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Solidarität mit Frauen

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Re: Solidarität mit Frauen

Beitrag von Dennis2001 » Mo 6. Apr 2026, 18:08

Frauen haben auch ein Recht hier zu sein

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Re: Solidarität mit Frauen

Beitrag von HTJ » Mi 29. Apr 2026, 09:13

Nachdem hier angefangen wurde, zu diskutieren, lässt mich das Thema nicht los. Bei folgenden sieht man, was bei der Diskussion in der Gesellschaft verkehrt läuft:

https://www.zdfheute.de/video/heute-journal/sgs-peglow-kriminalstatistik-100.html ( letzte Minute entscheident)

Nach diesem Beitrag läuft das Internet heiß, sowohl, von der einen, als auch von der anderen Seite. Viele haben diesen Beitrag gefeiert, nach dem Motto: Ja, wenn schon ein Mann das sagt. Es haben sich aber nur wenig die Mühe gemacht, genau nachzufragen:

https://www.rnd.de/panorama/besser-keine-beziehung-eingehen-was-dirk-peglow-ueber-gewalt-gegen-frauen-sagt-OTPCJMCT25G2RLAX5ULTTMCLWE.html

Dagegen gießt die ZDF- Moderatorin nochmal Öl ins Feuer:

https://www.instagram.com/reel/DXaIK47Dp4k/

Ich habe mich sehr über diesen Beitrag aufgeregt. Nein, ich gehöre nicht zu denen, die etwas "in den falschen Hals" bekommen haben. Wie ich schon vor ein paar Tagen geschrieben habe, habe ich das Verhältnis zwischen Frauen und Männern anders erlebt. Viele sagen ja jetzt spöttisch: Na dann müssen Männer eben allein bleiben. Nein, so einfach ist das nicht. Wenn eben viele Männer allein bleiben, erzeugt das viel Frustration, die viele Männer dann in die Radikalität treibt, was wiederum Einfluß auf die Gesellschaft hat.

Es dreht sich ja vieles um ein neues Sexualstrafrecht:

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/einverstaendnisgesetz-schweden-100.html

Ich kann mich noch erinnern, wieviel Unsicherheit und Unwissenheit bei mir in jungen Jahren vorhanden war. Deshalb teile ich eben diese Bedenken.
Man sollte nicht denken, ich hätte keine Empathie für missbrauchte Frauen. Mich hat ein Fall aus Spanien sehr bewegt. Dort hat eine junge Frau das Töten auf Verlangen durchgesetzt (was dort möglich ist), nachdem sie nach einem Selbstmordversuch im Rollstuhl saß. Diese Selbsmordversuchh hatte sie nach einer Vergewaltigung vorgenommen. Ich habe auch den Fall erlebt, daß die Tochter eines ehemaligen Arbeitskollegen von ihren Ex-Partner ermordet wurde.
Ich habe bloß eben Zweifel, ob die Vorstellungen von diesen neuen Gestz wirklich sinnvoll sind. Nun wird kein normal denkender Mann sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Frau durchführen. Soweit klingt das alles erstmal plausibel. Wie soll aber ein"nur ja heißt ja" in der Praxis funktionieren:
-Es gibt Frauen, die wollen gar nicht gefragt werden. Für die gilt: Ein richtiger Kerl fragt nicht erst, der macht einfach
-Wenn wirklich ein Mann vor den ersten Kuss fragt, die Frau sagt ja,und er fasst ihr dabei an den Po, ist das dann auch eine Vergewaltigung? Er hat ja dafür keine Zustimmung. Da auch im Gesetz steht, daß jede Zustimmung auch widerufen werden kann, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie so ein Liebesspiel aussehen soll, wenn der Mann aller 10 Sekunden fragen muß, ob das auch in Ordnung ist. Für manche mag das Wortklauberei sein, aber die Beispiele ganz oben lassen eben befürchten, das Gesetze eben dann auch so angewendet werden.
-Was eben kommen wird, das die falschen Männer dann auf der Strecke bleiben. Ich kenne genug Beispiele in meinen persönlichen Umfeld, wo sich ein bestimmtes Klientel nach wie vor durch die Betten vögelt, aber Männer, die sowieso fürsorglich sind und sich hinterfragen dann noch vorsichtiger werden und eher alleine bleiben.

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Re: Solidarität mit Frauen

Beitrag von fkk_plz217 » Mi 29. Apr 2026, 14:38

Vielleicht mal etwas präziser zum Unterschied zwischen der bisherigen Rechtslage und der zukünftig geforderten Rechtslage:

a) Es gibt im StGB Straftaten, in denen es zum Tatbestand der Norm gehört, dass das Opfer keinen entgegenstehenden natürlichen Willen hat, d.h. wenn das "Opfer" sein tatsächliches Einverständnis erteilt hat, ist der Tatbestand der Strafnorm nicht (mehr) erfüllt. Bsp.: Wer in den ICE von Hamburg nach München einsteigt, kann sich nicht auf Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB berufen, wenn das Zugpersonal es ablehnt in Hamburg-Wilhelmsburg anzuhalten, weil man es sich anders überlegt hat.

b) Im Unterschied dazu gibt es Straftaten, bei denen es für die Erfüllung des Tatbestandes der Norm nicht auf den Willen des Opfers ankommt, sondern in der nur die Erfüllung des Tatbestandes im juristischen Sinne gerechtfertigt sein könnte, weil das Opfer im Vorfeld seine (rechtlich wirksame) Einwilligung gegeben hat. Bsp.: Jemanden mit dem Messer in den Körper zu stechen erfüllt (vorsätzlich) immer den Tatbestand der Körperverletzung gem. § 223 StGB, selbst wenn es der Chirurg bei der Blinddarmentzündung macht. Nur ist im letzteren Falle die Erfüllung des Tatbestandes der Körperverletzung (ausnahmsweise) gerechtfertigt, wenn und soweit der Patient seine vorherige Einwilligung rechtswirksam erteilt hat.

Die beabsichtigte Rechtsänderung bedeutet die Umstellung von einem tatbestandsausschließenden Einverständnis (Fall a) ) auf eine rechtfertigende Einwilligung (Fall b) ). Und das bedeutet konkret:

- Das Erfordernis einer Zustimmung zum sexuellen Akt bleibt gleich (ist in beiden Fällen erforderlich).
- Das Einverständnis nach a) konnte aber stillschweigend erklärt werden, während die Einwilligung nach b) ausdrücklich erklärt werden muss.
- Das Einverständnis setzt nur einen natürlichen Willen und die Fähigkeit diesen zu bilden voraus, während die Anforderungen an rechtswirksame Einwilligungen höher sind bzw. sein können (Fall angetrunkener Personen, Fälle von Täuschung oder Irrtum).
- Die Voraussetzungen einer rechtfertigenden Einwilligung muss der "Täter" zumindest ausreichend behaupten (der Tatbestand ist ja schon erfüllt), d.h. es gibt untechnisch gesprochen eine Art von "Beweislastumkehr".

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