riedfritz hat geschrieben:Ich dusche doch nicht wegen "Hausregeln" sondern wegen der Hygiene! Und wenn mich andere nicht sehen sollen, gehe ich in eine Duschkabine. Und das zitierte Urteil des OLG betrifft lediglich § 44 Abs. 1 Satz 1 SchulG LSA und nicht den normalen Badegast und die Allgemeinheit!weil es einfach von den Hausregeln (also Besitzer/Betreiber) gewünscht und gefordert wird.
Nun ja, das die Hygiene zu 100% mitspilet, versteht sich von selbst, oder?? Hausregeln oder Hygiene, ist ja völlig egal.
Fakt ist, duscht man mit Klamotten, wird man komisch angeschaut.