@CHICO
Ich glaube, sich von Ihrem Intellekt und Ihrem verbalen Gebaren abzuwenden, ist mehr eine ästhetische Entscheidung denn eine Flucht.
HTJ hat geschrieben:Punkt 2:
FKK als Weltkulturerbe: … Sich zu bekleiden ist also eine kulturelle Leistung. Umgekehrt kann man den bewussten Verzicht auf Kleidung dann auch als eine Art Kultur bezeichnen …
CHICO hat geschrieben:Von mir kommt als Spende der Verzicht auf Beiträge in einem solchen Thread!
Beibachpaar hat geschrieben:@CHICO
Ich glaube, sich von Ihrem Intellekt und Ihrem verbalen Gebaren abzuwenden, ist mehr eine ästhetische Entscheidung denn eine Flucht.
Warum so überheblich in der Antwort auf rein sachliche Erwiderungen ohne Angriffe? Natürlich kann ich so antworten und wenn man meinen Text im Gesamtzusammenhang liest, ist auch klar, warum ich so geantwortet habe. Entgegnungen auf andere Meinungen nehme ich immer gerne entgegen, aber schulmeisterliche Korrekturen des Inhalts meiner Meinungsäußerungen sind in einer niveauvollen Diskussion fehl am Platz.CHICO hat geschrieben:Darauf kann man eigentlich nicht so antworten: ...
"Denen, die das Grundgesetz diskreditieren wollen" ist eine pauschale Aussage, denn der Satz enthält keine Einschränkung auf bestimmte Teile!CHICO hat geschrieben:Von pauschaler Diskreditierung war überhaupt nicht die Rede!
Was hat das mit dem Inhalt meiner Aussage zu tun? Ich sehe den Zusammenhang nicht und deshalb ist diese spitzfindige Aussage überflüssig, wenn man sich an einer niveauvollen Diskussion beteiligen will.CHICO hat geschrieben:Es bleibt aber Ihnen - nicht mir - vorbehalten, mit den von Ihnen erwähnten Disputanten eine neue Diskussion über das GG zu beginnen. ...
Dem liegt ein grundlegendes Missverständnis unseres Rechtssystems zugrunde. Das GG kommt immer nur dann zur Anwendung, wenn es für den Einzelfall keine spezialgesetzliche Regelung gibt. Und zur Abschaffung des § 118 OWiG: Wer soll das machen? Wir haben zwar eine große Parteienvielfalt und wir wissen natürlich nicht, wer die nächste und übernächste Regierung stellt, aber das spielt keine Rolle, weil wir keine Partei haben, die sich jemals zu einer Abschaffung dieses Paragraphen geäußert hat. Das bleibt also ein Wunschtraum.CHICO hat geschrieben:Das Übel – die nicht ausreichende Akzeptanz der Nacktheit im öffentlichen Raum – ist besser an der Wurzel zu packen, dem Art. 2 GG, der uns Freiheit garantiert und alle in diesem Zusammenhang zur Toleranz verpflichtet ...
Es gibt und wird kein Gesetz geben, das die Nacktheit im öffentlichen Raum garantiert. Eher wird noch der § 118 des OWiG abgeschafft; ...
oderCHICO hat geschrieben:Es lebe die Diskussionskultur im hiesigen Forum. Diese Kultur sollte auch mit dem "Weltkulturerbe" ausgezeichnet werden!
und zum Schluss:CHICO hat geschrieben:Sie dürfen sogar "brüllen" und werden trotzdem keine Antwort erhalten. Dann dürfen Sie den neuen Thread - Weltkulturerbe für FKK-Freunde - Forum - starten und dort auf mich verzichten. Ein Geschenk von mir für Sie zum Wochenende.
CHICO hat geschrieben:Ohne weiteres Mitleid an einen armen Irren!
CHICO hat geschrieben:Das Umfeld in diesem Forum ist ungeeignet für eine solche von mir angestoßene Diskussion. Im Eingangsstatement habe ich schon deutliche Bedenken geäußert: „Gerne überlegte Kommentare ohne persönliche Beleidigungen.“
CHICO hat geschrieben:Auch das schöne „Wehner-Zitat“ hat nicht geholfen
CHICO hat geschrieben:Weitere Beiträge kommen von mir nicht mehr.
Hans H. hat geschrieben:Ein Zitat nun allerdings noch zur Begründung des Verbotes des Nacktradeltages in Deutschland, der ja in Spanien, England und weiteren Ländern regelmäßig veranstaltet werden darf:
https://www.juraforum.de/news/vg-karlsruhe-kein-nacktradeln-am-weltnacktradeltag_497
In den Gründen heißt es, es widerspreche nach wie vor allgemein anerkannten Regeln der ungeschriebenen Gesellschaftsordnung, sich auf öffentlichen Straßen nackt zu zeigen. Zwar sei heutzutage die Einstellung zum Nacktbaden an Stränden und in Schwimmbädern gegenüber früheren Zeiten unbefangener und freier. Es verletze jedoch auch heute noch in besonderem Maße das Schamgefühl des größten Teils der Bevölkerung, an Orten, an denen niemand völlige Nacktheit erwarte, unfreiwillig nackten Menschen gegenüber zu stehen.
Genau darum gehe es jedoch dem Veranstalter, der jedermann entlang des Rheins mit seiner Lebenseinstellung konfrontieren wolle.
Die Möglichkeit der Betroffenen wegzuschauen, verhindere nicht, dass die geplante Aktion grob ungehörig sei und daher eine Ordnungswidrigkeit darstelle, heißt es in dem Beschluss der 6. Kammer weiter. Unbeachtlich sei es auch, dass möglicherweise einige Bürger die Begegnung mit den unbekleideten Radlern billigend, gleichgültig oder sogar belustigt hinnehmen würden. Zwar dürfe nicht eine extreme Sexualmoral zum Maß aller Dinge erhoben werden, werde die Aktion aber von einer Mehrheit missbilligt, müssten die Interessen der Nacktradler zurücktreten.
Mitglieder in diesem Forum: regenmacher und 75 Gäste