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Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von Seelöwe » Mi 14. Jun 2023, 10:44

Chris_HH hat geschrieben:Es führt durchaus auf die gewünschte Seite. Man bekommt jedoch erst den Hinweis, dass man den GMX Bereich verlässt und auf Weiter klicken muss. Und da ist man bereits nicht mehr im E-Mail Postfach. Hier der verlinkte Artikel :)

https://www.merkur.de/leben/wohnen/balk ... 38727.html


Das hängt möglicherweise vom Browser ab, ob das geht - bei mir (iOS/Safari) kommt nur die Meldung „Ups, hier hat sich ein Fehler eingeschlichen...Fehler-Code: 403“

So schlau den richtigen Teil des links zu extrahieren war ich auch schon, trotzdem danke!

Grüße vom Seelöwen

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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von Mandragora » Mi 14. Jun 2023, 13:33

In dem Artikel wird schlichtweg das Falsche behauptet.
Wenn sich „jemand“ durch Nacktheit im Garten oder auf dem Balkon belästigt fühlt, liegt keine Ordnungswidrigkeit vor, das Thema ist hier im Forum schon reichlich erörtert worden und wer sich genauer informieren möchte, sollte z.B. mal Regenmachers Streiflichter durchstöbern.
Für eine Ordnungswidrigkeit müssen schon ganz andere Voraussetzungen vorliegen.
Ich habe den Eindruck, CL stört sich an denen, die zu Hause nackt sind und würde ihnen das gerne untersagen, warum auch immer.
Nackt nur im Verein, das hatten wir doch schonmal bei diesem albernen DFK Heini, Kurt Fischer oder wie er hieß, der alle Nacktwanderer zu Psychopathen erklärt hat.

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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von ynda » Mi 14. Jun 2023, 14:04

Ich hab nur gelesen wo der Artikel steht (Merkur), das reicht schon um alles zu wissen. :x

 

Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von Butterfly » Mi 14. Jun 2023, 14:25

Mandragora hat geschrieben:In dem Artikel wird schlichtweg das Falsche behauptet.
Wenn sich „jemand“ durch Nacktheit im Garten oder auf dem Balkon belästigt fühlt, liegt keine Ordnungswidrigkeit vor.


Das kann man so absolut nicht sagen, denn §119 OWIG ist ein totaler „Gummiparagraph“, der nur sagt, dass jemand ordnungswidrig handelt, wenn er in einer Weise handelt, die geeignet ist, andere zu belästigen. Was das genau sein soll, wird da überhaupt nicht spezifiziert und ist deshalb in jedem Fall eine gerichtliche Einzelentscheidung, wenn jemand der sich belästigt fühlt, jemand Anderes wegen Belästigung anzeigt. Wahrscheinlich wird in den meisten Fällen ein Freispruch erfolgen, wenn das Verfahren nicht überhaupt sofort eingestellt wird, aber in ausnahmslos JEDEM Fall ? Das gibt die Gesetzgebung so nicht her mMn.

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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von ynda » Mi 14. Jun 2023, 15:04

Butterfly hat geschrieben:wenn jemand der sich belästigt fühlt, jemand Anderes wegen Belästigung anzeigt. Wahrscheinlich wird in den meisten Fällen ein Freispruch erfolgen, wenn das Verfahren nicht überhaupt sofort eingestellt wird, aber in ausnahmslos JEDEM Fall ?

Es gibt durchaus mittlerweile zahlreiche Urteile, die eine gefühlte Belästigung nicht als eine wirkliche Belästigung
bestätigen. Die läge vor, wenn sich der 'Nacktfreund' deutlich präsentiert (schaut her, ich bin nackt). Das tut der
sich normal sonnende Nacktfreund in aller Regel nicht. Beim Garten kann es evt schon 'etwas' anders aussehen,
weil meist ebenerdig zum Gehweg/Straße oder Nachbarn.
Aber auch da kommt selten, fast nie eine Strafe, sondern eher eine Auflage für künftiges Verhalten.
So Blätter wie der Merkur müssen im Sommerloch eine Lücke füllen, am besten ohne aufwendige journalistische
Arbeit, evt auch durch den Pförtner oder die Putzfrau, da kostet die Arbeitsstunde weniger. ;)

 
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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von MarkFKK123 » Mi 14. Jun 2023, 15:13

Hallo

Bin gerne nackt zu Hause.

lg MarkFKK123

 

Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von Butterfly » Mi 14. Jun 2023, 15:14

ynda hat geschrieben:Aber auch da kommt selten, fast nie eine Strafe, sondern eher eine Auflage für künftiges Verhalten.
So Blätter wie der Merkur müssen im Sommerloch eine Lücke füllen, am besten ohne aufwendige journalistische
Arbeit, evt auch durch den Pförtner oder die Putzfrau, da kostet die Arbeitsstunde weniger. ;)


Hm. Haben sie sinngemäß ja auch geschrieben:

„Wer sich auf dem Balkon, Terasse oder am Pool gerne unbekleidet sonnt – sei es in der Mietwohnung oder im Eigenheim – der darf dies in der Regel auch. Es sei denn, jemand fühlt sich dadurch belästigt. Dann kann im Einzelfall eine Ordnungswidrigkeit vorliegen.“

Sie schreiben KANN IM EINZELFALL und das ist zimindest nicht falsch mMn.

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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von ynda » Mi 14. Jun 2023, 15:18

Mag sein, aber die Überschrift war erst mal eher reißerisch! Bildzeitung Niveau, Grelle Überschrift und dann
zurück rudern :evil:
Ähem, wer hat den Artikel freudig erregt hier zuerst eingestellt :?:

 

Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von Butterfly » Mi 14. Jun 2023, 15:24

ynda hat geschrieben:Mag sein, aber die Überschrift war erst mal eher reißerisch! Bildzeitung Niveau, Grelle Überschrift und dann
zurück rudern :evil:
Ähem, wer hat den Artikel freudig erregt hier zuerst eingestellt :?:


Ja. Da geb ich Dir Recht. Die Überschrift ist Quatsch bzw. gibt nicht das wieder, was dann im Artikel steht.

 
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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von Konrad R. » Mi 14. Jun 2023, 20:31

Mandragora hat geschrieben:In dem Artikel wird schlichtweg das Falsche behauptet.

Es ist schlimm, wie oft falsche und undifferenzierte Aussagen zum Thema durch die Gazetten geistern. Oft mit der Konotation: es ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

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