, als das durch den § 201a StGB ein ergänzender Straftatbestand eingeführt wurde, der im höchstpersönlichen Lebensbereichs bereits die Anfertigung von Fotos unter Strafe stellt. Und hier liegt nun eine Schwierigkeit, denn die Kristallterme gehört nicht zum höchstpersönlichen Lebensbereich (Beispiele für höchstpersönliche Lebensbereiche: Bad, Toilette. Die Toiletten in den Kristalltermen gehören also zum höchst-persönlichen Lebensbereich - dort ist also auch bereits die Anfertigung von Fotos strafbar)

Es verbleibt das vom Betreiber ausgesprochene „Handyverbot“ für die gesamte Kristallterme – was rechtlich vermutlich zur Hausordnung gehört, die der Betreiber weitestgehend nach eigenen Gutdünken aufstellen darf. Das Verbot bezieht sich nicht auf das Strafrecht.

Was also ist zu tun ?
Wenn Mitarbeiter der Kristallterme nicht auf deine Bemerkung reagieren und dir gegenüber auch keine Begründung für die fehlende Reaktion gegeben wird, würde ich dich bitten, dich an deren Vorgesetzte zu wenden. Sei ziemlich sicher - dass es dann eine Reaktion geben wird. Nicht wegen des Strafrechtes, sondern wegen eines verständlichen Eigeninteresses der Betreiber, möglichst viele zahlende Gäste zu haben, damit genug Geld reinkommt. Das wird wohl der eigentliche Grund für das allgemeine Handyverbot in der Kristallterme sein.

.

 
Beiträge: 96
Registriert: 14.03.2015
Wohnort: Landkreis Aachen
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 48

Re: Was bedeutet der Begriff "sittlich" in Verbindung mit FK

Beitrag von FKK Bader » Sa 29. Jul 2023, 18:47

Am schlimmsten sind selbsternannte Sittenwächter, die es sich anmaßen ihre Mitmenschen zu bevormunden und meinen ihnen vorschreiben zu dürfen was sie zu tun und zu lassen haben. In einigen stockkonserativen Katholikenlöchern des Rheinlandes muß man sich von solchen Personen sogar belehren lassen, das man Leberkäs nicht essen kann und der Verkauf verboten gehört.
Einen ältere Mann störte sich in der Schwimmbaddusche an mehreren Jungen mit freiliegender Eichel und forderte sie auf, ihre Vorhäute wieder vorzuziehen. Dumm nur, Vorhäute die abgeschnitten sind, können nicht mehr vorgezogen werden.

Ein absolutes No Go, Warnwestenträger mit der Aufschrift "Scharia Polizei", als diese auftauchten war die Empörung entsprechend.

Benutzeravatar
 
Beiträge: 597
Registriert: 04.10.2003
Wohnort: 53498 Bad Breisig
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 70

Re: Was bedeutet der Begriff "sittlich" in Verbindung mit FK

Beitrag von regenmacher » Sa 29. Jul 2023, 20:55

FKK Bader hat geschrieben:Am schlimmsten sind selbsternannte Sittenwächter, die es sich anmaßen ihre Mitmenschen zu bevormunden und meinen ihnen vorschreiben zu dürfen was sie zu tun und zu lassen haben.
Was soll hier „Sittenwächter“ heißen. Wie soll man „Sitte“ messen - und (bei Verstößen dagegen) Ahndung ableiten. Letztendlich geschieht das durch die Gesetzgebung, die festlegt, was verboten und was – im Umkehrschluss – erlaubt ist. Gegen „Sitten-Wächter“ ist also nichts einzuwenden, wenn es „Gesetzes-Wächter“ sind.
„Gesetzes-Wächter“ setzten sich für die Gesetze ein – die bekanntlich ausdrücklich die Ausübung der FKK ermöglichen. Somit sind „Sittenwächter“ fast schon Förderer der FKK. Es kann also – im Sinne der FKK – nicht genug „Sittenwächter“ geben.

FKK Bader hat geschrieben:Ein absolutes No Go, Warnwestenträger mit der Aufschrift "Scharia Polizei", als diese auftauchten war die Empörung entsprechend.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die vorhergehenden Verurteilungen wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot nach § 3 Abs 1, § 28 Versammlungsgesetz (VersG) bzw. Beihilfen hierzu (Beschl. v. 29.04.2020, Az. 3 StR 547/19) letztinstanzlich für rechtskräftig erklärt. Die Sache ist somit schon lange erledigt. Einer Aufregung bedarf es also nicht. Nur Anhänger der streng rechtsradikale Szene halten die damaligen Vorfälle (verursacht von einer Hanvoll verwirrter Personen) noch hoch - entweder weil sie nicht lesen können/wollen oder weil es aus ihrer Sicht für die eigene Sache förderlich ist.

Also - wenn man auf jeden, der da eigene Vorstellungen davon hat, was unter "Sittlichkeit" zu verstehen ist, hört, dann landet man - bei Miliarden von Menschen und somit Miliarden Ansichten von dem, was "sittlich ist" - schnell im Chaos.

-

Benutzeravatar
 
Beiträge: 869
Registriert: 23.07.2014
Wohnort: Gelsenkirchen
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 70

Re: Was bedeutet der Begriff "sittlich" in Verbindung mit FK

Beitrag von BOeinNackter » Do 3. Aug 2023, 14:15

Sei stets wie das Veilchen im Moose,
So sittsam, bescheiden und rein,
und nicht wie die stolze Rose,
die stets bewundert will sein.

Sittsam ist man, wenn man sich an die Sitten hält und hier wird einem Mädchen erklärt, wie sich eine anständige Frau verhält.
Natürlich gab es auch die Rosen unter den Frauen, aber die wurden und werden weniger geachtet,
vielleicht aber bewundert und begehrt. Mancher Frau wurde und wird auch zugestanden, stolz und anspruchsvoll zu sein, weil sie aus einer edlen Familie stammt und mit einem wohlhabenden, hochgeachteten Mann verheiratet war.
Frauen, die selbst Karriere machen, wurden lange deutlich weniger geachtet, vielleicht weil sie gegen die Stte verstießen, das Frauen bescheiden sein sollen.
Das Sitte etwas ist, das sehr unterschiedlich aussehen kann, kennt man aus der „Fledermaus“ von Strauß, in dem es in einem Lied eines Prinzen Orlowski heißt:

„Das ist bei mir so Sitte, Chacun à son goût,“ Jeder nach seinem Geschmack.

Darin erklärt er auch ganz ungeniert, dass er anderen nicht das gleiche Recht zugesteht, wie sich selbst.

Um Sitte ging es auch den Aufklärern, die Moral und Sitte frei von religiösen Glaubensinhalten begründen wollten. Der kategorische Imperativ ist das Beispiel für solche Versuche. Er überlässt ja den Handelnden, über die Sittlichkeit ihres Handelns zu befinden.
Daraus wurden tatsächlich Sittengesetze entwickelt und versucht, sie allgemeinverbindlich durchzusetzen, was auch immer wieder gelang.

Merkwürdigerweise wurde in der katholischen Kirche ein Sittengesetz entwickelt, dass sich auf sog. Naturrecht und weniger auf theologischen Gründen aufbaut. Da haben sie wieder versucht, weltliche Philosphie und Religion in Einklang zu bringen.

Sitte meint auch Verhaltensweisen, die in einer Gesellschaft, einer gesellschaftlichen Klasse oder einer Berufsgruppe allgemein für angemessen gehalten werden. Man hält sich nach Benimmregeln, wie bei Knigge, kleidet sich ordentlich usw.

Sittenlosigeiten oder unsittliches Verhalten, damit ist meist etwas aus dem Bereich der Sexualität gemeint. Wozu natürlich auch die anständige Kleidung gehörte.
Bei Sittenstrolchen, die sich sittlicher Vergehen schuldig gemacht hatten, kam schon das Strafrecht ins Spiel. Der Begriff Sitte kommt heute in Gesetzen kaum noch vor. Wir kennen heute das öffentliche Ärgernis oder den Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
Immerhin gibt es noch den Verstoß gegen die guten Sitten im BGB. Ein Vertrag, dessen Zustandekommen oder dessen Form und Inhalt gegen die guten Sitten verstößt, ann für nichtig erklärt werden.

In Bezug auf FKK, also auf öffentliche Nacktheit, wird das Wort Sitte oder Unsittlichkeit also unter der Schwelle von sexuellen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten benutzt. Klarist, dass gemeint ist, dass man so nicht handeln sollte.

Da wir keine ewigen göttlichen Gesetze, keine Herrscher von Gottes Gnaden oder ein irgendwie naturgegebenes Recht haben, sondern in einer Demokratie leben, kann sich die Auffassung unserer Gerichte oder unserer Gesetzgeber*innen verändern und es ist möglich den Prozess zu beeinflussen. Nacktwanderer haben schon viel für eine Veränderung der Sitten erreicht und die Sitten und Gepflogenheiten gehen meist den Gesetzen voraus.
Auch unter Naturist*innen können unterschiedliche Sitten gelten. Auch die haben keine ewige Gültigkeit.

Benutzeravatar
 
Beiträge: 4096
Registriert: 27.07.2010
Wohnort: 25541 Brunsbüttel
Geschlecht: Männlich ♂
Skype: einfach mal fragen

Re: Was bedeutet der Begriff "sittlich" in Verbindung mit FK

Beitrag von ynda » Fr 4. Aug 2023, 00:17

BOeinNackter hat geschrieben:Da wir keine ewigen göttlichen Gesetze, keine Herrscher von Gottes Gnaden .....

Haben wir nicht :o
Ich hatte hier so manches mal einen anderen Eindruck, auch dass manche Deutung für alle Zeit in Stein gemeiselt
und wortreich gehütet wird :? :roll:
;) :D :lol:

 

Re: Was bedeutet der Begriff "sittlich" in Verbindung mit FK

Beitrag von Hannes » Fr 4. Aug 2023, 00:35

@BOeinNackter

Vielen Dank für den fundierten Beitrag!! :)

Vorherige

Zurück zu FKK Allgemein

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 163 Gäste