@Seelöwe,
???
In dem Text steht, dass zu freizügiges Verhalten verboten ist, wenn das Grundstück von KiTas, Schulen etc. frei einsehbar ist.
Wenn das Grundstück von solchen Institutionen aus nicht einsehbar ist, dann kann Nacktheit (dennoch) eine Straftat sein, wenn hier noch Exhibitionismus oder sexuelle Handlungen hinzukommen.
Diese Formulierung ist meiner Meinung nach nicht falsch. Wobei ich nach mehrfachem Lesen des Textes zugeben muss, dass das fehlende "dennoch" eine gewisse Missverständlichkeit mit sich bringt.
Inhaltlich ist der Text aber insofern irreführend, weil der Eindruck erweckt wird, dass die Nacktheit dann das Problem ist. Die Nacktheit ist hier aber völlig irrelevant. Ggf. strafbar wären ausschließlich die erkennbaren sexuelle Handlungen, auch wenn die Beteiligten noch was anhätten (Nacktheit ist ja nicht zwingende Vorrausetzung für Sex)