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Re: Mitgliedschaft im Verein GetNakedGermany

Beitrag von BOeinNackter » Di 3. Okt 2023, 18:58

@ PundV

Alle Vereine und Landesverbände die zum DFK gehören, sind Mitglieder im DOSB und meist auch noch Mitglieder in den Landes- und Stadtsportverbänden. Sport ist bislang der einzige Grund, der diesen Vereinen eine Gemeinnützigkeit möglich macht. In der Satzung muss dazu stehen, dass ausschließlich diese Ziele verfolgt werden. Es ist deshalb auch nicht mehr so, dass Nacktheit oder Freikörperkultur oder Naturismus in den Satzungen als Ziel stehen.
Es kann im weiteren Text erwähnt werden, dass Sport oft nackt ausgeübt wird. Einschränkend stehen da dann Formulierungen wie, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten oder nach Möglichkeit. Manchmal steht nur in einer Geländeordnung etwas von Nackheit.
GNG hat die jetzt mehrfach erwähnten Ziele in seiner Satzung stehen, die so in Deutschland einzigartig sind.
Während meines Lebens konnte ich jahrzehntelang eine Entwicklung zu mehr Akzeptanz von Nacktheit erleben. Dann ging es in die andere Richtung und ich bin mir nicht sicher, welche dieser Richtungen nun die junge und moderne sein soll. Beides ist für mich kein Kriterium für eine Bewertung. Freie und demokratische Gesinnung ist mir wichtig. Da gibt es keine Abwertung wegen Alter, Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, sexueller Orientierung und Art der Kleidung.

 
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Re: Mitgliedschaft im Verein GetNakedGermany

Beitrag von Trixi » Di 3. Okt 2023, 23:10

Ich habe nicht bewertet sondern frei meine Meinung geäußert. Art. 5 GG sollte Dir geläufig sein.

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Re: Mitgliedschaft im Verein GetNakedGermany

Beitrag von BOeinNackter » Di 3. Okt 2023, 23:54

Trixi hat geschrieben:Ich habe nicht bewertet sondern frei meine Meinung geäußert. Art. 5 GG sollte Dir geläufig sein.


Wann wird eine Meinungsäußerung zu einer Abwertung? Ist die Meinung, dass eine Meinung eine Abwertung darstellt, nicht auch eine Meinung?

 
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Re: Mitgliedschaft im Verein GetNakedGermany

Beitrag von riedfritz » Mi 4. Okt 2023, 06:11

In der Satzung muss dazu stehen, dass ausschließlich diese Ziele verfolgt werden.
Mit dem "ausschließlich" irrst du dich aber total. Dann dürfte ja das Betreiben eines FKK-Geländes gar nicht drinstehen.

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Re: Mitgliedschaft im Verein GetNakedGermany

Beitrag von Zett » Mi 4. Okt 2023, 08:55

riedfritz hat geschrieben:
In der Satzung muss dazu stehen, dass ausschließlich diese Ziele verfolgt werden.
Mit dem "ausschließlich" irrst du dich aber total. Dann dürfte ja das Betreiben eines FKK-Geländes gar nicht drinstehen.
Der Meinung bin ich auch. Da sollte wohl mal wenigstens ein Zitat aus einer Vereinssatzung vorgelegt werden, wenn man derart abwegiges behauptet.

 
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Re: Mitgliedschaft im Verein GetNakedGermany

Beitrag von riedfritz » Mi 4. Okt 2023, 09:25

dazu braucht man keine Satzung als Beispiel, sondern nur die Vorschriften für die Anerkennung von "Gemeinnützigkeit", in denen geregelt ist, unter welchen Voraussetzungen diese gewährt wird.

 
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Re: Mitgliedschaft im Verein GetNakedGermany

Beitrag von riedfritz » Mi 4. Okt 2023, 10:12

§52 AO (Abgabenordnung)

 
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Re: Mitgliedschaft im Verein GetNakedGermany

Beitrag von Konrad R. » Mi 4. Okt 2023, 10:23

Für die Prüfung auf Gemeinnützigkeit beim Finanzamt muss die Vereinssatzung vorgelegt werden.

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Re: Mitgliedschaft im Verein GetNakedGermany

Beitrag von regenmacher » Mi 4. Okt 2023, 10:59

Bezüglich "ausschließlich" :

Es kommt auf den genauen(!) Wortlaut in der Satzung an:

Ein Beispiel soll das illustrieren:

Wenn in einer Satzung als Vereinszweck der "Sport und Freikörperkultur" angegeben wird, dann hat der Verein kaum eine Chance, als gemeinnützig anerkannt zu werden, denn es ist ja durchaus vorstellbar, dass der Verein seiner Zweckbestimmung folgend u.a. auch eine Veranstaltung durchführt, die nur der Freikörperkultur dient und mit dem Sport gar nichts zu tun hat. Nur dem Verein als Ganzes kann die steuerrechtliche Eigenschaft, "gemeinnützig zu sein" zugeschrieben werden.

Um trotzdem den steuerrechtlichen Status der Gemeinnützigkeit zu erreichen, muss man den Vereinszweck nur ein wenig umformulieren:

Statt "Sport und Freikörperkultur" muss es heißen: "Sport nach den Regeln der Freikörperkultur". Bereits diese winzige Umformulierung in der Satzung macht den Verein auf Antrag gemeinnützig.

Die „Freikörperkultur“ bzw. das „Nacktsein“ darf also durchaus im Vereinszweck genannt werden, wenn es im Bezug zum Sport steht. Einschränkungen bezüglich der Art und Weise, wie die Sportart betrieben wird, oder welcher Art die Sportart ist, sind also durchaus erlaubt. So wird einem Fußball-Verein nicht die Gemeinnützigkeit aberkannt, weil er in seinem Angebot keine Radrennveranstaltungen aufführt.

 
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Re: Mitgliedschaft im Verein GetNakedGermany

Beitrag von Konrad R. » Mi 4. Okt 2023, 11:09

regenmacher hat geschrieben:....muss es heißen: "Sport nach den Regeln der Freikörperkultur".

Sport in diesem so in der Satzung formulierten Zusammenhang wird absurderweise ja vielerorts nicht mehr praktiziert. :roll:

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