Aktuelle Zeit: Sa 27. Apr 2024, 13:15

FKK-Freunde.info

Das deutsche FKK-Forum

Die Basis für Nacktheit im öffentlichen Raum

Alles rund um das Thema FKK
Benutzeravatar
 
Beiträge: 595
Registriert: 04.10.2003
Wohnort: 53498 Bad Breisig
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 70

Re: Die Basis für Nacktheit im öffentlichen Raum

Beitrag von regenmacher » So 13. Aug 2023, 15:50

Bummler hat geschrieben: [zur Begründung des zuvor erwähnten Urteils] Das klingt natürlich, wenn man mal Parallelen zu queeren oder anderen Lebensformen zieht, dramatisch und stinkt schon gegenüber des hier behandelten Paragrafen im Grundgesetz. Wir dürfen uns nackt nicht öffentlich zeigen, weil wir das Schamgefühl der Mehrheit verletzen. Wir dürfen nicht demonstrieren. So ist das nun mal.
Es ist nicht ganz so. Denn das dies so nicht geht, ist dem Obergericht meiner Erinnerung nach - es ist schon viele Jahre her - ebenfalls aufgefallen. Es hat daher nicht mehr auf "Störung der öffentlichen Ordnung" sondern auf "Störung der öffentlichen Sicherheit" abgestellt. (Denn jede öffentliche Demo ist ihrer Natur nach auch immer eine Störung der öffentlichen Ordnung und müsste dann immer verboten werden, was natürlich nicht im Sinne des Gesetzgebers wäre). In der Begründung des Obergerichtes war dann also zu lesen, dass das Nacktradeln am Rheinufer Bootsführer auf dem Rhein ablenken könnte, wodurch es zu Schiffsunfällen kommen könnte und in Folge z.B. Rheinwasser durch auslaufende Treibstoffe geschädigt werden könnte. Öffentliches Gut (Wasserqualität ist ein öffentliches Gut) würde geschädigt, was eine Störung der öffentlichen Sicherheit ist.
Besonders bedauernswert ist, dass ich damals erst im Nachhinein von den Urteilen erfuhr - und es wohl nur deshalb zu keinem (Eil-)Verfahren vor dem BVG gekommen ist, weil den Radlern "das Geld ausgegangen" ist. Vermutlich war dem dortigen Aktivisten nicht bekannt, dass ich damals einen Etat verwaltete, der nur zur Unterstützung der nackten Sache dient und ich sicherlich Mittel und Wege gefunden hätte, die nicht ganz billigen Rechtsanwälte aus diesem Etat zu bezahlen. Sozusagen: Dumm gelaufen.

Noch eine lustige Sache: Das ursprüngliche Verbot von einer unteren Verwaltungsbehörde ( war es ein Landrat ?) wurde damit begründet, dass der Veranstalter der Demo nur wenige Teilnehmer angemeldet hätte - und es sich daher doch wohl nicht um eine Demo im juristischen Sinne handeln könne und somit der gesetzliche Schutz für die Veranstaltung nicht gegeben sei.

Es ist leicht zu erraten, wie der Eil-"Entscheid" des BVG ausgegangen wäre: Demo erlaubt, aber mit Auflagen (z.B. bezüglich des Ortes bzw. der Wegstrecke) So ist es z.B. erst vor kurzem in Rennes (Frankreich) geschehen - wo allerdings eine etwas andere, aber doch mit den hiesigen Verhältnissen grob vergleichbare Rechtslage gilt.

Insgesamt muss man aber festhalten,dass das zitierte Urteil schon sehr, sehr lange zurückliegt. Innerhalb von zwei Jahrzehnten gibt es selbst in einer sich nur langsam entwickelnden Justiz "Bewegung". Es ist also nicht unbedingt sonderlich intelligent, das alte Urteil wieder "hochzuspielen".

.

Benutzeravatar
 
Beiträge: 1050
Registriert: 12.04.2012
Wohnort: Flensburg
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 52

Re: Die Basis für Nacktheit im öffentlichen Raum

Beitrag von nordnackt » So 13. Aug 2023, 17:12

Es gehört zwar nur am Rande hierher, wir haben auch bereits weitere Threads hierzu. Aber weil es gerade thematisch gut passt:

Problematisch an der Heranziehung von Rechtsprechung "zur Nacktheit" ist meines Erachtens, dass es zum einen nur sehr wenige Urteile gibt, die allesamt auch schon älter sind, und es hier zum anderen ganz besonders auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Nicht alle Tage wird ein Nacktradeltag abgelehnt oder ein Nacktwanderer herangezogen, der im hintersten Winkel unterwegs gewesen ist.

So kann kaum auf die Rechtsprechung als verlässliche "Segelanweisung" verwiesen werden. Offenkundig dürften heute beispielsweise andere Maßstäbe gelten als vor vielen Jahren. Insoweit ist nichts fortgeschrieben worden, ein heutiger Richter müsste auf eigener Grundlage entscheiden, ohne auf andere Erwägungen zurückgreifen zu können. Hiervon abgesehen kommt noch hinzu, dass bei auslegungsbedürftigen Rechtsbegriffen bundesweit unterschiedliche Maßstäbe gelten. Ein alter und konservativer Richter aus einem Tal im Süden Deutschlands wird bei vergleichbarem Sachverhalt möglicherweise anders (deshalb aber nicht falsch!) entscheiden, als eine jüngst ernannte, aufgeschlossene Richterin in Norddeutschland.

Abzuziehen von der wenigen vorhandenen Rechtsprechung sind außerdem noch die Entscheidungen bezüglich diverser Spinner, die "irgendwas" nackt gemacht haben und deshalb in der Presse unter FKK gelaufen sind. Im Übrigen kommt es darauf an, wer was wann wo gemacht hat oder machen wollte. So vielfältig wie die Lebenssachverhalte hier sind, so wenige bekannte Entscheidungen gibt es auch.

Im meine daher nicht, dass sich eine vertiefte Diskussion über die bisher ergangene Rechtsprechung lohnt. Die Karten müssten mit neuen Fällen neu gemischt werden. Hierzu habe ich vor einigen Jahren einen Erfahrungsthread gestartet um zu eruieren, wie viele von uns überhaupt schon juristischen Ärger hatten. Ergebnis: Nahezu niemand. Zwar habe ich einige PN bekommen, aber da ging es nahezu ausschließlich um Fälle, die in die Rubrik "selbst Schuld und kurz vor Exhibitionismus" fallen.

Was schließlich die Grundrechtsdiskussion angeht: Alles eine Frage der praktischen Konkordanz und der Lehre der Schranken und Schranken-Schranken. Dazu ist aber hier und in älteren Threads schon zu viel geschrieben.

Benutzeravatar
 
Beiträge: 4833
Registriert: 17.06.2006
Wohnort: Hessen
Geschlecht: Männlich ♂

Re: Die Basis für Nacktheit im öffentlichen Raum

Beitrag von Hans H. » So 13. Aug 2023, 21:46

regenmacher hat geschrieben:Insgesamt muss man aber festhalten,dass das zitierte Urteil schon sehr, sehr lange zurückliegt. Innerhalb von zwei Jahrzehnten gibt es selbst in einer sich nur langsam entwickelnden Justiz "Bewegung". Es ist also nicht unbedingt sonderlich intelligent, das alte Urteil wieder "hochzuspielen".
Da ich das Zitat eingebracht hatte, hier der kurze Hinweis: Es ging ausschließlich darum, einen Beleg zu zeigen, dass beim Vorhandensein spezieller Gesetze nicht nach dem GG geurteilt wird, sondern nach den speziellen Gesetzen, die sich auf den Fall direkt anwenden lassen. Es war die Entgegnung gegenüber CHICO zu seiner eigentümlichen Rechtsvorstellung, der Art. 2 GG sei allein als Basis für Nacktheit im öffentlichen Raum geeignet. Dafür war die Nennung dieses Urteils geeignet. Auch wenn es anders ausgegangen wäre, hätten die Richter die genannten Paragraphen des OWiG als Grundlage verwendet.

Was den weiteren Verlauf der Diskussion betrifft, scheint sich ja CHICO auf die Füße getreten zu fühlen, wenn er es für nötig hält zu antworten:
CHICO hat geschrieben:Das von mir angestoßene Thema bleibt weiter aktuell und wird ohne Ihre nicht tauglichen Beiträge gerne - ggf. an anderer Stelle - weiter diskutiert.
So ist es, wenn einer den gegebenen Argumenten nichts mehr entgegenzusetzen hat, weil es ja wohl auch nichts gibt, das man meiner Argumentation sachlich korrekt entgegensetzen könnte. Dann wird man eben schnell mal polemisch - genau das, was er an anderen Diskussionsteilnehmern so oft kritisiert hat!

- Wenn an meinen Argumenten etwas nicht tauglich war, dann bitte sachliche Gegenargumente, mit denen meine Argumentation zu widerlegen wäre, aber nicht solche billigen Ausweichversuche.

- Wie wäre es, wenn man schon fordert "Gerne überlegte Kommentare", dann auch mit überlegten Gegenargumenten zu antworten?

Schließlich folgt noch:
CHICO hat geschrieben:Zum Rechtsanspruch auf Nacktheit im öffentlichen Raum ist nichts von Ihnen gekommen.
Wie bitte? Wie soll ich das deuten? Vorsichtig formuliert würde ich mal sagen, meine Beiträge wurden nur oberflächlich und unvollständig gelesen. Jedenfalls ist auch das genau der polemisch aggressive Stil, den CHICO bei anderen kritisiert hat. Wo bleibt nur das von CHICO beanspruchte Diskussionsniveau? Wenn man selbst so schnell in diese billige Polemik abrutscht, die man zuvor so heftig und ständig wiederholt beanstandet hat, dann wäre es wohl besser, sich an diese alte Weisheit zu halten: "si tacuisses, philosophus mansisses".

Vorherige

Zurück zu FKK Allgemein

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 178 Gäste