In Hessen wurde das Verbot bis mindestens 5. Juli verlängert.
In Niedersachsen wurde das Verbot bis mindestens 22 Juni verlängert.
In Sachsen ist die Öffnung ab 6. Juni erlaubt.
In Schleswig-Holstein ist die Nutzung ab 8. Juni möglich, aber wenn ich das richtig verstanden habe nur „einzeln oder durch die Mitglieder eines gemeinsamen Hausstands“. Ansonsten wurde das Verbot bis mindestens 28. Juni verlängert.
In Thüringen wurde das Verbot bis mindestens 12. Juni verlängert.
Hier nochmal die aktualisierte Liste:
Baden-Württemberg: verboten bis mindestens 14. Juni 2020
Bayern: verboten bis mindestens 14. Juni 2020
Berlin: verboten bis mindestens 4. Juli 2020
Brandenburg: erlaubt ab 13. Juni 2020
Bremen: verboten bis mindestens 12. Juni 2020
Hamburg: verboten bis mindestens 30. Juni 2020
Hessen: verboten bis mindestens 5. Juli 2020
Mecklenburg-Vorpommern: verboten bis mindestens 11. Juni 2020
Niedersachsen: verboten bis mindestens 22. Juni 2020
Nordrhein-Westfalen: verboten bis mindestens 15. Juni 2020
Rheinland-Pfalz: erlaubt ab 10. Juni 2020
Saarland: verboten bis mindestens 14. Juni 2020
Sachsen: erlaubt ab 6. Juni
Sachsen-Anhalt: erlaubt ab 28. Mai 2020
Schleswig-Holstein: erlaubt ab 8. Juni, aber nur „einzeln oder durch die Mitglieder eines gemeinsamen Hausstands“. Ansonsten verboten bis mindestens 28. Juni 2020
Thüringen: verboten bis mindestens 12. Juni 2020
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