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Re: Natuistengehöft

BeitragVerfasst: Fr 28. Okt 2022, 06:54
von Buschi
Ich fürchte, Friedhelm konnte sich nicht durchsetzen. Aktuell, gefunden über google maps, residiert in dem Haus bzw. mit Friedhelms Adresse der "Baumdienst Martin Peters". Ist wohl eine neue Firma, hat auch schon eine Domain http://baumpflege-grabow.de/, der zugehörige Webauftritt hat aber noch keinen Inhalt. :( Buschi

Re: Re:

BeitragVerfasst: Fr 28. Okt 2022, 14:02
von HHPaar
sonnenmann72 hat geschrieben:
Phragmites hat geschrieben:warum schafft ihr nicht in der Überschrift korrekte Rechtschreibung ohne Tippfehler :?: :roll:


Warum kannnst Du keine kompletten Sätze bilden? :D


Wir wollten uns eigentlich nicht dazu äußern, aber wenn wir schon dabei sind:
Neben dem merkwürdigen Satzbau fängt man einen Satz mit einem großen Buchstaben an. Dann schreibt man „Ihr“ respektvoller Weise als Anrede auch groß.
Entschuldigung für den vergessen Buchstaben. :(

Re: Natuistengehöft

BeitragVerfasst: Fr 28. Okt 2022, 14:53
von riedfritz
Seit der letzten Rechtschreibreform wurde die Kleinschreibung in der Anrede ausdrücklich als übliche Schreibform genannt und Großschreibung lediglich als Ausdruck besonderer Wertschätzung bezeichnet, was Phragmites sicher nicht ausdrücken wollte.

Re: Natuistengehöft

BeitragVerfasst: Fr 28. Okt 2022, 15:00
von HHPaar
Buschi hat geschrieben:Ich fürchte, Friedhelm konnte sich nicht durchsetzen.

Das sieht dann wohl leider so aus.

Re: Natuistengehöft

BeitragVerfasst: Fr 28. Okt 2022, 17:27
von Neue Freiheit
Sehr schade.

Re: Natuistengehöft

BeitragVerfasst: Fr 28. Okt 2022, 18:05
von Konrad R.
Buschi hat geschrieben:Ich fürchte, Friedhelm konnte sich nicht durchsetzen.

Es gab wohl niemanden, der Friedhelms Willen mit der notwendigen Begeisterung umsetzen wollte.
Schade!

Re: Natuistengehöft

BeitragVerfasst: Sa 29. Okt 2022, 10:26
von riedfritz
Es gab wohl niemanden, der Friedhelms Willen mit der notwendigen Begeisterung umsetzen wollte.
Schade!
Manch einer hat für seinen Nachlass eben auch Vorstellungen, die sich vielleicht aus rechtlicher Sicht gar nicht umsetzen lassen, wie z.B. der Wunsch, das Grundstück zweckgebunden "zu naturistischer Nutzung" zu vererben.
Ein naturistische Lebensweise könnte relativ leicht als Vorwand dienen, sich ein Erbe zu erschleichen, da der Nachweis für eine Erbberechtigung kaum möglich ist. Art und Umfang einer solchen Lebensweise ist schwer zu definieren und nach welchen Kriterien soll die Unterscheidung zwischen mehreren "Naturisten" getroffen werden?

Re: Natuistengehöft

BeitragVerfasst: Sa 29. Okt 2022, 11:34
von HHPaar
nach welchen Kriterien soll die Unterscheidung zwischen mehreren "Naturisten" getroffen werden?

Na ja, es war ja immerhin ein offizieller Wohnmobilstellplatz.

Re: Natuistengehöft

BeitragVerfasst: So 30. Okt 2022, 05:02
von riedfritz
...aber du kannst Erben nicht dazu verpflichten, diesen Wohnmobilstellplatz weiter zu betreiben und schon gar nicht, nur Naturisten rein zu lassen! Das geht nur in den Soaps, bei Pilcher u.ä.

Re: Re:

BeitragVerfasst: Mo 31. Okt 2022, 21:13
von Phragmites
Phragmites hat geschrieben:warum schafft ihr nicht in der Überschrift korrekte Rechtschreibung ohne Tippfehler :?: :roll:

:?: