Bummler hat geschrieben:Müsste das nicht "...die Reklamierenden..." heißen?
Ja, das wäre korrekt. Aber das ist nebensächlich und Rechtschreibfehler sowie grammatikalische Fehler finde ich hier in mehr als 90% der Beiträge, wenn ich genauer hinschaue...
Es gab sehr interessante und diskussionswürdige Gedanken in diesem Thread, aber die Diskussion wurde durch das Trollverhalten einiger User sofort zerstört. Nur wenige haben diese durchaus sinnvolle Diskussion sachlich weitergeführt.
Ich möchte gleich zu Beginn betonen, dass ich mit meiner Meinung voll hinter
BOeinNackter stehe und auch die Aussagen von
Regenmacher voll unterstütze.
CHICO hat geschrieben:„Unsere, auf jeden Fall meine Basis für Nacktheit in der Öffentlichkeit einzutreten und es selber zu praktizieren, ist und soll immer der Art. 2 – GG sein. Auf diese Formulierung als Lebensorientierung – Freiheit und Toleranz zu garantieren - können wir sicher auch im internationalen Vergleich sehr stolz sein.“
Regenmacher hat in diesem Zusammenhang bereits auf die Einschränkung hingewiesen, die sich aus der Formulierung "soweit sie nicht Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt" ergibt.
Was sind die Rechte anderer? Was ist das Sittengesetz (das nirgendwo als geschriebener Text existiert)?
- Es wurde zum Beispiel im Rechtswesen argumentiert, dass man die Rechte anderer verletzt, wenn man ihr Schamgefühl verletzt. Es wurde gesagt, dass man das Schamgefühl anderer verletzen könne, wenn man sich nackt an Orten zeige, an denen die Allgemeinheit Nacktheit nicht erwarte. Es gab sogar ein Urteil, in dem das Wort "Ekel" in diesem Zusammenhang fiel.
- Wo sind Freiheit und Toleranz gewährleistet, solange diese Auslegung stellenweise noch Rechtskraft erlangen kann?
- Das Sittengesetz orientiert sich glücklicherweise nicht mehr an den Auffassungen konservativer kirchlicher Kreise, sondern trägt dem gesellschaftlichen Wandel auch in der Rechtsprechung Rechnung. Ein Verstoß gegen das "Sittengesetz" liegt demnach dann vor, wenn etwas eindeutig gegen das sittliche Empfinden der Gesellschaft verstößt. Dieses sittliche Empfinden ist uns keineswegs angeboren. (Das muss man erwähnen, denn es gibt durchaus auch einen angeborenen Instinkt des Ekels, z.B. bei Kindern vor Spinnen, und das hat in der Evolution gute Gründe gehabt). Moralisches Empfinden hingegen wird erst durch Erziehung und Vorleben in der Jugend geprägt. Deshalb ist es in den verschiedenen Gesellschaftsformen - nicht nur heute rund um den Globus, sondern auch historisch gesehen - so extrem unterschiedlich.
- Aber gerade das macht es so kritisch, dass Art. 2 GG das "Sittengesetz" überhaupt erwähnt.
- Das macht die Rechtsauslegung unberechenbar!
- Art. 2 GG ist daher eine recht unsichere Grundlage für Nacktheit in der Öffentlichkeit.Aber es ist dennoch richtig, dass man sich dafür auf Art. 2 GG berufen kann und unbedingt berufen sollte.Es muss immer wieder deutlich gemacht werden, dass Schamprobleme einzelner Menschen nicht ausschlaggebend dafür sein dürfen, andere in ihren Rechten einzuschränken. Denn wo endet diese Einschränkung, wenn immer mehr Menschen aus anderen Kulturkreisen in unser Land kommen und dann vorschnell irgendwelche Einschränkungen eingeführt werden, um deren Schamgefühl nicht zu verletzen? Dafür gibt es ja Beispiele wie die Bekleidungsvorschriften für Mädchen, die manche Schulen eingeführt haben. Wenn man die angebliche Möglichkeit, das Schamgefühl anderer zu verletzen, als Argument gegen Nacktheit im Sinne des oben zitierten Teilsatzes aus Art. 2 - GG anführt, dann besteht wirklich die Gefahr, dass der nächste es für strengere Vorschriften "aus Rücksicht auf zugewanderte fremde Kulturen" heranzieht.
Deshalb bin ich in dieser Diskussion etwas "zwiegespalten", was Art. 2 GG als die genannte Grundlage angeht. Ich würde es sehr begrüßen, wenn man mit dieser Grundlage das gewünschte Recht auf freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit durchsetzen könnte, aber ich halte diese Grundlage aus den oben genannten Gründen für unsicher und "wackelig". (Wackelig wegen der sehr unterschiedlichen Interpretationen von Mensch zu Mensch, selbst bei Juristen).
Andererseits ist die Begründung für den o.g. Antrag von BOeinNackter für mich nachvollziehbar. Die Aussage im Eingangsbeitrag: "... versteht die breite Gesellschaft unter FKK eigentlich nur Nacktsein bei bestimmten Gelegenheiten und in bestimmten Räumlichkeiten." ist zwar richtig, aber ich sehe darin keinen wirklich greifbaren Grund gegen den Antrag. Auch wenn es heute weitgehend keine "Kultur" im alten Sinne mehr ist, so liegt hier doch der Ursprung. Und wie schon (in anderen Beiträgen) gesagt, würde es sich sicherlich positiv auf das Anliegen einer breiteren Anerkennung des Naturismus oder Nudismus (egal, wer welches Wort bevorzugt) auswirken.
Soweit meine Gedanken zum Thema.
Trotzdem möchte ich noch ein paar Worte zu der aus dem Ruder gelaufenen Diskussion sagen.
Zunächst zum Grundsatz: Wenn eine Diskussion so aus dem Ruder läuft, dann liegt das in der Regel immer an beiden Seiten. Dabei sollte jeder auch an seine Außenwirkung denken.
CHICO hat geschrieben:Solche Formulierungen - „Noch nicht einmal ignorieren!“ - gehören unzweifelhaft in den Bereich literarisch anspruchsvollerer Texte, als sie den Reklamierenden hier üblicherweise gewohnt sind. Diesen empfehle ich „einfach ignorieren!!!“
Das ist richtig, wenn das Zitat
einmal gebracht wird. Wie oft hat Herbert Wehner diese Formulierung verwendet? Meines Wissens nur einmal. Die ständige Wiederholung ist nicht literarisch anspruchsvoll - ich erspare mir ein " sondern ...".
CHICO hat geschrieben:Den nachstehenden Text haben ausschließlich Autoren erhalten, die ihre Beiträge mit Äußerungen „geschmückt“ haben, die mich beleidigenden sollten.
Das sehe ich nicht so. Es waren zwar einige etwas schärfere Formulierungen dabei - und die haben wir hier in den Diskussionen ja ständig - aber es war bei weitem nicht alles beleidigend. Natürlich: Die Beiträge zu Beginn von Xymos waren nichts anderes als Troll-Beiträge und überflüssig - ich verstehe manche nicht, die sich dem angeschlossen haben.
CHICO hat geschrieben:Belehrungen teile ich auch nicht aus. Was ich schreibe ist jeweils meine Meinung; ...
Leider klingen die Formulierungen manchmal anders. Entscheidend ist nicht, was der "Sender" meint, sondern wie es beim "Empfänger" ankommt. Wenn es von einigen als belehrend empfunden wird, sollte der "Sender" über seine Formulierungen nachdenken, z.B. überlegen, woran es liegt - aber das ist ein Grundproblem dieses Forums, das für viele gilt.
Wenn ich dann aber auch solche Aussagen lese:
CHICO hat geschrieben:Zu geringer Intellekt um meine Aussagen zu korrigieren.
Ist das etwa nicht beleidigend?
Also: Wenn man sich auf allen Seiten bemüht, sachlich zu bleiben und auf solche Formulierungen verzichtet, die von manchen als überheblich oder belehrend empfunden werden - und auch die anderen nicht gleich derartig unsachlich werden (wie an einigen Stellen geschehen) - kann ein solches Thema durchaus zu einer interessanten Diskussion führen.