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Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von Wäller » Fr 16. Jun 2023, 12:04

@Seelöwe,

???

In dem Text steht, dass zu freizügiges Verhalten verboten ist, wenn das Grundstück von KiTas, Schulen etc. frei einsehbar ist.
Wenn das Grundstück von solchen Institutionen aus nicht einsehbar ist, dann kann Nacktheit (dennoch) eine Straftat sein, wenn hier noch Exhibitionismus oder sexuelle Handlungen hinzukommen.

Diese Formulierung ist meiner Meinung nach nicht falsch. Wobei ich nach mehrfachem Lesen des Textes zugeben muss, dass das fehlende "dennoch" eine gewisse Missverständlichkeit mit sich bringt.
Inhaltlich ist der Text aber insofern irreführend, weil der Eindruck erweckt wird, dass die Nacktheit dann das Problem ist. Die Nacktheit ist hier aber völlig irrelevant. Ggf. strafbar wären ausschließlich die erkennbaren sexuelle Handlungen, auch wenn die Beteiligten noch was anhätten (Nacktheit ist ja nicht zwingende Vorrausetzung für Sex)

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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von Seelöwe » Fr 16. Jun 2023, 12:26

Eben das „dennoch“ fehlt in dem Text, und damit ist die Aussage eine ganz andere. Sprache und Sprachlogik sind eben nicht beliebig!

Die richtige Aussage sogar: NUR wenn öffentlich sexuelle Handlungen vorgenommen werden, liegt eine Straftat vor - sogar unabhängig von Nacktheit!

Grüße vom Seelöwen

 

Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von Wäller » Fr 16. Jun 2023, 12:57

Durch das fehlende "dennoch" wird der Text etwas uneindeutig, so dass man gezwungen ist, sich zu überlegen, was der Verfasser damit sagen will. Aber eine Umkehrung der Aussagen ins Gegenteil vermag ich hier nicht zu erkennen.

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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von ynda » Fr 16. Jun 2023, 12:58

Was bleibt ist die Erkenntnis, das der Artikel schludrig hin getippt wurde, was einer seriösen Zeitung unwürdig ist :!:

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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von BarfussUlrich » Fr 16. Jun 2023, 13:20

ynda hat geschrieben:Was bleibt ist die Erkenntnis, das der Artikel schludrig hin getippt wurde, was einer seriösen Zeitung unwürdig ist :!:

Das sollten wir doch von den vergangenen 3 Jahren wissen. Da wurden ja dauerhaft und höchst konsequent sinnbefreite Zahlen mit zusammenhanglosen Daten und nicht erwähnten wichtigen Zusatzinformationen gemischt bis hin zu definitiven Falschinformationen in fast allen Medien täglich mehrmals präsentiert.

Das Thema "Qualität unserer Medien" ist jedoch Offtopic.

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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von Horst » Fr 16. Jun 2023, 13:26

Leute, sucht nicht nach Problemen, wo keine sind!

Genießt Euer Nacktsein. :)

Gruß
Horst

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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von BarfussUlrich » Fr 16. Jun 2023, 14:01

Horst hat geschrieben:Leute, sucht nicht nach Problemen, wo keine sind!

Genießt Euer Nacktsein. :)

Gruß
Horst

Wegschauen hilft nicht wirklich (außer vielleicht wenn wieder so ein Nackerter daher kommt).
Und beim Bergsteigen ist es definitiv gefährlich!

Sobald der Regenschauer vorbei ist, geht es wieder auf die Wochenausklangtour (Achselkopf)

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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von BarfussUlrich » Fr 16. Jun 2023, 14:14

BarfussUlrich hat geschrieben:
Horst hat geschrieben:Leute, sucht nicht nach Problemen, wo keine sind!

Genießt Euer Nacktsein. :)

Gruß
Horst

Wegschauen hilft nicht wirklich (außer vielleicht wenn wieder so ein Nackerter daher kommt).
Und (nicht nur) beim Bergsteigen ist es definitiv gefährlich!

Sobald der Regenschauer vorbei ist, geht es wieder auf die Wochenausklangtour (Achselkopf)

 

Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von Butterfly » Fr 16. Jun 2023, 16:29

Wäller hat geschrieben:
Butterfly hat geschrieben:Und der Satz ist einfach Blödsinn.

Sorry, das mit dem Textverständnis solltest Du aber noch etwas üben.
Da steht, Nacktheit kann zur Straftat werden, wenn darüber hinaus der Tatbestand Exhibitionismus oder sexuellen Handlungen vorliegt.
Nacktheit alleine ist hier also nicht der Straftatbestand, sondern die sexuelle Komponente.


Also sorry, Leute die nichts von Logik verstehen, aber anderen mangelndes Textverständnis vorwerfen, machen mich wahnsinnig. Man kann nicht einfach den ersten Teil eines Satzes weglassen, wenn es ein Konditionalsatz ist.
Und wenn das (erste) WENN in dem Satz eben nicht erfüllt ist, dann ist es völlig gleichgültig, was danach in dem Satz noch kommt. Ist wie beim Programmieren (if … then wird nur ausgeführt, wenn die Kondition wahr ist). Und hier kann danach eben nur eine Straftat vorliegen, wenn keine der genannten Institutionen nebenan sind. Das ist völlig klar. Wenn das so im Gesetz stehen würde, würde man nur einen Sprachverständigen hinzuziehen müssen und wäre bei einem derartigen Vergehen raus aus der Sache, egal ob mit oder ohne Sex. Ich bezweifle aber, dass das da so drin steht.


Eben das „dennoch“ fehlt in dem Text, und damit ist die Aussage eine ganz andere. Sprache und Sprachlogik sind eben nicht beliebig!


Korrekt Seelöwe !!!

Aber wenigstens sind sich ja wohl alle einig, dass viele Medien heutzutage schludrig arbeiten und das ein Problem ist.

 

Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von Wäller » Fr 16. Jun 2023, 20:17

Butterfly hat geschrieben:Ist wie beim Programmieren

Nee, ist es nicht. Beim Programmieren geht bei einem falschen Befehl nichts mehr.
Bei Sprache ist zwar eigentlich der Sender dafür verantwortlich, sich eindeutig auszudrücken. Damit einher geht aber kein Verbot für den Empfänger, sein Gehirn einzuschalten und zu überlegen, ob er nicht dennoch erkennen kann, was gemeint war.
Sprachlogik hin oder her - das Einschalten des gesunden Menschenverstandes ist grundsätzlich ein Vorgang, den ich nur jedem Empfehlen kann.
Es sind ja nicht alle "Sender" so ein Extremfall wie CL, bei der es von vorne herein unmöglich ist, herauszufinden, was die im nachhinein angeblich gemeint hat.

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