@ Hans H.
Wenn ich auf Art. 2 GG hingewiesen habe und darauf eine Diskussion beginnt, muss von allen erwartet werden, dass sie den Artikel 2 auch kennen. Sonst sollte man schweigen oder einen Leseversuch starten. Inhaltlich habe ich den fraglichen Artikel mit den Worten „Freiheit und Toleranz“ zitiert, die dort nur sinngemäß vorkommen. Das dort mehr steht, ist keine besondere Entdeckung von Regenmacher und Anderen.
Absolute Rechtssicherheit im Sinne von subjektiven Erwartungen von Urteilen in Gerichtsverfahren gibt es nicht und ist landläufig bekannt. Urteile werden von Menschen getroffen und Menschen urteilen fehlerhaft und über die Zeit hin unterschiedlich.
Meine Formulierungen klingen nicht nach „Wahrheitsverkündigungen“; aber schon nach sehr überzeugten Meinungen. Empfänger von Aussagen sollten schon in diesem Sinn differenzieren können; oder nachfragen.
Auf konkrete wiederholte Beleidigungen erlaube ich mir auch schon einmal so zu antworten: „Zu geringer Intellekt um meine Aussagen zu korrigieren.“
@„Also: Wenn man sich auf allen Seiten bemüht, sachlich zu bleiben ………………..- kann ein solches Thema durchaus zu einer interessanten Diskussion führen.“ Nicht in diesem Forum!