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Die Basis für Nacktheit im öffentlichen Raum

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Re: Die Basis für Nacktheit im öffentlichen Raum

Beitrag von CHICO » Do 10. Aug 2023, 07:08

@ Hans H.

Wenn ich auf Art. 2 GG hingewiesen habe und darauf eine Diskussion beginnt, muss von allen erwartet werden, dass sie den Artikel 2 auch kennen. Sonst sollte man schweigen oder einen Leseversuch starten. Inhaltlich habe ich den fraglichen Artikel mit den Worten „Freiheit und Toleranz“ zitiert, die dort nur sinngemäß vorkommen. Das dort mehr steht, ist keine besondere Entdeckung von Regenmacher und Anderen.

Absolute Rechtssicherheit im Sinne von subjektiven Erwartungen von Urteilen in Gerichtsverfahren gibt es nicht und ist landläufig bekannt. Urteile werden von Menschen getroffen und Menschen urteilen fehlerhaft und über die Zeit hin unterschiedlich.

Meine Formulierungen klingen nicht nach „Wahrheitsverkündigungen“; aber schon nach sehr überzeugten Meinungen. Empfänger von Aussagen sollten schon in diesem Sinn differenzieren können; oder nachfragen.

Auf konkrete wiederholte Beleidigungen erlaube ich mir auch schon einmal so zu antworten: „Zu geringer Intellekt um meine Aussagen zu korrigieren.“

@„Also: Wenn man sich auf allen Seiten bemüht, sachlich zu bleiben ………………..- kann ein solches Thema durchaus zu einer interessanten Diskussion führen.“ Nicht in diesem Forum!

 
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Re: Die Basis für Nacktheit im öffentlichen Raum

Beitrag von CHICO » Do 10. Aug 2023, 07:20

@Hans H.

Noch einmal zum Thema „Wahrheiten und Meinungen“ zitiere aus meinem Eingangsstatement:

1. „Gerne überlegte Kommentare ohne persönliche Beleidigungen.“
2. „Ich sehe das sehr skeptisch.“
3. „Aus meiner Sicht sieht… „
4. „Ich meine, die Bemühungen….“
5. Usw.
Das liest sich ganz anders als viele der Beiträge ohne Überlegungen und ersatzweise dafür mit Beschimpfungen!

 
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Re: Die Basis für Nacktheit im öffentlichen Raum

Beitrag von CHICO » Do 10. Aug 2023, 09:58

@ Hans H.

Dieser Aussage stimme ich voll zu: „Und wie schon (in anderen Beiträgen) gesagt, würde es sich sicherlich positiv auf das Anliegen einer breiteren Anerkennung des Naturismus oder Nudismus (egal, wer welches Wort bevorzugt) auswirken.“

So habe ich auch das Thema weiter im o. e. Verein diskutiert. Der Zweck heiligt das Mittel! Aber es besteht die Gefahr, sich mit dem fraglichen Antrag lächerlich zu machen, wenn dort erkannt wird, dass die „Freikörperkultur“ tatsächlich in der gegenwärtigen deutschen Gesellschaft nicht oder kaum mehr bedeutet, als an bestimmten Plätzen und Räumlichkeiten, nackt sein zu wollen.

Das ist keine auszuzeichnende Kultur als „Weltkulturerbe“. Der Anspruch, wie erwähnt, nackt sein zu wollen, ist sehr banal, wie schon Regenmacher formuliert hat. Hofft man auf „nützliche Idioten“ im Genehmigungsverfahren, wie solche Situation häufig charakterisiert wird?

 
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Re: Die Basis für Nacktheit im öffentlichen Raum

Beitrag von CHICO » Do 10. Aug 2023, 10:08

Es Passt und muss deshalb denen gezeigt werden, die in dieser Diskussion das Grundgesetz diskreditieren wollten. Aus der FAZ von heute:

Rache für Weimar
Von JASPER VON ALTENBOCKUM (Text), MARIA IRL (Fotos)
Das Alte Schloss auf der Herreninsel

10. August 2023 · Vor 75 Jahren entstand nach Holocaust und Weltkrieg ein erster Verfassungsentwurf für das zerstörte Deutschland. In der Idylle von Herrenchiemsee spielte Widerstand oder Mitläufertum aber keine Rolle.
Nur wenige Tage nach dem Ende des Verfassungskonvents auf Herrenchiemsee bekam Carlo Schmid am 31. August 1948 einen Brief von Kurt Hiller. Schmid war Justizminister von Württemberg-Hohenzollern, SPD-Politiker, später Bundestagsvizepräsident und einer der Platzhirsche des Konvents. Hiller war Schriftsteller, Autor der „Weltbühne“ und focht in der Weimarer Republik für die Rechte der Homosexuellen. Er wurde nach 1933 verhaftet, in ein KZ gesperrt und misshandelt. Ihm gelang aber die Flucht ins Ausland. Jetzt, im Londoner Exil, war er hocherfreut. Der Konvent hatte gerade ein Zitat aus einer Rede von ihm aus dem Jahr 1924 zum ersten Satz des Verfassungsentwurfs gemacht: „Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen.“
Weiter lesen in der FAZ

 
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Re: Die Basis für Nacktheit im öffentlichen Raum

Beitrag von CHICO » Do 10. Aug 2023, 13:13

Um mein Anliegen – Akzepttanz der Nacktheit im öffentlichen Raum - weiter deutlich zu machen, verweise ich hiermit: https://nudare-aude.com/wertvorstellung ... ichen_Raum
auf weitere Ausführungen von mir zu diesem Thema.

Ich empfehle sehr, sich umfangreich mit dem Inhalt der Website: https://nudare-aude.com/ zu beschäftigen, wenn anspruchsvolleres Interesse an dem Thema „Nacktheit“ unter verschiedensten Aspekten besteht.

 
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Re: Die Basis für Nacktheit im öffentlichen Raum

Beitrag von CHICO » Do 10. Aug 2023, 15:00

@Hans H. und Bummler

Wenn kritisiert wir, kann es auch eine Antwort geben:
„…. als sie den Reklamierenden hier üblicherweise gewohnt sind.“ Es geht hier um den sogenannten „Wemfall“, dem Dativ. Also „wem“ sind sie gewohnt? „den“ Reklamierenden.

Und das ist die Regel:
Im Dativ verändert sich nicht nur der Artikel. Die meisten Nomen erhalten im Plural zusätzlich die Endung -n. Ausnahme: Nomen, die im Plural ohnehin auf -n oder auf -s enden, erhalten kein zusätzliches -n.

 
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Re: Die Basis für Nacktheit im öffentlichen Raum

Beitrag von Arko » Do 10. Aug 2023, 15:10

Es geht aber in dem Satz um die Reklamierenden, die etwas gewohnt sind ober eben nicht.
Ergo sind die Reklamierenden das Subjekt in dem Satz und der Dativ ist dementsprechend falsch an der Stelle.

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Re: Die Basis für Nacktheit im öffentlichen Raum

Beitrag von Bummler » Do 10. Aug 2023, 16:06

@Chico

aus deinem Link:
Nackte im passenden Umfeld verletzen weder die Rechte anderer noch verstoßen sie gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz.



Soweit die Theorie.

Und die Praxis:
Und so wurde ein Ordnungsgeld von 150 Euro verhängt, gegen das Siegfried nun vor Gericht kämpfte.

Der Richter nahm dem Wandersmann das Versprechen ab, dort nie wieder im Adamskostüm aufzukreuzen und stellte das Verfahren ein.

https://www.tag24.de/justiz/gerichtspro ... ht-2912174

s.a. Thread "Hier spricht die Polizei"

Sorry, aber ich bin in bezug auf das gesellschaftliche Ideal desillusioniert.

 
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Re: Die Basis für Nacktheit im öffentlichen Raum

Beitrag von CHICO » Do 10. Aug 2023, 16:54

Antwort ganz einfach: Ich habe weiter oben gegenüber Hans H. ganz deutlich gemacht, dass es eben in solchen Fällen keine Rechtssicherheit gibt. In anderen Fällen selbstverständlich auch nicht. Wer an Rechtssicherheit in diesem Sinn glaubt, ist lebensfremd! Ich habe selbst ein einschlägiges Verfahren hier vor dem Amtsgericht gewonnen. Das Amtsgericht hat den Bußgeldbescheid des Ordnungsamts zurückgewiesen.

Es aber auch eine Frage der Argumentation, wenn man in einem solchen Verfahren verwickelt ist!

Richter entscheiden fast ununterbrochen falsch und werden ggf. in der nächsten Instanz korrigiert.

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Re: Die Basis für Nacktheit im öffentlichen Raum

Beitrag von nordnackt » Do 10. Aug 2023, 17:46

Für die Behauptung im letzten Absatz möchte ich bitte einen belastbaren Nachweis sehen. Worauf beruht beispielsweise diese Erkenntnis, welche statistischen Werte liegen der Aussage zugrunde, welche Datengrundlage wurde herangezogen, für welche Instanzen gilt die Kritik und wie wird festgestellt, dass denn die letztinstanzliche Entscheidung (ggf. EuGH o.ä.) korrekt ist? Wie werden etwa Entscheidungen berücksichtigt, die nicht falsch, sondern im Meinungsstreit gleichfalls vertretbar sind? Was ist zum Beispiel mit geringfügigen Teilkorrekturen, beispielsweise bei Einziehungsentscheidungen im Strafrecht hinsichtlich der Höhe einer Nebenforderung, wenn doch die Entscheidung in der Sache rechtskräftig und nicht zurückverwiesen wird - überwiegt dann statistisch der Fehler oder gilt die Entscheidung als korrekt? Für welche Arten von Entscheidungen gilt die Behauptung - nur End- oder auch Zwischenentscheidungen? Wie liegt es bei verfahrenökonomischen Entscheidungen, die mit Zustimmung aller Beteiligten getroffen werden (Einstellungen, Vergleichsfeststellungen)?

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